Betreff
Oberflächenabdeckung Deponie Burgdorf; Nutzung eines städt. Grabens durch den Abfallzweckverband
Vorlage
2017 0258
Aktenzeichen
31-Fre 92-02/1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verpachtung des städt. Grabens westlich der Deponie (Flst. 28, Flur 27, Gem. Burgdorf) an aha wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass aha die sich aus dem Wasserrecht und aus sonstigen Rechten ergebenden Verpflichtungen und Ansprüche Dritter übernimmt und sich außerdem verpflichtet, für etwaige sich aus der geplanten zusätzlichen Einleitung von Oberflächenwasser ergebende Folgen aufzukommen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Rahmen der geplanten Oberflächenabdichtung der Deponie Burgdorf soll die Fassung und Ableitung des auf dem Deponiekörper anfallenden unbelasteten Niederschlagswassers grundsätzlich in freier Vorflut über ein Rückhaltebecken nordöstlich der Deponie erfolgen. Aufgrund der örtlichen Höhenverhältnisse ist es notwendig, dass das Niederschlagswasser eines kleinen Teilabschnitts unterhalb des westlichen Deponierandweges über den angrenzenden Westgraben abgeleitet werden muss. Dadurch ergeben sich für den Graben – im Vergleich zur momentanen Situation – erhöhte Wassermengen, welche gedrosselt in Richtung der Burgdorfer Aue abgeleitet werden sollen. Der Graben soll deshalb als Retentionsraum dienen. Im unteren Bereich des Grabens soll daher ein Drosselbauwerk installiert werden, sowie eine Erhöhung der westlichen Grabenschulter um bis zu 0,4 m auf einem Grabenabschnitt von ca. 150 m Länge erfolgen. Für die geplanten Maßnahmen ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Aha beabsichtigt, das entsprechende Flurstück von der Stadt Burgdorf zu pachten. Weitere Informationen können der Anlage 2 entnommen werden.

 

Bei dem Graben handelt es sich um ein Gewässer III. Ordnung für dessen Unterhaltung zzt. die Stadt Burgdorf als Eigentümerin zuständig ist. Der Graben dient aufgrund der Geländeverhältnisse hauptsächlich als Vorfluter für die Deponie Burgdorf. Da aha sich verpflichten will, die Unterhaltung des Gewässers zu übernehmen, bestehen m. E. keine Bedenken gegen eine Verpachtung an aha, wenn aha außerdem garantiert, für etwaige sich aus der geplanten zusätzlichen Einleitung von Oberflächenwasser ergebende Folgen aufzukommen.

 

Mit Beschluss vom 09.05.2017 hat der Verwaltungsausschuss bereits der Nutzung einer städt. Wegeparzelle nördlich der Deponie Burgdorf durch aha zugestimmt (s. Vorlage Nr. 2017 0194).

 

 

 

Anlagen