1.
Vorbemerkungen
Die
Entwicklung der Planstellen in der Stadtverwaltung Burgdorf wurde in der
Vorlage 2014 0636 für den Zeitraum 1995 bis 2014 detailliert erläutert und mit
der Vorlage 2015 0925 für das Jahr 2015 aktualisiert. Mit dieser Vorlage soll
die Entwicklung für die Jahre 2016 und 2017 fortgeschrieben werden.
Untersucht
wird die Entwicklung der Planstellen von 1995 bis 2017, wobei in
5-Jahresschritten vorgegangen wird: 1995, 2000, 2005, 2010 sowie die Stellenpläne
2014 bis 2017.
Für
jedes der genannten Jahre werden die Planstellen für die jeweiligen
Organisationseinheiten (Fachbereiche, Ämter, Abteilungen) dargestellt. Außerdem
wird die Differenz der Planstellen von 1995 im Vergleich zum Stellenplan 2017
ausgewiesen. Bei der Auswertung und Analyse der Stellenpläne sind noch folgende
Hinweise von besonderer Bedeutung:
1.
Nicht alle Stellen, die in den
Stellenplänen ausgewiesen sind, sind auch tatsächlich besetzt. In jedem Stellenplan
gibt es unbesetzte Planstellen bzw. Planstellenanteile. Von daher gilt: Die
Zahl der Planstellen im Stellenplan ist höher als die Zahl der besetzten
Planstellen.
2.
Ein Teil dieser unbesetzten
Planstellen trägt entsprechende Vermerke (z.B. „k.w.“-Vermerk, s.u. Ziffer 6),
andere freie Stellenanteile werden benötigt, um die Personalwirtschaft zu
erleichtern (z.B. bei den Kindertagesstätten).
3.
Sofern Planstellen in den
Stellenplänen ausgewiesen, aber nicht besetzt sind, sind diese im Regelfalle nicht
mit entsprechenden Personalkosten beplant. D.h., dass eine Streichung dieser
unbesetzten Planstellen bzw. Planstellenanteile keine Auswirkungen auf den
städtischen Haushalt im Sinne einer Einsparung hat.
4.
Die „kleinste Einheit“ einer
Planstelle ist 0,25. Arbeitszeiten, die ein Viertel überschreiten, werden auf
das nächste Viertel aufgerundet.
5.
Die Anzahl der Planstellen im
Stellenplan ist ungleich der Anzahl der Mitarbeiter/innen. Z.B. kann eine
Planstelle im Stellenplan mit mehr als einem / einer Mitarbeiter/in besetzt
sein (zwei Halbtagskräfte teilen sich eine ganze Planstelle o.ä.).
6.
Alle in den Stellenplänen
vorhandenen Vermerke, z.B. „k.w.“ für „künftig wegfallend“ wurden in den folgenden
Tabellen außer Acht gelassen. Somit sind auch die Planstellen bzw.
Planstellenanteile ausgewiesen, die in den Stellenplänen schon als „künftig
wegfallend“ o.ä. markiert sind.
7.
Es kann vorkommen, dass nicht nur
Verwaltungsmitarbeiter/innen im engeren Sinne bei den einzelnen Organisationseinheiten
ausgewiesen werden, sondern auch Reinigungskräfte u.a.
8.
Auch Auszubildende etc. können
einzelnen Abteilungen zugeordnet sein, insbesondere der Personalabteilung.
9.
In den Stellenplänen sind
ebenfalls Planstellen bzw. Planstellenanteile für die Personalreserve
enthalten. Diese Personalreserve enthält freizuhaltende Planstellen für
Mitarbeiter/innen in Elternzeit o.ä.. In den vergangenen Jahren ist die
Personalreserve „bereinigt“ worden.
2.
Hinweis
zur angewandten Methodik in dieser Untersuchung
In
der o.g. Vorlage 2014 0636 aus 2014 wurde die angewandte Systematik ausführlich
erläutert. Auf eine Wiederholung dieser Erläuterungen wird deshalb an dieser
Stelle verzichtet. Selbstverständlich steht die Controllingabteilung für
Auskünfte gerne zur Verfügung.
3.
Entwicklung
der Planstellen in der Stadtverwaltung Burgdorf
Nach
diesen Vorbemerkungen wird nunmehr die Entwicklung der Planstellen aufgezeigt
für:
1.
die Gesamtverwaltung,
2.
die Verwaltungsleitung und
Stabsstellen,
3.
den Fachbereich 1 - Zentrale
Dienste, Bildung, Sport, Jugend, Soziales,
4.
den Fachbereich 2 - Finanzen,
Personal, Gebäudewirtschaft, Ordnung,
5.
den Fachbereich 3.1 -
Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt,
6.
den Fachbereich 3.2 - Tiefbau,
Straßen, Grünflächen und
7.
die Kernverwaltung.
3.1
Gesamtverwaltung
Für
den Untersuchungszeitraum 1995 bis 2017 ergibt sich ein Zuwachs von 165,00
Planstellen; das entspricht einer Steigerung um 61,34 %. Enthalten sind auch
die Stellen für die Personalreserve.
Diese
Planstellenanzahl umfasst alle Aufgabengebiete der Stadtverwaltung, wie z.B.
die Kernverwaltung und alle Einrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten,
Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, eigene Reinigungskräfte, städtische
Bauhöfe etc.
