Betreff
Planstellenentwicklung 2017
Vorlage
2017 0257
Art
M i t t e i l u n g

1.    Vorbemerkungen

Die Entwicklung der Planstellen in der Stadtverwaltung Burgdorf wurde in der Vorlage 2014 0636 für den Zeitraum 1995 bis 2014 detailliert erläutert und mit der Vorlage 2015 0925 für das Jahr 2015 aktualisiert. Mit dieser Vorlage soll die Entwicklung für die Jahre 2016 und 2017 fortgeschrieben werden.

Untersucht wird die Entwicklung der Planstellen von 1995 bis 2017, wobei in 5-Jahresschritten vorgegangen wird: 1995, 2000, 2005, 2010 sowie die Stellenpläne 2014 bis 2017.

Für jedes der genannten Jahre werden die Planstellen für die jeweiligen Organisationseinheiten (Fachbereiche, Ämter, Abteilungen) dargestellt. Außerdem wird die Differenz der Planstellen von 1995 im Vergleich zum Stellenplan 2017 ausgewiesen. Bei der Auswertung und Analyse der Stellenpläne sind noch folgende Hinweise von besonderer Bedeutung:

1.    Nicht alle Stellen, die in den Stellenplänen ausgewiesen sind, sind auch tatsächlich besetzt. In jedem Stellenplan gibt es unbesetzte Planstellen bzw. Planstellenanteile. Von daher gilt: Die Zahl der Planstellen im Stellenplan ist höher als die Zahl der besetzten Planstellen.

2.    Ein Teil dieser unbesetzten Planstellen trägt entsprechende Vermerke (z.B. „k.w.“-Vermerk, s.u. Ziffer 6), andere freie Stellenanteile werden benötigt, um die Personalwirtschaft zu erleichtern (z.B. bei den Kindertagesstätten).

3.    Sofern Planstellen in den Stellenplänen ausgewiesen, aber nicht besetzt sind, sind diese im Regelfalle nicht mit entsprechenden Personalkosten beplant. D.h., dass eine Streichung dieser unbesetzten Planstellen bzw. Planstellenanteile keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt im Sinne einer Einsparung hat.

4.    Die „kleinste Einheit“ einer Planstelle ist 0,25. Arbeitszeiten, die ein Viertel überschreiten, werden auf das nächste Viertel aufgerundet.

5.    Die Anzahl der Planstellen im Stellenplan ist ungleich der Anzahl der Mitarbeiter/innen. Z.B. kann eine Planstelle im Stellenplan mit mehr als einem / einer Mitarbeiter/in besetzt sein (zwei Halbtagskräfte teilen sich eine ganze Planstelle o.ä.).

6.    Alle in den Stellenplänen vorhandenen Vermerke, z.B. „k.w.“ für „künftig wegfallend“ wurden in den folgenden Tabellen außer Acht gelassen. Somit sind auch die Planstellen bzw. Planstellenanteile ausgewiesen, die in den Stellenplänen schon als „künftig wegfallend“ o.ä. markiert sind.

7.    Es kann vorkommen, dass nicht nur Verwaltungsmitarbeiter/innen im engeren Sinne bei den einzelnen Organisationseinheiten ausgewiesen werden, sondern auch Reinigungskräfte u.a.

8.    Auch Auszubildende etc. können einzelnen Abteilungen zugeordnet sein, insbesondere der Personalabteilung.

9.    In den Stellenplänen sind ebenfalls Planstellen bzw. Planstellenanteile für die Personalreserve enthalten. Diese Personalreserve enthält freizuhaltende Planstellen für Mitarbeiter/innen in Elternzeit o.ä.. In den vergangenen Jahren ist die Personalreserve „bereinigt“ worden.

2.    Hinweis zur angewandten Methodik in dieser Untersuchung

In der o.g. Vorlage 2014 0636 aus 2014 wurde die angewandte Systematik ausführlich erläutert. Auf eine Wiederholung dieser Erläuterungen wird deshalb an dieser Stelle verzichtet. Selbstverständlich steht die Controllingabteilung für Auskünfte gerne zur Verfügung.

3.    Entwicklung der Planstellen in der Stadtverwaltung Burgdorf

Nach diesen Vorbemerkungen wird nunmehr die Entwicklung der Planstellen aufgezeigt für:

1.    die Gesamtverwaltung,

2.    die Verwaltungsleitung und Stabsstellen,

3.    den Fachbereich 1 - Zentrale Dienste, Bildung, Sport, Jugend, Soziales,

4.    den Fachbereich 2 - Finanzen, Personal, Gebäudewirtschaft, Ordnung,

5.    den Fachbereich 3.1 - Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt,

6.    den Fachbereich 3.2 - Tiefbau, Straßen, Grünflächen und

7.    die Kernverwaltung.

3.1         Gesamtverwaltung

Für den Untersuchungszeitraum 1995 bis 2017 ergibt sich ein Zuwachs von 165,00 Planstellen; das entspricht einer Steigerung um 61,34 %. Enthalten sind auch die Stellen für die Personalreserve.

Diese Planstellenanzahl umfasst alle Aufgabengebiete der Stadtverwaltung, wie z.B. die Kernverwaltung und alle Einrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, eigene Reinigungskräfte, städtische Bauhöfe etc.

Gesamtverwaltung

1995

2000

2005

2010

2014

2015

2016

2017

2017
zu 1995

 

Planstellen

269,00

294,50

319,00

329,25

355,00

385,50

405,75

434,00

165,00

 

in % (von 1995 bis 2017)

61,34 %

 

darin Personalreserve

9,00

10,50

9,75

12,50

4,75

11,25

14,25

14,25

14,25

 

darin Berufsanfänger

7,00

7,00

 

In 2015 = 25 neue Stellen in den Kindertagesstätten; davon 13,00 Planstellen aufgrund formeller Änderungen (keine Personalvermehrung, keine finanziellen Auswirkungen). Die Personalreserve beinhaltet 8,00 Planstellen für die städtischen Kitas.

