Der Niedersächsische Städtetag hat mit
Schreiben vom 15.05.2017 das ihm vom Niedersächsischen Finanzministerium
übermittelte regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2017
vorgelegt (s. Anlage).
Hiernach hat sich beim Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer der auf die niedersächsischen Kommunen entfallende Betrag
für das Jahr 2017 – gegenüber der Steuerschätzung vom November 2016 – von 3.202
Mio. € auf 3.215 Mio. € und beim Gemeindeanteil an der Abgeltungssteuer von 44
Mio. € auf 51 Mio. € erhöht. Für die Stadt Burgdorf ergeben sich hierdurch
Mehrerträge / -einzahlungen von rd. 87.000 € (Ansatz Haushaltsplan 2017 =
14.077.000 €; voraussichtliches Ergebnis 14.164.000 €).
Für den Finanzplanungszeitraum 2018 bis
2021 ergeben sich folgende Veränderungen:
Jahr |
Ansatz
Haushalt |
Ertrag nach
Steuerschätzung 05/17 |
Veränderung |
2018 |
14.758.000 € |
14.628.000 € |
- 130.000 € |
2019 |
15.508.000 € |
15.426.000 € |
- 82.000 € |
2020 |
16.361.000 € |
16.311.000 € |
- 50.000 € |
2021 |
|
17.260.000 € |
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Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
haben sich gegenüber der Steuerschätzung vom November 2016 für 2017 nur
geringfügige Veränderungen ergeben. Für den Finanzplanungszeitraum 2018 bis
2020 ergeben sich folgende Veränderungen:
Jahr |
Ansatz
Haushalt |
Ertrag nach
Steuerschätzung 05/17 |
Veränderung |
2018 |
731.900 € |
1.164.400 € |
+ 432.500 € |
2019 |
756.300 € |
1.134.400 € |
+ 378.100 € |
2020 |
791.000 € |
1.162.500 € |
+ 371.500 € |
2021 |
|
1.190.600 € |
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Bei der Gewerbesteuer werden in der
Steuerschätzung für 2017 höhere Steuererträge prognostiziert (+ 158 Mio. €).
Bei der Stadt Burgdorf liegen die aktuellen Sollstellungen rd. 266 T€ über dem
im Haushalt veranschlagten Ansatz. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass
gerade die Gewerbesteuer erfahrungsgemäß starken Schwankungen unterlegen ist
und sich hier durch Absetzungen und Anpassungen von Vorausleistungen kurzfristig
bzw. im weiteren Jahresverlauf auch ein völlig anderes Bild ergeben könnte.