Gesamtverwaltung |
1995 |
2000 |
2005 |
2010 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2017 |
|
Planstellen |
269,00 |
294,50 |
319,00 |
329,25 |
355,00 |
385,50 |
405,75 |
434,00 |
165,00 |
|
in % (von 1995 bis
2017) |
|
|
|
|
|
|
|
|
61,34 % |
|
darin Personalreserve |
9,00 |
10,50 |
9,75 |
12,50 |
4,75 |
11,25 |
14,25 |
14,25 |
14,25 |
|
darin Berufsanfänger |
|
|
|
|
|
|
|
7,00 |
7,00 |
|
In 2015 =
25 neue Stellen in den Kindertagesstätten; davon 13,00 Planstellen aufgrund
formeller Änderungen (keine Personalvermehrung, keine finanziellen
Auswirkungen). Die Personalreserve beinhaltet 8,00 Planstellen für die
städtischen Kitas. Die
Berufsanfänger wurden bis einschließlich 2016 im Anhang zum Stellenplan
aufgeführt. Ab 2017 sind diese EDV-technisch der Personalabteilung
zugeordnet, obwohl sie organisatorisch / aufgabenbedingt nicht zur
Personalabteilung gehören, sondern zu den Fachabteilungen, in denen sie eingesetzt
sind. In dieser Aufstellung werden die Berufsanfänger gesondert ausgewiesen. |
3.2
Verwaltungsleitung
und Stabsstellen
Im
Untersuchungszeitraum weist dieser Bereich seit 1995 eine rechnerische Zunahme
von 6,50 Planstellen (= 113,04 %) auf. Die deutliche prozentuale Steigerung der
Planstellen ist mathematisch durch die kleine Ausgangsbasis bedingt. Die
Mehrzahl der neu geschaffenen Planstellen ist durch gesetzliche Vorgaben (RPA,
Freistellung PR) und neue Aufgaben (Gleichstellung, Controlling) entstanden.
Mit
Stichtag 30.06.1995 überschritt die amtliche Einwohnerzahl Burgdorfs die
30.000er-Grenze. Mit Schreiben vom 21.12.1995 wurde die Stadt Burgdorf vom
damaligen Landkreis Hannover daher aufgefordert gem. § 117 der Nds.
Gemeindeordnung ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten.
Verwaltungsleistung
und Stabsstellen |
1995 |
2000 |
2005 |
2010 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2017 |
|
Verwaltungsleitung |
2,00 |
3,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
3,00 |
1,00 |
|
Abt. 14
RPA |
|
2,25 |
2,25 |
2,25 |
2,25 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
|
Abt. 15
Controlling |
|
|
|
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
|
Abt. 16
Projektsteuerung |
|
|
|
|
0,50 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
Abt. 19
Gleichstellung |
0,50 |
1,00 |
1,00 |
1,25 |
1,25 |
1,25 |
1,00 |
1,00 |
0,50 |
|
Abt. 30
Justiziariat |
0,50 |
0,25 |
0,25 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
0,50 |
|
Abt. 80
Wirtschaftsförderung |
2,50 |
4,25 |
3,25 |
3,00 |
3,00 |
3,00 |
3,00 |
3,00 |
0,50 |
|
Freistellung
Personalrat |
0,25 |
0,25 |
1,25 |
1,25 |
1,25 |
1,25 |
1,25 |
1,25 |
1,00 |
|
Summen: |
5,75 |
11,00 |
10,00 |
11,75 |
12,25 |
11,50 |
11,25 |
12,25 |
6,50 |
|
in % (von 1995 bis
2017) |
|
|
|
|
|
|
|
|
113,04 % |
|
Abt. 80: in 1995 = Abt. 23 Liegenschaftsabteilung |
Verwaltungsleitung
Für
das Vorzimmer des Bürgermeisters wurde wg. des Renteneintritts der jetzigen
Stelleninhaberin eine Planstelle für ein Jahr geschaffen, um eine übergangslose
Wiederbesetzung zu ermöglichen. Diese Stelle wird in 2017 maximal für drei Monate
besetzt und wird nach einem Jahr wieder wegfallen.
Abt.
19 Gleichstellungsbeauftragte
Die
Stellenanteile für eine Schreibkraft (0,25 Planstellen) wurden in 2016
gestrichen.
3.3
Fachbereich
1 - Zentrale Dienste, Bildung, Sport, Jugend, Soziales
Dem
Verantwortungsbereich des Fachbereiches 1 sind diverse Einrichtungen
zugeordnet. Hierzu zählen u.a. die Kindertagesstätten, die Jugendfreizeiteinrichtungen,
die Schulen und die sonstigen Einrichtungen. Zu den sonstigen Einrichtungen
zählen u.a. die Stadtbücherei, das Hallenfreibad und die ARGE.
Während
im Verwaltungsbereich des Fachbereiches 1 (= ohne die Einrichtungen) seit 1995
nunmehr eine Zunahme um 33,75 Planstellen (= 61,36 %) zu verzeichnen ist, liegt
der Planstellenzuwachs in den Einrichtungen insgesamt mit rd. 82,71% noch
darüber. Der Abstand zwischen den prozentualen Zuwächsen hat sich allerdings
erheblich verringert.
Dieser
Abstand war bis einschließlich 2015 deutlich größer, weil im Verwaltungsbereich
des Fachbereiches 1 bis dato nur 9,75 Planstellen neu geschaffen wurden. Dieser
Stellenzuwachs entsprach rd. 17,70 %, während im gleichen Zeitraum in den
Einrichtungen ein Zuwachs um 74,06 % zu verzeichnen war.
Hauptsächlich
waren die Flüchtlingskrise, der Ausbau der Kinderbetreuung und die Veränderungen
im schulischen Angebot Auslöser dieser Entwicklung. Diese Entwicklungen führten
in den Jahren 2016 und 2017 auch im Verwaltungsbereich zu einer erheblichen
Stellenmehrung.
In
der Abt. 50 Sozialabteilung wurden in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 13,50
Planstellen neu geschaffen (im Vergleich zu 2015). Hierbei handelt es sich im
Wesentlichen um Planstellen für Flüchtlingssozialarbeiter, Verwaltungsfachangestellte für die
Sachbearbeitung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und für Hausmeister
für die Flüchtlingsunterkünfte.
Der
quantitative und qualitative Ausbau der Kinderbetreuung sowie für
Vormundschaften und die wirtschaftliche Jugendhilfe war im Vergleich zu 2015
mit der Schaffung von 5,00 Planstellen in der Abt. 51.1 Jugendverwaltung
verbunden (d.h. ohne Erzieherinnen in den Kindertagesstätten).
Dasselbe
gilt für die Abt. 51.2 Jugendamt. Allgemeine gesellschaftliche und soziale
Entwicklungen führten zu einem Aufgabenzuwachs und der damit verbundenen
Stellenvermehrung um 2,25 Planstellen.