Die Berufsanfänger wurden bis einschließlich 2016 im Anhang zum Stellenplan aufgeführt. Ab 2017 sind diese EDV-technisch der Personalabteilung zugeordnet, obwohl sie organisatorisch / aufgabenbedingt nicht zur Personalabteilung gehören, sondern zu den Fachabteilungen, in denen sie eingesetzt sind. In dieser Aufstellung werden die Berufsanfänger gesondert ausgewiesen.

3.2         Verwaltungsleitung und Stabsstellen

Im Untersuchungszeitraum weist dieser Bereich seit 1995 eine rechnerische Zunahme von 6,50 Planstellen (= 113,04 %) auf. Die deutliche prozentuale Steigerung der Planstellen ist mathematisch durch die kleine Ausgangsbasis bedingt. Die Mehrzahl der neu geschaffenen Planstellen ist durch gesetzliche Vorgaben (RPA, Freistellung PR) und neue Aufgaben (Gleichstellung, Controlling) entstanden.

Mit Stichtag 30.06.1995 überschritt die amtliche Einwohnerzahl Burgdorfs die 30.000er-Grenze. Mit Schreiben vom 21.12.1995 wurde die Stadt Burgdorf vom damaligen Landkreis Hannover daher aufgefordert gem. § 117 der Nds. Gemeindeordnung ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten.

Verwaltungsleistung und Stabsstellen

1995

2000

2005

2010

2014

2015

2016

2017

2017
zu 1995

 

Verwaltungsleitung

2,00

3,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

3,00

1,00

 

Abt. 14 RPA

2,25

2,25

2,25

2,25

2,00

2,00

2,00

2,00

 

Abt. 15 Controlling

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

 

Abt. 16 Projektsteuerung

0,50

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Abt. 19 Gleichstellung

0,50

1,00

1,00

1,25

1,25

1,25

1,00

1,00

0,50

 

Abt. 30 Justiziariat

0,50

0,25

0,25

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

0,50

 

Abt. 80 Wirtschaftsförderung

2,50

4,25

3,25

3,00

3,00

3,00

3,00

3,00

0,50

 

Freistellung Personalrat

0,25

0,25

1,25

1,25

1,25

1,25

1,25

1,25

1,00

 

Summen:

5,75

11,00

10,00

11,75

12,25

11,50

11,25

12,25

6,50

 

in % (von 1995 bis 2017)

113,04 %

 

Abt. 80: in 1995 = Abt. 23 Liegenschaftsabteilung

Verwaltungsleitung

Für das Vorzimmer des Bürgermeisters wurde wg. des Renteneintritts der jetzigen Stelleninhaberin eine Planstelle für ein Jahr geschaffen, um eine übergangslose Wiederbesetzung zu ermöglichen. Diese Stelle wird in 2017 maximal für drei Monate besetzt und wird nach einem Jahr wieder wegfallen.

Abt. 19 Gleichstellungsbeauftragte

Die Stellenanteile für eine Schreibkraft (0,25 Planstellen) wurden in 2016 gestrichen.

3.3         Fachbereich 1 - Zentrale Dienste, Bildung, Sport, Jugend, Soziales

Dem Verantwortungsbereich des Fachbereiches 1 sind diverse Einrichtungen zugeordnet. Hierzu zählen u.a. die Kindertagesstätten, die Jugendfreizeiteinrichtungen, die Schulen und die sonstigen Einrichtungen. Zu den sonstigen Einrichtungen zählen u.a. die Stadtbücherei, das Hallenfreibad und die ARGE.

Während im Verwaltungsbereich des Fachbereiches 1 (= ohne die Einrichtungen) seit 1995 nunmehr eine Zunahme um 33,75 Planstellen (= 61,36 %) zu verzeichnen ist, liegt der Planstellenzuwachs in den Einrichtungen insgesamt mit rd. 82,71% noch darüber. Der Abstand zwischen den prozentualen Zuwächsen hat sich allerdings erheblich verringert.

Dieser Abstand war bis einschließlich 2015 deutlich größer, weil im Verwaltungsbereich des Fachbereiches 1 bis dato nur 9,75 Planstellen neu geschaffen wurden. Dieser Stellenzuwachs entsprach rd. 17,70 %, während im gleichen Zeitraum in den Einrichtungen ein Zuwachs um 74,06 % zu verzeichnen war.

Hauptsächlich waren die Flüchtlingskrise, der Ausbau der Kinderbetreuung und die Veränderungen im schulischen Angebot Auslöser dieser Entwicklung. Diese Entwicklungen führten in den Jahren 2016 und 2017 auch im Verwaltungsbereich zu einer erheblichen Stellenmehrung.

In der Abt. 50 Sozialabteilung wurden in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 13,50 Planstellen neu geschaffen (im Vergleich zu 2015). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Planstellen für Flüchtlingssozialarbeiter,  Verwaltungsfachangestellte für die Sachbearbeitung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und für Hausmeister für die Flüchtlingsunterkünfte.

Der quantitative und qualitative Ausbau der Kinderbetreuung sowie für Vormundschaften und die wirtschaftliche Jugendhilfe war im Vergleich zu 2015 mit der Schaffung von 5,00 Planstellen in der Abt. 51.1 Jugendverwaltung verbunden (d.h. ohne Erzieherinnen in den Kindertagesstätten).

Dasselbe gilt für die Abt. 51.2 Jugendamt. Allgemeine gesellschaftliche und soziale Entwicklungen führten zu einem Aufgabenzuwachs und der damit verbundenen Stellenvermehrung um 2,25 Planstellen.