In
der Abt. 40 Schulen, Kultur und Sport stieg die Zahl der Planstellen von 3,25
(in 2015) auf aktuell 5,25.
Fachbereich 1 |
1995 |
2000 |
2005 |
2010 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2017 |
|
Fachbereich
1 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,50 |
1,50 |
1,50 |
1,50 |
1,50 |
0,50 |
|
AL 3
(Ordnung und Soziales) |
0,50 |
0,50 |
0,50 |
|
|
|
|
|
-0,50 |
|
AL 5
(Schulen, Kultur, …)= |
1,25 |
2,25 |
2,25 |
|
|
|
|
|
-1,25 |
|
Abt. 10
Hauptabteilung |
14,00 |
15,75 |
17,75 |
14,50 |
16,75 |
16,75 |
16,75 |
17,50 |
3,50 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Abt. 33
Bürgerbüro |
7,00 |
5,75 |
9,75 |
10,75 |
9,00 |
9,00 |
9,50 |
9,50 |
2,50 |
|
Abt. 34
Standesamt |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
0,00 |
|
Abt. 35
Versicherungsstelle |
1,00 |
1,00 |
|
|
|
|
|
|
-1,00 |
|
Abt. 36
Wohngeld |
2,00 |
2,00 |
3,00 |
|
|
|
|
|
-2,00 |
|
Abt. 40
Schulen, Sport, Kultur |
4,50 |
4,00 |
7,25 |
3,25 |
3,00 |
3,25 |
4,50 |
5,25 |
0,75 |
|
Abt. 50
Sozialabteilung |
11,75 |
13,75 |
14,50 |
8,25 |
8,50 |
10,00 |
22,00 |
23,50 |
11,75 |
|
Abt. 51.1
Jugendverwaltung |
3,00 |
3,00 |
|
6,75 |
7,75 |
9,75 |
10,50 |
14,75 |
11,75 |
|
Abt. 51.2
Jugendamt |
5,25 |
9,25 |
10,00 |
10,25 |
11,00 |
11,25 |
12,25 |
13,50 |
8,25 |
|
Abt. 51.3
Jugendpflege |
1,75 |
2,00 |
2,00 |
1,75 |
1,25 |
1,25 |
1,25 |
1,25 |
-0,50 |
|
Zwischensummen: |
55,00 |
62,25 |
70,00 |
59,00 |
60,75 |
64,75 |
80,25 |
88,75 |
33,75 |
|
in % (von 1995 bis
2017) |
|
|
|
|
|
|
|
|
61,36 % |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kindertagesstätten* |
47,75 |
50,75 |
59,00 |
64,25 |
93,75 |
110,75 |
112,50 |
117,50 |
69,75 |
|
Jugendfreizeiteinrichtungen |
5,00 |
7,00 |
7,00 |
7,00 |
8,00 |
8,00 |
8,00 |
8,00 |
3,00 |
|
Schulen |
16,25 |
14,25 |
16,75 |
17,50 |
20,50 |
20,00 |
21,75 |
22,00 |
5,75 |
|
sonstige Einrichtungen |
17,75 |
12,25 |
13,25 |
17,50 |
12,25 |
12,25 |
10,75 |
11,00 |
-6,75 |
|
Zwischensummen: |
86,75 |
84,25 |
96,00 |
106,25 |
134,50 |
151,00 |
153,00 |
158,50 |
71,75 |
|
in % (von 1995 bis
2017) |
|
|
|
|
|
|
|
|
82,71 % |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Summen: |
141,75 |
146,50 |
166,00 |
165,25 |
195,25 |
215,75 |
233,25 |
247,25 |
104,75 |
|
in % (von 1995 bis
2017) |
|
|
|
|
|
|
74,43 % |
|||
Abt. 36 Wohngeld: s. Abt. 50 Sozialabteilung; Abt. 40 Schulen, Sport
und Kultur: in 1995 mit Abt. 51.1 Jugendverwaltung Abt. 51.1 Jugendverwaltung: in 1995 der Abt. 40 Schulen, Sport und
Kultur zugeordnet Jugendfreizeiteinrichtungen: Jonny B., Südstadtbistro, HdJ
Ehlershausen, HdJ Otze Sonstige Einrichtungen: HallenFreibad, Waldbad, Stadtbücherei,
Gemeinsame Einrichtung (ARGE), Verwaltungsstelle Ramlingen-Ehlershausen, Verwaltungsstelle
Otze, Sozialstation
* Für die Jahre ab 2015 gilt, dass die 8,00 Planstellen der
Personalreserve für die Kitas noch nicht enthalten sind. |
Abt.
10 – Hauptabteilung
In
2017 ist ein Zuwachs um insgesamt 0,75 Planstellen zu verzeichnen. Hiervon sind
0,50 Planstellen für die Einführung und Administration des
Dokumentenmanagements und 0,25 Planstellen für die Einrichtung eines Beschwerdemanagements
vorgesehen.
Abt.
40 Schulen, Kultur und Sport
In
2016 wurden 1,25 Planstellen für die Schulsachbearbeitung geschaffen, hiervon
0,25 Planstellen für das 1. Halbjahr 2016, bis die neue Planstelle besetzt ist.
Der
Zuwachs um 0,75 Planstellen in 2017 ergibt sich durch die Neuschaffung von 1,00
Planstellen für die Schulentwicklungsplanung und dem Wegfall von 0,25
Planstellen im Verwaltungsbereich. Bei den 0,25 Planstellen handelt es sich um
die Planstelle aus dem 1. Halbjahr 2016.
Eine
von der Abt. 15 – Controlling erstellte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat
ergeben, dass die Erstellung der Schulentwicklungsplanung mit eigenem Personal
Vorteile gegenüber der Vergabe dieser Leistung hat (Beschlussvorlage 2017
0180).
Abt.
50 Sozialabteilung
Aufgrund
steigender Flüchtlingszahlen steigt auch der Arbeitsaufwand in der
Sozialabteilung. Der Zuwachs um 12,00 Planstellen in 2016 ergibt sich aus 7,50
Planstellen für die Flüchtlingssozialarbeit (befristet auf fünf Jahre), 2
Planstellen Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und 2,00
Planstellen für die Hausmeister der Flüchtlingsunterkünfte. Von der Abt. 32
Ordnungsabteilung wurden 0,50 Planstellen für die Betreuung der
Obdachlosenunterkünfte übernommen.
In
2017 sind 1,00 Planstellen für die Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege und die
Eingliederungshilfe geschaffen worden und 1,00 Planstellen für einen
zusätzlichen Hausmeister für die Flüchtlingsunterkünfte. Dafür wurden 0,50
Planstellen für die Hilfskraft zur Betreuung der Obdachlosenunterkünfte
gestrichen, die in 2016 von der Abt. 32 – Ordnungsabteilung zur Abt. 50 –
Sozialabteilung verschoben wurde.
Abt.
51.1 Jugendverwaltung
In
2016 sind 0,25 Planstellen für Raumpflege weggefallen und 1,00 Planstellen für
den Aufgabenbereich Vormundschaften geschaffen worden. Somit ergibt sich eine
Steigerung um 0,75 Planstellen.
In
2017 sind 4,25 Planstellen geschaffen worden:
Wirtschaftliche Jugendhilfe + 0,75 Planstellen
Unterhaltsvorschüsse + 1,00 Planstellen
Familienservicebüro + 1,00
Planstellen
Kita Fachberatung + 1,00
Planstellen (Sozialarbeiter/in)
Erzieherin
Sprachbildung/-förderung + 0,50
Planstellen
Abt.
51.2 Jugendamt
Für
den ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) sind in 2016 1,00 Planstellen neu
geschaffen worden.
In
2017 wurden für den Pflegekinderdienst (0,75 Planstellen) und die Frühen Hilfen
(0,50 Planstellen) insgesamt 1,25 Planstellen neu geschaffen.
Kindertagesstätten
In
2016 sind in der Kita Südstern 0,50 Planstellen für die stellvertretende
Leitung weggefallen und dafür 0,50 Planstellen für eine Erzieherin geschaffen
(Sprachkita). Diese 0,50 Planstellen haben einen k.w.-Vermerk für 2019. Für den
Kita-Bereich wurden zudem 1,75 Planstellen für Küchenhilfen neu geschaffen.
In
2017 wurden insgesamt 5,00 Planstellen in den Stellenplan neu eingestellt: 0,50
Planstellen für Küchenhilfen, 4,00 Planstellen für Springerkräfte im
Erziehungsbereich und weitere 0,50 Planstellen für die Sprachkita (k.w. in 2020).
Der
Grund für diese Entwicklung ist das quantitativ und qualitativ stark
ausgeweitete Angebot.
Schulen
Durch
Streichung von 0,75 Planstellen im Sekretariat der Realschule bei
gleichzeitiger Schaffung von 2,00 Planstellen im Sekretariat in der IGS ergibt
sich in 2016 ein Zuwachs von 1,25 Planstellen. Hinzu kommen noch 0,50
Planstellen für eine Springerkraft in den Schulsekretariaten.
Durch
die Aufteilung des Produktes Produkt „Grund- und Hauptschule I“ in die Produkte
„Grundschule I“ und „Hauptschule“ und durch die Gründung der IGS sind
Veränderungen im Stellenplan 2017 notwendig geworden:
Schulsekretariat
GHS I - 0,75
Planstellen
Schulsekretariat
Grundschule I + 0,75
Planstellen
Schulsekretariat
Hauptschule + 0,25
Planstellen
Hausmeister
GHS I -
1,00 Planstellen
Hausmeister
Grundschule I +
0,75 Planstellen
Hausmeister
Hauptschule +
0,25 Planstellen
Hausmeister
Realschule -
0,50 Planstellen
Hausmeister
IGS +
0,50 Planstellen
Ergebnis +
0,25 Planstellen
Sonstige
Einrichtungen
Im
HallenFreiBad sind in 2016 aus Altersgründen 1,50 Planstellen weggefallen (0,50
Planstellen für den Bäderbetrieb und 1,00 Planstellen Kassierer). Im
Stellenplan der Stadt Burgdorf sind noch die Mitarbeiter/innen für das
HallenFreiBad aufgeführt, die zum Zeitpunkt der Übergabe des Bades an die
Wirtschaftsbetriebe dort beschäftigt waren. Neueinstellungen werden durch die
Wirtschaftsbetriebe vorgenommen.
In
der zu den Sonstigen Einrichtungen gehörenden Stadtbücherei sind in 2017 0,25 Planstellen
für Hausmeisterdienste neu geschaffen worden.
3.4
Fachbereich
2 - Finanzen, Personal, Gebäudewirtschaft, Ordnung
Für
den Fachbereich 2 wurde im Vergleich zu 1995 eine Zunahme um 14,75 Planstellen
(= 38,56 %) ermittelt.
Mit
Einführung des NKR sind neue Aufgaben für die Abt. 20 entstanden (z.B.
Anlagenbuchhaltung, zentrale Geschäftsbuchhaltung). Im Zuge der Regionsbildung
im November 2001 wurden diverse Aufgaben übernommen (Reisegewerbe,
Gaststättenerlaubnisse, Gewerbeuntersagungsverfahren, Waffenrecht), wodurch
seinerzeit 1,50 neue Planstellen einzurichten waren.