In der Abt. 40 Schulen, Kultur und Sport stieg die Zahl der Planstellen von 3,25 (in 2015) auf aktuell 5,25.

Fachbereich 1

1995

2000

2005

2010

2014

2015

2016

2017

2017
zu 1995

 

Fachbereich 1

1,00

1,00

1,00

1,50

1,50

1,50

1,50

1,50

0,50

 

AL 3 (Ordnung und Soziales)

0,50

0,50

0,50

-0,50

 

AL 5 (Schulen, Kultur, …)=

1,25

2,25

2,25

-1,25

 

Abt. 10 Hauptabteilung

14,00

15,75

17,75

14,50

16,75

16,75

16,75

17,50

3,50

 

 

 

 

Abt. 33 Bürgerbüro

7,00

5,75

9,75

10,75

9,00

9,00

9,50

9,50

2,50

 

Abt. 34 Standesamt

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

0,00

 

Abt. 35 Versicherungsstelle

1,00

1,00

-1,00

 

Abt. 36 Wohngeld

2,00

2,00

3,00

-2,00

 

Abt. 40 Schulen, Sport, Kultur

4,50

4,00

7,25

3,25

3,00

3,25

4,50

5,25

0,75

 

Abt. 50 Sozialabteilung

11,75

13,75

14,50

8,25

8,50

10,00

22,00

23,50

11,75

 

Abt. 51.1 Jugendverwaltung

3,00

3,00

6,75

7,75

9,75

10,50

14,75

11,75

 

Abt. 51.2 Jugendamt

5,25

9,25

10,00

10,25

11,00

11,25

12,25

13,50

8,25

 

Abt. 51.3 Jugendpflege

1,75

2,00

2,00

1,75

1,25

1,25

1,25

1,25

-0,50

 

Zwischensummen:

55,00

62,25

70,00

59,00

60,75

64,75

80,25

88,75

33,75

 

in % (von 1995 bis 2017)

61,36 %

 

 

Kindertagesstätten*

47,75

50,75

59,00

64,25

93,75

110,75

112,50

117,50

69,75

 

Jugendfreizeiteinrichtungen

5,00

7,00

7,00

7,00

8,00

8,00

8,00

8,00

3,00

 

Schulen

16,25

14,25

16,75

17,50

20,50

20,00

21,75

22,00

5,75

 

sonstige Einrichtungen

17,75

12,25

13,25

17,50

12,25

12,25

10,75

11,00

-6,75

 

Zwischensummen:

86,75

84,25

96,00

106,25

134,50

151,00

153,00

158,50

71,75

 

in % (von 1995 bis 2017)

82,71 %

 

 

Summen:

141,75

146,50

166,00

165,25

195,25

215,75

233,25

247,25

104,75

 

in % (von 1995 bis 2017)

74,43 %

Abt. 36 Wohngeld: s. Abt. 50 Sozialabteilung; Abt. 40 Schulen, Sport und Kultur: in 1995 mit Abt. 51.1 Jugendverwaltung

Abt. 51.1 Jugendverwaltung: in 1995 der Abt. 40 Schulen, Sport und Kultur zugeordnet

Jugendfreizeiteinrichtungen: Jonny B., Südstadtbistro, HdJ Ehlershausen, HdJ Otze

Sonstige Einrichtungen: HallenFreibad, Waldbad, Stadtbücherei, Gemeinsame Einrichtung (ARGE), Verwaltungsstelle Ramlingen-Ehlershausen, Verwaltungsstelle Otze, Sozialstation

* Für die Jahre ab 2015 gilt, dass die 8,00 Planstellen der Personalreserve für die Kitas noch nicht enthalten sind.

 

Abt. 10 – Hauptabteilung

In 2017 ist ein Zuwachs um insgesamt 0,75 Planstellen zu verzeichnen. Hiervon sind 0,50 Planstellen für die Einführung und Administration des Dokumentenmanagements und 0,25 Planstellen für die Einrichtung eines Beschwerdemanagements vorgesehen.

Abt. 40 Schulen, Kultur und Sport

In 2016 wurden 1,25 Planstellen für die Schulsachbearbeitung geschaffen, hiervon 0,25 Planstellen für das 1. Halbjahr 2016, bis die neue Planstelle besetzt ist.

Der Zuwachs um 0,75 Planstellen in 2017 ergibt sich durch die Neuschaffung von 1,00 Planstellen für die Schulentwicklungsplanung und dem Wegfall von 0,25 Planstellen im Verwaltungsbereich. Bei den 0,25 Planstellen handelt es sich um die Planstelle aus dem 1. Halbjahr 2016.

Eine von der Abt. 15 – Controlling erstellte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass die Erstellung der Schulentwicklungsplanung mit eigenem Personal Vorteile gegenüber der Vergabe dieser Leistung hat (Beschlussvorlage 2017 0180).

Abt. 50 Sozialabteilung

Aufgrund steigender Flüchtlingszahlen steigt auch der Arbeitsaufwand in der Sozialabteilung. Der Zuwachs um 12,00 Planstellen in 2016 ergibt sich aus 7,50 Planstellen für die Flüchtlingssozialarbeit (befristet auf fünf Jahre), 2 Planstellen Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und 2,00 Planstellen für die Hausmeister der Flüchtlingsunterkünfte. Von der Abt. 32 Ordnungsabteilung wurden 0,50 Planstellen für die Betreuung der Obdachlosenunterkünfte übernommen.

In 2017 sind 1,00 Planstellen für die Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege und die Eingliederungshilfe geschaffen worden und 1,00 Planstellen für einen zusätzlichen Hausmeister für die Flüchtlingsunterkünfte. Dafür wurden 0,50 Planstellen für die Hilfskraft zur Betreuung der Obdachlosenunterkünfte gestrichen, die in 2016 von der Abt. 32 – Ordnungsabteilung zur Abt. 50 – Sozialabteilung verschoben wurde.