Fachbereich
2 |
1995 |
2000 |
2005 |
2010 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2017 |
|
FB-Leitung |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
0,00 |
|
AL 3
(Ordnung/ Soziales)** |
0,50 |
0,50 |
0,50 |
|
|
|
|
|
-0,50 |
|
Abt. 11
Personalabteilung |
6,50 |
9,00 |
11,00 |
8,00 |
8,25 |
8,50 |
8,00 |
8,00 |
1,50 |
|
Abt. 20
Finanzen u. Steuern |
5,00 |
6,00 |
5,00 |
12,50 |
13,50 |
13,50 |
12,25 |
11,75 |
6,75 |
|
Abt. 21
Stadtkasse |
8,25 |
8,25 |
7,25 |
7,50 |
7,25 |
7,25 |
7,25 |
7,25 |
-1,00 |
|
Abt. 22
Steuerabteilung |
4,25 |
4,50 |
5,50 |
|
|
|
|
|
-4,25 |
|
Abt. 25
Gebäudewirtschaft |
|
|
|
10,50 |
11,50 |
13,00 |
12,00 |
14,00 |
14,00 |
|
Abt. 32
Ordnungsabteilung |
7,25 |
5,75 |
14,25 |
9,75 |
10,00 |
10,50 |
11,00 |
11,00 |
3,75 |
|
Abt. 65
Hochbauabteilung |
5,50 |
6,50 |
7,50 |
|
|
|
|
|
-5,50 |
|
Summen: |
38,25 |
41,50 |
52,00 |
49,25 |
51,50 |
53,75 |
51,50 |
53,00 |
14,75 |
|
in % (von 1995 bis
2017) |
|
|
|
|
|
|
|
|
38,56 % |
|
Abt. 20: ab 2010 mit Abt. 22 Abt. 22:
ab 2010 zur Abt. 20 Abt. 25:
Neugründung, mit den Mitarbeiter/innen der Abt. 65 Hochbauabteilung; die
Werte beinhalten bislang noch zwei Handwerker, die im Stellenplan 2016 den
Bauhöfen zugeordnet werden. Abt. 32:
in 2005 inkl. der Abt. 39 Straßenverkehrsabteilung Abt. 65:
im Zuge der Neugründung der Abt. 25 zu dieser gewechselt |
Abt.
20 Finanzen und Steuern
In
2016 sind insgesamt 1,25 Planstellen im Stellenplan gestrichen worden: 0,75
Planstellen für eine Stenotypistin und 0,50 Planstellen für einen Verwaltungsangestellten. In 2017 sind
1,00 Planstellen für die Geschäftsbuchhaltung und die Systemadministration für
das Finanzwesenprogramm H&H neu geschaffen worden. Gleichzeitig wurden 1,50
Planstellen für Verwaltungsaufgaben gestrichen, so dass sich für dieses Jahr
insgesamt eine Minderung um 0,50 Planstellen ergibt.
Abt.
25 Gebäudewirtschaftsabteilung
Die
z.Zt. laufenden und anstehenden Bauprojekte verursachen einen erhöhten
Arbeitsaufwand in der Abt. 25 - Gebäudewirtschaftsabteilung. Daher wurden in
2016 1,00 Planstellen für eine(n) Technische(n) Angestellte(n) für die
Flüchtlingsunterkünfte bereitgestellt. Diese Planstelle ist auf fünf Jahre
begrenzt. Gleichzeitig wurde im Stellenplan eine Anpassung vorgenommen, in dem
die der Gebäudewirtschaftsabteilung bisher zugehörigen Handwerker (2,00
Planstellen) zum Bauhof übertragen wurden, wo sie seit Jahren auch eingesetzt
werden. Per Saldo ergibt sich hierdurch ein Minus von 1,00 Planstellen.
In
2017 werden 2,00 Planstellen in den Stellenplan eingestellt: 1,00 Planstellen
Technische Angestellte für Projekte in den Bereichen Schulen, Familienzentrum
und Feuerwehr sowie 1,00 Planstelle Techniker/in für die Bereiche Elektro und
Datentechnik.
Abt.
32 Ordnungsabteilung
Je
0,50 Planstellen für Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr und Waffenrecht
wurden in den Stellenplan 2016 eingestellt. Im selben Jahr wurden 0,50
Planstellen an die Sozialabteilung abgegeben (Betreuung der Obdachlosenunterkünfte),
so dass sich ein Zuwachs um 0,50 Planstellen errechnet.
3.5
Fachbereich
3.1 - Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt
Die
rechnerische Planstellenzunahme liegt bei 3,25 Planstellen (= 22,41 %) im
Vergleich zu 1995.
Fachbereich
3.1 |
1995 |
2000 |
2005 |
2010 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2017 |
|
Fachbereich
3.1 |
|
|
|
2,75 |
2,25 |
2,25 |
2,25 |
2,25 |
2,25 |
|
AL 6
(Bauverwaltung) |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
|
|
|
|
|
-1,00 |
|
Abt. 31
Umweltschutz |
1,50 |
1,25 |
1,00 |
1,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
0,50 |
|
Abt. 60
Bauverwaltung |
2,50 |
2,50 |
2,50 |
2,50 |
2,50 |
2,50 |
2,50 |
2,50 |
0,00 |
|
Abt. 61
Stadtplanung |
4,75 |
5,75 |
4,75 |
6,50 |
5,75 |
6,75 |
6,75 |
6,75 |
2,00 |
|
Abt. 63
Bauordnung |
4,75 |
4,75 |
4,75 |
4,00 |
5,00 |
4,00 |
4,25 |
4,25 |
-0,50 |
|
Summen: |
14,50 |
15,25 |
14,00 |
16,75 |
17,50 |
17,50 |
17,75 |
17,75 |
3,25 |
|
in % (von 1995 bis
2017) |
|
|
|
|
|
|
|
|
22,41 % |
|
|
Abt.
63 Bauordnungsabteilung
In
2016 sind durch Stundenerhöhungen von drei Mitarbeiter/innen die Stellenanteile
um 0,25 erhöht worden. In 2017 waren keine Veränderungen zu verzeichnen.
3.6
Fachbereich
3.2 - Tiefbau, Straßen, Grünflächen
Ebenso
wie das Rechnungsprüfungsamt (s. Verwaltungsleitung und Stabsstellen) ist die
Straßenverkehrsbehörde im Zuge der Überschreitung der amtlichen Einwohnerzahl
gegründet worden. Mit Schreiben vom Januar 1996 wurde die Stadt Burgdorf vom
damaligen Landkreis Hannover dementsprechend informiert, dass die Aufgaben der
Unteren Verkehrsbehörde auf die Stadt Burgdorf übergegangen sind.
Für
den gesamten Fachbereich errechnet sich eine Zunahme um 22,75 Planstellen (=
38,08 %).
Fachbereich
3.2 |
1995 |
2000 |
2005 |
2010 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2017 |
|
Fachbereich
3.2 |
|
|
|
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
|
Abt. 39
Straßenverkehrsabt. |
|
4,00 |
|
4,50 |
4,50 |
4,50 |
4,50 |
5,50 |
5,50 |
|
Abt. 66
Tiefbau |
11,75 |
10,75 |
9,50 |
10,50 |
9,00 |
9,00 |
9,00 |
10,00 |
- 1,75 |
|
Abt. 66.1
Tiefbauverwaltung |
|
3,00 |
3,25 |
4,75 |
5,25 |
5,25 |
5,25 |
5,00 |
5,00 |
|
Zwischensummen: |
11,75 |
17,75 |
12,25 |
20,75 |
19,75 |
19,75 |
19,75 |
21,50 |
9,75 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bauhof/Gärtnerb./Kläranlage |
48,00 |
52,00 |
53,50 |
53,00 |
54,00 |
56,00 |
58,00 |
61,00 |
13,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Summen: |
59,75 |
69,75 |
66,25 |
73,75 |
73,75 |
75,75 |
77,75 |
82,50 |
22,75 |
|
in % (von 1995 bis
2017) |
|
|
|
|
|
|
|
|
38,08 % |
|
Abt. 39: in 2005 der Abt. 32 zugehörig Abt. 66.1:
in 1995 der Abt. 66 zugehörig Bauhof/Gärtnerb./Kläranlage: Bauhof/Gärtnerbauhof/Kläranlage
Die zwei bislang der Abt. 25 zugeordneten Handwerker wurden ab 2016 dem
Bauhof zugeordnet. |
Abt.
39 Straßenverkehrsabteilung
Für
das Jahr 2017 ergibt sich ein Zuwachs um 1,00 Planstellen für den Bereich der
Verkehrsbehördlichen Anordnungen. Hier erfolgt derzeit noch die Prüfung, ob die
Stelle besetzt werden soll oder eine Abgabe der Aufgaben in Frage kommt.
Abt.
66 Tiefbau
Für
die Aufgaben Bauüberwachung, Straßenunterhaltung und Anfertigen von
Bauzeichnungen sind im Stellenplan 2017 1,00 Planstellen aufgenommen worden.
Abt.
66.1 Tiefbauverwaltung
Für
die Reinigung der Friedhofskapellen entfallen 0,25 Planstellen im Jahr 2017.
Bauhof/Gärtnerbauhof/Kläranlage
Die
von der Abt. 15 Controlling angeregte Zuordnung von zwei Handwerkern zum
städtischen Bauhof (die Handwerker waren bisher der Abt. 25
Gebäudewirtschaftsabteilung zugeordnet), wurde im Stellenplan 2016 vollzogen.
Daher ergibt sich hier eine Zunahme um 2,00 Planstellen, die aber nicht zu
einer Stellenausweitung führen.
Im
Stellenplan 2017 sind 3,00 Planstellen neu geschaffen worden: 1,00 Planstellen
für die stellvertretende Bauhofleitung, 1,00 Planstellen für einen Fahrer im
Winterdienst (außerhalb des Winterdienstes werden andere Aufgaben wahrgenommen)
und 1,00 Planstellen durch die Übernahme eines Mitarbeiters aus einem
Kooperationsvertrag (der Mitarbeiter ist dadurch vielseitiger einsetzbar).
3.7
Kernverwaltung
Für
den Begriff der „Kernverwaltung“ gibt es (leicht) unterschiedliche
Definitionen. Gängig ist die Unterteilung nach dem Verwaltungsbereich und den
Einrichtungen.
Um
die Zahl der Mitarbeiter/innen der Kernverwaltung zu ermitteln, werden von der
Gesamtzahl aller Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung diejenigen
Mitarbeiter/innen in Abzug gebracht, die in den städtischen Einrichtungen
(Kindertagesstätten, Stadtbücherei, Bauhöfe, etc.) arbeiten. Die genaue
Definition kann der Vorlage aus dem Jahr 2014 entnommen werden. Auch steht die
Controllingabteilung gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Die
Tabelle auf der folgenden Seite weist wiederum die Planstellen der
Gesamtverwaltung (inkl. der Personalreserve) aus. Hiervon werden die
Planstellen gem. der obigen Definition in Abzug gebracht.
Somit
ergeben sich im Untersuchungszeitraum von 1995 bis 2017 folgende Entwicklungen:
- Gesamtverwaltung: von 269,00 auf 434,00 Planstellen = +
61,34 %,
- Einrichtungen : von
134,75 auf 228,00 Planstellen = + 69,20 %,
- Kernverwaltung: von 134,25 auf 198,00 Planstellen =
+ 47,49 %.
Man
erkennt, dass für die Funktionsbereiche der Stadtverwaltung unterschiedliche
Zuwächse gegeben sind. Die Einrichtungen haben den größten Zuwachs zu
verzeichnen. Prägend für diese Entwicklung ist die Angebotsausweitung in den
Kindertagesstätten.
Gesamtverwaltung |
1995 |
2000 |
2005 |
2010 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2017 |
|
Planstellen m.
Personalreserve |
269,00 |
294,50 |
319,00 |
329,25 |
355,00 |
385,50 |
405,75 |
434,00 |
165,00 |
|
in % (von 1995 bis
2017) |
|
|
|
|
|
|
|
|
61,34 % |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
davon Einrichtungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kindertagesstätten |
47,75 |
50,75 |
59,00 |
64,25 |
93,75 |
110,75 |
112,50 |
117,50 |
69,75 |
|
Jugendfreizeiteinrichtungen |
5,00 |
7,00 |
7,00 |
7,00 |
8,00 |
8,00 |
8,00 |
8,00 |
3,00 |
|
Schulen |
16,25 |
14,25 |
16,75 |
17,50 |
20,50 |
20,00 |
21,75 |
22,00 |
5,75 |
|
Sonstige
Einrichtungen* |
17,75 |
12,25 |
13,25 |
17,50 |
12,25 |
12,25 |
10,75 |
11,00 |
-6,75 |
|
Soziale
Einrichtungen** |
0,00 |
2,75 |
3,75 |
3,75 |
3,75 |
3,75 |
3,75 |
3,75 |
3,75 |
|
Bauhof/Gärtnerbauhof/Klärwerk*** |
48,00 |
52,00 |
53,50 |
53,00 |
54,00 |
56,00 |
58,00 |
61,00 |
13,00 |
|
Städtische
Reinigungskräfte |
n.e. |
3,25 |
n.e. |
n.e. |
2,75 |
2,75 |
2,75 |
2,75 |
2,75 |
|
Ruhender Verkehr:
Überwachung |
n.e. |
2,00 |
n.e. |
n.e. |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
|
Arbeiter der Abt.