Abt. 51.1 Jugendverwaltung

In 2016 sind 0,25 Planstellen für Raumpflege weggefallen und 1,00 Planstellen für den Aufgabenbereich Vormundschaften geschaffen worden. Somit ergibt sich eine Steigerung um 0,75 Planstellen.

In 2017 sind 4,25 Planstellen geschaffen worden:

Wirtschaftliche Jugendhilfe                      + 0,75 Planstellen

Unterhaltsvorschüsse                    + 1,00 Planstellen

Familienservicebüro                               + 1,00 Planstellen

Kita Fachberatung                                  + 1,00 Planstellen (Sozialarbeiter/in)

Erzieherin Sprachbildung/-förderung          + 0,50 Planstellen

Abt. 51.2 Jugendamt

Für den ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) sind in 2016 1,00 Planstellen neu geschaffen worden.

In 2017 wurden für den Pflegekinderdienst (0,75 Planstellen) und die Frühen Hilfen (0,50 Planstellen) insgesamt 1,25 Planstellen neu geschaffen.

Kindertagesstätten

In 2016 sind in der Kita Südstern 0,50 Planstellen für die stellvertretende Leitung weggefallen und dafür 0,50 Planstellen für eine Erzieherin geschaffen (Sprachkita). Diese 0,50 Planstellen haben einen k.w.-Vermerk für 2019. Für den Kita-Bereich wurden zudem 1,75 Planstellen für Küchenhilfen neu geschaffen.

In 2017 wurden insgesamt 5,00 Planstellen in den Stellenplan neu eingestellt: 0,50 Planstellen für Küchenhilfen, 4,00 Planstellen für Springerkräfte im Erziehungsbereich und weitere 0,50 Planstellen für die Sprachkita (k.w. in  2020).

Der Grund für diese Entwicklung ist das quantitativ und qualitativ stark ausgeweitete Angebot.

Schulen

Durch Streichung von 0,75 Planstellen im Sekretariat der Realschule bei gleichzeitiger Schaffung von 2,00 Planstellen im Sekretariat in der IGS ergibt sich in 2016 ein Zuwachs von 1,25 Planstellen. Hinzu kommen noch 0,50 Planstellen für eine Springerkraft in den Schulsekretariaten.

Durch die Aufteilung des Produktes Produkt „Grund- und Hauptschule I“ in die Produkte „Grundschule I“ und „Hauptschule“ und durch die Gründung der IGS sind Veränderungen im Stellenplan 2017 notwendig geworden:

Schulsekretariat GHS I                              - 0,75 Planstellen

Schulsekretariat Grundschule I                   + 0,75 Planstellen

Schulsekretariat Hauptschule                     + 0,25 Planstellen

Hausmeister GHS I                                   - 1,00 Planstellen

Hausmeister Grundschule I                        + 0,75 Planstellen

Hausmeister Hauptschule                          + 0,25 Planstellen

Hausmeister Realschule                             - 0,50 Planstellen

Hausmeister IGS                                     + 0,50 Planstellen

Ergebnis                                                + 0,25 Planstellen

Sonstige Einrichtungen

Im HallenFreiBad sind in 2016 aus Altersgründen 1,50 Planstellen weggefallen (0,50 Planstellen für den Bäderbetrieb und 1,00 Planstellen Kassierer). Im Stellenplan der Stadt Burgdorf sind noch die Mitarbeiter/innen für das HallenFreiBad aufgeführt, die zum Zeitpunkt der Übergabe des Bades an die Wirtschaftsbetriebe dort beschäftigt waren. Neueinstellungen werden durch die Wirtschaftsbetriebe vorgenommen.

In der zu den Sonstigen Einrichtungen gehörenden Stadtbücherei sind in 2017 0,25 Planstellen für Hausmeisterdienste neu geschaffen worden.

3.4         Fachbereich 2 - Finanzen, Personal, Gebäudewirtschaft, Ordnung

Für den Fachbereich 2 wurde im Vergleich zu 1995 eine Zunahme um 14,75 Planstellen (= 38,56 %) ermittelt.

Mit Einführung des NKR sind neue Aufgaben für die Abt. 20 entstanden (z.B. Anlagenbuchhaltung, zentrale Geschäftsbuchhaltung). Im Zuge der Regionsbildung im November 2001 wurden diverse Aufgaben übernommen (Reisegewerbe, Gaststättenerlaubnisse, Gewerbeuntersagungsverfahren, Waffenrecht), wodurch seinerzeit 1,50 neue Planstellen einzurichten waren.

 

Fachbereich 2

1995

2000

2005

2010

2014

2015

2016

2017

2017
zu 1995

 

FB-Leitung

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

0,00

 

AL 3 (Ordnung/ Soziales)**

0,50

0,50

0,50

-0,50

 

Abt. 11 Personalabteilung

6,50

9,00

11,00

8,00

8,25

8,50

8,00

8,00

1,50

 

Abt. 20 Finanzen u. Steuern

5,00

6,00

5,00

12,50

13,50

13,50

12,25

11,75

6,75

 

Abt. 21 Stadtkasse

8,25

8,25

7,25

7,50

7,25

7,25

7,25

7,25

-1,00

 

Abt. 22 Steuerabteilung

4,25

4,50

5,50

-4,25

 

Abt. 25 Gebäudewirtschaft

10,50

11,50

13,00

12,00

14,00

14,00

 

Abt. 32 Ordnungsabteilung

7,25

5,75

14,25

9,75

10,00

10,50

11,00

11,00

3,75

 

Abt. 65 Hochbauabteilung

5,50

6,50

7,50

-5,50

 

Summen:

38,25

41,50

52,00

49,25

51,50

53,75

51,50

53,00

14,75

 

in % (von 1995 bis 2017)

38,56 %

 

Abt. 20: ab 2010 mit Abt. 22

Abt. 22: ab 2010 zur Abt. 20

Abt. 25: Neugründung, mit den Mitarbeiter/innen der Abt. 65 Hochbauabteilung; die Werte beinhalten bislang noch zwei Handwerker, die im Stellenplan 2016 den Bauhöfen zugeordnet werden.

Abt. 32: in 2005 inkl. der Abt. 39 Straßenverkehrsabteilung

Abt. 65: im Zuge der Neugründung der Abt. 25 zu dieser gewechselt

Abt. 20 Finanzen und Steuern

In 2016 sind insgesamt 1,25 Planstellen im Stellenplan gestrichen worden: 0,75 Planstellen für eine Stenotypistin und 0,50 Planstellen für  einen Verwaltungsangestellten. In 2017 sind 1,00 Planstellen für die Geschäftsbuchhaltung und die Systemadministration für das Finanzwesenprogramm H&H neu geschaffen worden. Gleichzeitig wurden 1,50 Planstellen für Verwaltungsaufgaben gestrichen, so dass sich für dieses Jahr insgesamt eine Minderung um 0,50 Planstellen ergibt.

Abt. 25 Gebäudewirtschaftsabteilung

Die z.Zt. laufenden und anstehenden Bauprojekte verursachen einen erhöhten Arbeitsaufwand in der Abt. 25 - Gebäudewirtschaftsabteilung. Daher wurden in 2016 1,00 Planstellen für eine(n) Technische(n) Angestellte(n) für die Flüchtlingsunterkünfte bereitgestellt. Diese Planstelle ist auf fünf Jahre begrenzt. Gleichzeitig wurde im Stellenplan eine Anpassung vorgenommen, in dem die der Gebäudewirtschaftsabteilung bisher zugehörigen Handwerker (2,00 Planstellen) zum Bauhof übertragen wurden, wo sie seit Jahren auch eingesetzt werden. Per Saldo ergibt sich hierdurch ein Minus von 1,00 Planstellen.

In 2017 werden 2,00 Planstellen in den Stellenplan eingestellt: 1,00 Planstellen Technische Angestellte für Projekte in den Bereichen Schulen, Familienzentrum und Feuerwehr sowie 1,00 Planstelle Techniker/in für die Bereiche Elektro und Datentechnik.

Abt. 32 Ordnungsabteilung

Je 0,50 Planstellen für Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr und Waffenrecht wurden in den Stellenplan 2016 eingestellt. Im selben Jahr wurden 0,50 Planstellen an die Sozialabteilung abgegeben (Betreuung der Obdachlosenunterkünfte), so dass sich ein Zuwachs um 0,50 Planstellen errechnet.

3.5         Fachbereich 3.1 - Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt

Die rechnerische Planstellenzunahme liegt bei 3,25 Planstellen (= 22,41 %) im Vergleich zu 1995.

Fachbereich 3.1

1995

2000

2005

2010

2014

2015

2016

2017

2017
zu 1995

 

Fachbereich 3.1

2,75

2,25

2,25

2,25

2,25

2,25

 

AL 6 (Bauverwaltung)

1,00

1,00

1,00

-1,00

 

Abt. 31 Umweltschutz

1,50

1,25

1,00

1,00

2,00

2,00

2,00

2,00

0,50

 

Abt. 60 Bauverwaltung

2,50

2,50

2,50

2,50

2,50

2,50

2,50

2,50

0,00

 

Abt. 61 Stadtplanung

4,75

5,75

4,75

6,50

5,75

6,75

6,75

6,75

2,00

 

Abt. 63 Bauordnung

4,75

4,75

4,75

4,00

5,00

4,00

4,25

4,25

-0,50

 

Summen:

14,50

15,25

14,00

16,75

17,50

17,50

17,75

17,75

3,25

 

in % (von 1995 bis 2017)

22,41 %

 

 

Abt. 63 Bauordnungsabteilung

In 2016 sind durch Stundenerhöhungen von drei Mitarbeiter/innen die Stellenanteile um 0,25 erhöht worden. In 2017 waren keine Veränderungen zu verzeichnen.

3.6         Fachbereich 3.2 - Tiefbau, Straßen, Grünflächen

Ebenso wie das Rechnungsprüfungsamt (s. Verwaltungsleitung und Stabsstellen) ist die Straßenverkehrsbehörde im Zuge der Überschreitung der amtlichen Einwohnerzahl gegründet worden. Mit Schreiben vom Januar 1996 wurde die Stadt Burgdorf vom damaligen Landkreis Hannover dementsprechend informiert, dass die Aufgaben der Unteren Verkehrsbehörde auf die Stadt Burgdorf übergegangen sind.

Für den gesamten Fachbereich errechnet sich eine Zunahme um 22,75 Planstellen (= 38,08 %).

Fachbereich 3.2

1995

2000

2005

2010

2014

2015

2016

2017

2017
zu 1995

 

Fachbereich 3.2

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

 

Abt. 39 Straßenverkehrsabt.

4,00

4,50

4,50

4,50

4,50

5,50

5,50

 

Abt. 66 Tiefbau

11,75

10,75

9,50

10,50

9,00

9,00

9,00

10,00

- 1,75

 

Abt. 66.1 Tiefbauverwaltung

3,00

3,25

4,75

5,25

5,25

5,25

5,00

5,00

 

Zwischensummen:

11,75

17,75

12,25

20,75

19,75

19,75

19,75

21,50

9,75

 

 

Bauhof/Gärtnerb./Kläranlage

48,00

52,00

53,50

53,00

54,00

56,00

58,00

61,00

13,00

 

 

Summen:

59,75

69,75

66,25

73,75

73,75

75,75

77,75

82,50

22,75

 

in % (von 1995 bis 2017)

38,08 %

 

Abt. 39: in 2005 der Abt. 32 zugehörig

Abt. 66.1: in 1995 der Abt. 66 zugehörig

Bauhof/Gärtnerb./Kläranlage: Bauhof/Gärtnerbauhof/Kläranlage

Die zwei bislang der Abt. 25 zugeordneten Handwerker wurden ab 2016 dem Bauhof zugeordnet.