25**** |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
Summe Einrichtungen |
134,75 |
144,25 |
153,25 |
165,00 |
199,00 |
217,50 |
219,50 |
228,00 |
93,25 |
|
in % (von 1995 bis
2017) |
|
|
|
|
|
|
|
|
69,20 % |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Planstellen
Kernverwaltung***** |
134,25 |
150,25 |
165,75 |
164,25 |
156,00 |
168,00 |
186,25 |
206,00 |
71,75 |
|
davon
Kita-Personalreserve |
|
|
|
|
|
8,00 |
8,00 |
8,00 |
8,00 |
|
Summen: |
134,25 |
150,25 |
165,75 |
164,25 |
156,00 |
160,00 |
178,25 |
198,00 |
63,75 |
|
in % (von 1995 bis
2017) |
|
|
|
|
|
|
|
|
47,49 % |
|
n.e. =
nicht ermittelt * Sonstige
Einrichtungen: Hallenfreibad, Waldbad, Stadtbücherei, ARGE,
Verwaltungsnebenstellen und Sozialstation. ** Soziale
Einrichtungen: Die Wölfe, Retschystraße, Streetworker *** In den
Zahlen für die Bauhöfe sind nicht die beiden Arbeiterstellen eingerechnet,
die im Stellenplan der Abt. 25 Gebäudewirtschaftsabteilung
zugeordnet sind. ****
Arbeiter der Abt. 25: Im Stellenplan sind der Abt. 25 zwei Arbeiter
zugeordnet, die in den Bauhöfen eingesetzt werden. *****
Kernverwaltung: Alle Planstellen der Stadtverwaltung ohne die o.g.
Einrichtungen. |
In
der Vorlage 2014 0636 wurde dargestellt, dass die Entwicklung der Planstellen
in der Kernverwaltung nur gering war (insbesondere für den Zeitraum 2000 bis
2014 von 150,25 auf 156,00 Planstellen). Für 2015 ist eine Steigerung um 4,00
zusätzliche Planstellen zu verzeichnen (unter Berücksichtigung der
Personalreserve für die Kitas).
In
den Jahren 2016 und 2017 ist auch die Zahl der Planstellen in der
Kernverwaltung drastisch angestiegen, so dass der bisher große Abstand zu den
Einrichtungen sich deutlich verringert hat. Während in 2015 der prozentuale
Zuwachs noch bei 19,18 % lag, so ist in 2017 auf 46,37 % angestiegen. Somit ist
nunmehr auch in der Kernverwaltung ein erheblicher Anstieg der Planstellen zu
verzeichnen.
Die
genannte Entwicklung der Planstellen lässt den Personaletat ansteigen. In 2016
betrugen die geplanten Personalkosten 20,891 Mio. € und in 2017 sind es 23,027
Mio. €, was in diesen beiden Jahren bereits einer 10 %igen Steigerung
entspricht.
Die
sich in 2016 ergebenden 20,25 neuen Planstellen verteilen sich per Saldo
auf die Abteilungen / Einrichtungen wie folgt (im Vergleich zu 2015):
·
Abt. 32 Ordnungsabteilung 0,50 Planstellen
·
Abt. 33 Bürgerbüro 0,50 Planstellen
·
Abt. 40 Schulen, Kultur und Sport 1,25 Planstellen
·
Abt. 50 Sozialabteilung 12,00 Planstellen
·
Abt. 51.1 Jugendverwaltung 0,75 Planstellen
·
Abt. 51.2 Jugendamt 1,00 Planstellen
·
Abt. 63 Bauordnungsabteilung 0,25 Planstellen
·
Kindertagestätten 1,75 Planstellen
·
Schulen 1,75 Planstellen
·
Bauhof/Gärtnerbauhof/Klärwerk 2,00 Planstellen
·
Personalreserve 3,00 Planstellen
Summe 24,75
Planstellen
Diesem
Planstellenzuwachs ist folgender Rückgang per Saldo bezogen auf die Abteilungen
/ Einrichtungen gegenüberzustellen:
·
Abt. 11 Personalabteilung 0,50 Planstellen
·
Abt. 19 Gleichstellung 0,25 Planstellen
·
Abt. 20 Finanzen und Steuern 1,25 Planstellen
·
Abt. 25
Gebäudewirtschaftsabteilung 1,00
Planstellen
·
Sonstige Einrichtungen 1,50 Planstellen
Summe 4,50
Planstellen
Die
sich in 2017 ergebenden 28,25 neuen Planstellen verteilen sich per Saldo
auf die Abteilungen / Einrichtungen wie folgt (im Vergleich zu 2016):
·
Verwaltungsleitung 1,00 Planstellen
·
Abt. 10 Hauptabteilung 0,75 Planstellen
·
Abt. 25
Gebäudewirtschaftsabteilung 2,00
Planstellen
·
Abt. 39 Straßenverkehrsabteilung 1,00 Planstellen
·
Abt. 40 Schulen, Kultur und Sport 0,75 Planstellen
·
Abt. 50 Sozialabteilung 1,50 Planstellen
·
Abt. 51.1 Jugendverwaltung 4,25 Planstellen
·
Abt. 51.2 Jugendamt 1,25 Planstellen
·
Abt. 66 Tiefbauabteilung 1,00 Planstellen
·
Kindertagestätten 5,00 Planstellen
·
Schulen 0,25 Planstellen
·
Sonstige Einrichtungen 0,25 Planstellen
·
Bauhof/Gärtnerbauhof/Klärwerk 3,00 Planstellen
·
Berufsanfänger 7,00 Planstellen
Summe 29,00
Planstellen
Diesem
Planstellenzuwachs ist folgender Rückgang per Saldo bezogen auf die Abteilungen
/ Einrichtungen gegenüberzustellen:
·
Abt. 20 Finanzen und Steuern 0,50 Planstellen
·
Abt. 66.1
Tiefbauverwaltungsabteilung 0,25
Planstellen
Summe 0,75
Planstellen
4.