Abt. 39 Straßenverkehrsabteilung

Für das Jahr 2017 ergibt sich ein Zuwachs um 1,00 Planstellen für den Bereich der Verkehrsbehördlichen Anordnungen. Hier erfolgt derzeit noch die Prüfung, ob die Stelle besetzt werden soll oder eine Abgabe der Aufgaben in Frage kommt.

Abt. 66 Tiefbau

Für die Aufgaben Bauüberwachung, Straßenunterhaltung und Anfertigen von Bauzeichnungen sind im Stellenplan 2017 1,00 Planstellen aufgenommen worden.

Abt. 66.1 Tiefbauverwaltung

Für die Reinigung der Friedhofskapellen entfallen 0,25 Planstellen im Jahr 2017.

Bauhof/Gärtnerbauhof/Kläranlage

Die von der Abt. 15 Controlling angeregte Zuordnung von zwei Handwerkern zum städtischen Bauhof (die Handwerker waren bisher der Abt. 25 Gebäudewirtschaftsabteilung zugeordnet), wurde im Stellenplan 2016 vollzogen. Daher ergibt sich hier eine Zunahme um 2,00 Planstellen, die aber nicht zu einer Stellenausweitung führen.

Im Stellenplan 2017 sind 3,00 Planstellen neu geschaffen worden: 1,00 Planstellen für die stellvertretende Bauhofleitung, 1,00 Planstellen für einen Fahrer im Winterdienst (außerhalb des Winterdienstes werden andere Aufgaben wahrgenommen) und 1,00 Planstellen durch die Übernahme eines Mitarbeiters aus einem Kooperationsvertrag (der Mitarbeiter ist dadurch vielseitiger einsetzbar).

3.7         Kernverwaltung

Für den Begriff der „Kernverwaltung“ gibt es (leicht) unterschiedliche Definitionen. Gängig ist die Unterteilung nach dem Verwaltungsbereich und den Einrichtungen.

Um die Zahl der Mitarbeiter/innen der Kernverwaltung zu ermitteln, werden von der Gesamtzahl aller Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung diejenigen Mitarbeiter/innen in Abzug gebracht, die in den städtischen Einrichtungen (Kindertagesstätten, Stadtbücherei, Bauhöfe, etc.) arbeiten. Die genaue Definition kann der Vorlage aus dem Jahr 2014 entnommen werden. Auch steht die Controllingabteilung gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Die Tabelle auf der folgenden Seite weist wiederum die Planstellen der Gesamtverwaltung (inkl. der Personalreserve) aus. Hiervon werden die Planstellen gem. der obigen Definition in Abzug gebracht.

Somit ergeben sich im Untersuchungszeitraum von 1995 bis 2017 folgende Entwicklungen:

  • Gesamtverwaltung:   von 269,00 auf 434,00 Planstellen = + 61,34 %,
  • Einrichtungen  :        von 134,75 auf 228,00 Planstellen = + 69,20 %,
  • Kernverwaltung:       von 134,25 auf 198,00 Planstellen = + 47,49 %.

Man erkennt, dass für die Funktionsbereiche der Stadtverwaltung unterschiedliche Zuwächse gegeben sind. Die Einrichtungen haben den größten Zuwachs zu verzeichnen. Prägend für diese Entwicklung ist die Angebotsausweitung in den Kindertagesstätten.

Gesamtverwaltung

1995

2000

2005

2010

2014

2015

2016

2017

2017
zu 1995

 

Planstellen m. Personalreserve

269,00

294,50

319,00

329,25

355,00

385,50

405,75

434,00

165,00

 

in % (von 1995 bis 2017)

61,34 %

 

 

davon Einrichtungen

 

Kindertagesstätten

47,75

50,75

59,00

64,25

93,75

110,75

112,50

117,50

69,75

 

Jugendfreizeiteinrichtungen

5,00

7,00

7,00

7,00

8,00

8,00

8,00

8,00

3,00

 

Schulen

16,25

14,25

16,75

17,50

20,50

20,00

21,75

22,00

5,75

 

Sonstige Einrichtungen*

17,75

12,25

13,25

17,50

12,25

12,25

10,75

11,00

-6,75

 

Soziale Einrichtungen**

0,00

2,75

3,75

3,75

3,75

3,75

3,75

3,75

3,75

 

Bauhof/Gärtnerbauhof/Klärwerk***

48,00

52,00

53,50

53,00

54,00

56,00

58,00

61,00

13,00

 

Städtische Reinigungskräfte

n.e.

3,25

n.e.

n.e.

2,75

2,75

2,75

2,75

2,75

 

Ruhender Verkehr: Überwachung

n.e.

2,00

n.e.

n.e.

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

 

Arbeiter der Abt. 25****

0,00

0,00

0,00

2,00

2,00

2,00

0,00

0,00

0,00

 

Summe Einrichtungen

134,75

144,25

153,25

165,00

199,00

217,50

219,50

228,00

93,25

 

in % (von 1995 bis 2017)

69,20 %

 

 

Planstellen Kernverwaltung*****

134,25

150,25

165,75

164,25

156,00

168,00

186,25

206,00

71,75

 

davon Kita-Personalreserve

8,00

8,00

8,00

8,00

 

Summen:

134,25

150,25

165,75

164,25

156,00

160,00

178,25

198,00

63,75

 

in % (von 1995 bis 2017)

47,49 %

 

n.e. = nicht ermittelt

* Sonstige Einrichtungen: Hallenfreibad, Waldbad, Stadtbücherei, ARGE, Verwaltungsnebenstellen und Sozialstation.

** Soziale Einrichtungen: Die Wölfe, Retschystraße, Streetworker

*** In den Zahlen für die Bauhöfe sind nicht die beiden Arbeiterstellen eingerechnet, die im Stellenplan der

     Abt. 25 Gebäudewirtschaftsabteilung zugeordnet sind.

**** Arbeiter der Abt. 25: Im Stellenplan sind der Abt. 25 zwei Arbeiter zugeordnet, die in den Bauhöfen eingesetzt werden.

***** Kernverwaltung: Alle Planstellen der Stadtverwaltung ohne die o.g. Einrichtungen.

In der Vorlage 2014 0636 wurde dargestellt, dass die Entwicklung der Planstellen in der Kernverwaltung nur gering war (insbesondere für den Zeitraum 2000 bis 2014 von 150,25 auf 156,00 Planstellen). Für 2015 ist eine Steigerung um 4,00 zusätzliche Planstellen zu verzeichnen (unter Berücksichtigung der Personalreserve für die Kitas).

In den Jahren 2016 und 2017 ist auch die Zahl der Planstellen in der Kernverwaltung drastisch angestiegen, so dass der bisher große Abstand zu den Einrichtungen sich deutlich verringert hat. Während in 2015 der prozentuale Zuwachs noch bei 19,18 % lag, so ist in 2017 auf 46,37 % angestiegen. Somit ist nunmehr auch in der Kernverwaltung ein erheblicher Anstieg der Planstellen zu verzeichnen.

Die genannte Entwicklung der Planstellen lässt den Personaletat ansteigen. In 2016 betrugen die geplanten Personalkosten 20,891 Mio. € und in 2017 sind es 23,027 Mio. €, was in diesen beiden Jahren bereits einer 10 %igen Steigerung entspricht.

Die sich in 2016 ergebenden 20,25 neuen Planstellen verteilen sich per Saldo auf die Abteilungen / Einrichtungen wie folgt (im Vergleich zu 2015):

·                                                                                                                                                                     Abt. 32 Ordnungsabteilung        0,50 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 33 Bürgerbüro        0,50 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 40 Schulen, Kultur und Sport        1,25 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 50 Sozialabteilung    12,00 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 51.1 Jugendverwaltung      0,75 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 51.2 Jugendamt      1,00 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 63 Bauordnungsabteilung    0,25 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Kindertagestätten 1,75 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Schulen    1,75 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Bauhof/Gärtnerbauhof/Klärwerk 2,00 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Personalreserve   3,00 Planstellen

Summe                                                                        24,75 Planstellen

Diesem Planstellenzuwachs ist folgender Rückgang per Saldo bezogen auf die Abteilungen / Einrichtungen gegenüberzustellen:

·                                                                                                                                                                     Abt. 11 Personalabteilung          0,50 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 19 Gleichstellung     0,25 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 20 Finanzen und Steuern    1,25 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 25 Gebäudewirtschaftsabteilung    1,00 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Sonstige Einrichtungen    1,50 Planstellen

Summe                                                                          4,50 Planstellen

Die sich in 2017 ergebenden 28,25 neuen Planstellen verteilen sich per Saldo auf die Abteilungen / Einrichtungen wie folgt (im Vergleich zu 2016):

·                                                                                                                                                                     Verwaltungsleitung         1,00 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 10 Hauptabteilung    0,75 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 25 Gebäudewirtschaftsabteilung    2,00 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 39 Straßenverkehrsabteilung        1,00 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 40 Schulen, Kultur und Sport        0,75 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 50 Sozialabteilung    1,50 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 51.1 Jugendverwaltung      4,25 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 51.2 Jugendamt      1,25 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 66 Tiefbauabteilung  1,00 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Kindertagestätten 5,00 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Schulen    0,25 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Sonstige Einrichtungen    0,25 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Bauhof/Gärtnerbauhof/Klärwerk 3,00 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Berufsanfänger   7,00 Planstellen

Summe                                                                        29,00 Planstellen

Diesem Planstellenzuwachs ist folgender Rückgang per Saldo bezogen auf die Abteilungen / Einrichtungen gegenüberzustellen:

·                                                                                                                                                                     Abt. 20 Finanzen und Steuern    0,50 Planstellen

·                                                                                                                                                                     Abt. 66.1 Tiefbauverwaltungsabteilung  0,25 Planstellen

Summe                                                                          0,75 Planstellen

4.    Weitere Faktoren zur Bewertung der Planstellenentwicklung

Betrachtet man die Entwicklung der Planstellen und deren Zuwachs im Bereich der Einrichtungen und nunmehr auch den Zuwachs in der Kernverwaltung, stellt sich die Frage, ob es weitere Anhaltspunkte zur Bewertung dieser Entwicklung gibt.

Zu diesem Zweck wird die Entwicklung der Resturlaubstage und der Mehrstunden dargestellt, weil davon ausgegangen werden kann, dass diese Daten Hinweise zur Arbeitsbelastung liefern.

Resturlaubstage

Jahr

Resturlaub

+/- Tage

+/- in %

Rückstellung

€ pro Tag

2010

3.093 Tage

              497.147 €

160,73 €

2011

3.329 Tage

+ 236 Tage

+ 7,63 %

              559.974 €

168,21 €

2012

3.703 Tage

+ 374 Tage

+ 11,23 %

        626.147 €

169,09 €

2013

3.405 Tage

- 298 Tage

- 8,05 %

        623.663 €

183,16 €

2014

3.312 Tage

- 93 Tage

- 2,73 %

        633.550 €

191,29 €

2015

3.305 Tage

- 7 Tage

- 0,21 %

640.464 €

193,79 €

2016

3.349 Tage

+ 44 Tage

+ 1,33 %

693.865 €

207,19 €

+/- Tage: Veränderung der Resturlaubstage ggü. dem Vorjahr.

+/- in %: Veränderung der Resturlaubstage in Prozent ggü. dem Vorjahr.

€ pro Tag: „Wert“ eines Resturlaubstages gem. Rückstellung.

Mit Einführung des NKR sind die Stadtverwaltungen verpflichtet, Resturlaubstage und geleistete Mehrstunden als Rückstellungen in der Bilanz auszuweisen. Für die Gesamtverwaltung ergibt sich das in den Tabellen ausgewiesene Ergebnis.

Rechnet man für eine Vollzeitstelle eine Arbeitszeit von 220 Tagen im Jahr[1] entsprechen die 3.349 Resturlaubstage für 2016 rd. 15,2 Vollzeitstellen.

Der o.g. Wert von 220 Arbeitstagen entspricht 44 Arbeitswochen. Legt man die wöchentliche Arbeitszeit eines Beschäftigten in Vollzeit (39,0 Std./Woche) zu Grunde (die Mehrzahl der Mitarbeiter/innen der Kernverwaltung sind Beschäftigte) errechnen sich 1.716 Arbeitsstunden im Jahr. Somit entsprechen die 11.836 Mehrstunden in 2016 rd. 6,90 Vollzeitstellen.

Mehrstunden

Jahr

Mehrstunden

+/- Stunden

+/- in %

Rückstellung

€ pro Stunde

2010

9.255 Stunden

            244.211 €

26,39 €

2011

9.046 Stunden

- 209 Stunden

- 2,26 %

              239.377 €

26,46 €

2012

10.263 Stunden

+ 1.217 Stunden

+ 13,45 %

        281.233 €

27,40 €

2013

9.827 Stunden

- 436 Stunden

- 4,25 %

        277.116 €

28,20 €

2014

11.169 Stunden

+ 1.342 Stunden

+ 13,65 %

        324.641 €

29,07 €

2015

11.182 Stunden

+ 13 Stunden

+ 0,11 %

337.627 €

30,19 €

2016

11.836 Stunden

+ 654 Stunden

+ 5,85 %

363.330 €

30,70 €

+/- Stunden: Veränderung der Mehrstunden ggü. dem Vorjahr.

+/- in %: Veränderung der Mehrstunden in Prozent ggü. dem Vorjahr.

€ pro Tag: „Wert“ einer Mehrstunde gem. Rückstellung.

Aufsummiert entsprechen die Resturlaubstage und die Mehrstunden rechnerisch rd. 22,10 Vollzeitstellen.

Bei dieser Berechnung ist zu berücksichtigen, dass in jedem Jahr mehrere Hundert Mehrstunden ausbezahlt werden, so z.B. im Bereich der Kindertagesstätten.

Naturgemäß sind jedoch nicht alle Resturlaubstage und Mehrstunden automatisch Indikatoren für eine Arbeitsüberlastung bzw. Unterbesetzung. Es gibt die verschiedene Gründe für das „Aufsparen von Urlaub“ oder das „Ansammeln von Mehrstunden“. Mit diesen Aufstellungen soll lediglich der Hinweis gegeben werden, dass die Entwicklung der Planstellen noch weitere Facetten hat, die bei der Analyse zu beachten sind.

Im August 2016 wurden alle Mitarbeiter/innen informiert, dass für die Resturlaubstage und Mehrstunden bilanzwirksame Rückstellungen zu bilden sind und daher grundsätzlich zu reduzieren sind. Gemäß der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit aus dem Jahre 2007 sind maximal das 1,5-fache  der Wochenarbeitszeit als Mehrstunden zulässig. Für die Resturlaubstage gilt das Ziel, diese auf weniger als zehn Tage zu reduzieren.

Beide Ziele sollen bis zum 31.12.2017 erreicht werden, wobei das selbstbestimmte Wirtschaften der Mitarbeiter/innen betont wurde. Im Einzelfall werden Gespräche und ggf. organisatorische Betrachtungen angeboten.

5.    Fazit

Diese Controlling-Untersuchung soll mehr Transparenz in die Entwicklung der Planstellen bringen, in dem dargestellt wird, wo und warum die Planstellenanzahl sich verändert hat.

Es zeigt sich, dass vordringlich die Ausweitung der Angebote für die Kinderbetreuung für die Planstellenmehrung verantwortlich ist. Mehr als die Hälfte des Zuwachses entfällt auf diesen Bereich. In den Jahren 2016 und 2017 ist nunmehr auch ein starker Zuwachs der Planstellen in der Kernverwaltung zu verzeichnen. Im Vergleich der Jahre 2000 und 2015 ergab sich eher eine Stagnation der Planstellen. Dieses gilt nun nicht mehr. Ein Teil des Zuwachses der Planstellen ist befristet, so z.B. die Planstellen für die Flüchtlingsbetreuung.

Ein Teil der Stellenmehrung in der Kernverwaltung ist auf das Überschreiten der 30.000-EW-Grenze und auf die Bildung der Region Hannover zurückzuführen. Beide Ereignisse waren mit einem Aufgabenzuwachs verbunden.

Die angesammelten Resturlaubstage und Mehrstunden sollen gemäß den Bestimmungen der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit bis zum 31.12.2017 reduziert werden. Über das Ergebnis kann mit der nächsten Fortschreibung dieser Vorlage berichtet werden.



[1] 52 Wochen * 5 Tage = 260 Tage, abzgl. 30 Tage Urlaub, abzgl. 10 Tage sonstige Ausfallzeiten (Krankheit, Fortbildung, Personalrat, Feuerwehr etc.) = 220 Tage / Jahr.