Weitere
Faktoren zur Bewertung der Planstellenentwicklung
Betrachtet
man die Entwicklung der Planstellen und deren Zuwachs im Bereich der
Einrichtungen und nunmehr auch den Zuwachs in der Kernverwaltung, stellt sich
die Frage, ob es weitere Anhaltspunkte zur Bewertung dieser Entwicklung gibt.
Zu
diesem Zweck wird die Entwicklung der Resturlaubstage und der Mehrstunden
dargestellt, weil davon ausgegangen werden kann, dass diese Daten Hinweise zur
Arbeitsbelastung liefern.
Resturlaubstage |
|
||||
Jahr |
Resturlaub |
+/- Tage |
+/- in % |
Rückstellung |
€ pro Tag |
2010 |
3.093 Tage |
|
|
497.147 € |
160,73 € |
2011 |
3.329 Tage |
+ 236 Tage |
+ 7,63 % |
559.974 € |
168,21 € |
2012 |
3.703 Tage |
+ 374 Tage |
+ 11,23 % |
626.147 € |
169,09 € |
2013 |
3.405 Tage |
- 298 Tage |
- 8,05 % |
623.663 € |
183,16 € |
2014 |
3.312 Tage |
- 93 Tage |
- 2,73 % |
633.550 € |
191,29 € |
2015 |
3.305 Tage |
- 7 Tage |
- 0,21 % |
640.464 € |
193,79 € |
2016 |
3.349 Tage |
+ 44 Tage |
+ 1,33 % |
693.865 € |
207,19 € |
+/- Tage:
Veränderung der Resturlaubstage ggü. dem Vorjahr. +/- in %: Veränderung
der Resturlaubstage in Prozent ggü. dem Vorjahr. € pro Tag:
„Wert“ eines Resturlaubstages gem. Rückstellung.
|
Mit
Einführung des NKR sind die Stadtverwaltungen verpflichtet, Resturlaubstage und
geleistete Mehrstunden als Rückstellungen in der Bilanz auszuweisen. Für die
Gesamtverwaltung ergibt sich das in den Tabellen ausgewiesene Ergebnis.
Rechnet
man für eine Vollzeitstelle eine Arbeitszeit von 220 Tagen im Jahr[1]
entsprechen die 3.349 Resturlaubstage für 2016 rd. 15,2 Vollzeitstellen.
Der
o.g. Wert von 220 Arbeitstagen entspricht 44 Arbeitswochen. Legt man die
wöchentliche Arbeitszeit eines Beschäftigten in Vollzeit (39,0 Std./Woche) zu
Grunde (die Mehrzahl der Mitarbeiter/innen der Kernverwaltung sind
Beschäftigte) errechnen sich 1.716 Arbeitsstunden im Jahr. Somit entsprechen
die 11.836 Mehrstunden in 2016 rd. 6,90 Vollzeitstellen.
Mehrstunden |
|
||||
Jahr |
Mehrstunden |
+/- Stunden |
+/- in % |
Rückstellung |
€ pro Stunde |
2010 |
9.255 Stunden |
|
|
244.211 € |
26,39 € |
2011 |
9.046 Stunden |
- 209 Stunden |
- 2,26 % |
239.377 € |
26,46 € |
2012 |
10.263 Stunden |
+ 1.217 Stunden |
+ 13,45 % |
281.233 € |
27,40 € |
2013 |
9.827 Stunden |
- 436 Stunden |
- 4,25 % |
277.116 € |
28,20 € |
2014 |
11.169 Stunden |
+ 1.342 Stunden |
+ 13,65 % |
324.641 € |
29,07 € |
2015 |
11.182 Stunden |
+ 13 Stunden |
+ 0,11 % |
337.627 € |
30,19 € |
2016 |
11.836 Stunden |
+ 654 Stunden |
+ 5,85 % |
363.330 € |
30,70 € |
+/- Stunden:
Veränderung der Mehrstunden ggü. dem Vorjahr. +/- in %:
Veränderung der Mehrstunden in Prozent ggü. dem Vorjahr. € pro Tag:
„Wert“ einer Mehrstunde gem. Rückstellung. |
Aufsummiert
entsprechen die Resturlaubstage und die Mehrstunden rechnerisch rd. 22,10
Vollzeitstellen.
Bei
dieser Berechnung ist zu berücksichtigen, dass in jedem Jahr mehrere Hundert
Mehrstunden ausbezahlt werden, so z.B. im Bereich der Kindertagesstätten.
Naturgemäß
sind jedoch nicht alle Resturlaubstage und Mehrstunden automatisch Indikatoren
für eine Arbeitsüberlastung bzw. Unterbesetzung. Es gibt die verschiedene
Gründe für das „Aufsparen von Urlaub“ oder das „Ansammeln von Mehrstunden“. Mit
diesen Aufstellungen soll lediglich der Hinweis gegeben werden, dass die
Entwicklung der Planstellen noch weitere Facetten hat, die bei der Analyse zu
beachten sind.
Im
August 2016 wurden alle Mitarbeiter/innen informiert, dass für die
Resturlaubstage und Mehrstunden bilanzwirksame Rückstellungen zu bilden sind
und daher grundsätzlich zu reduzieren sind. Gemäß der Dienstvereinbarung über
die Arbeitszeit aus dem Jahre 2007 sind maximal das 1,5-fache der Wochenarbeitszeit als Mehrstunden
zulässig. Für die Resturlaubstage gilt das Ziel, diese auf weniger als zehn
Tage zu reduzieren.
Beide
Ziele sollen bis zum 31.12.2017 erreicht werden, wobei das selbstbestimmte
Wirtschaften der Mitarbeiter/innen betont wurde. Im Einzelfall werden Gespräche
und ggf. organisatorische Betrachtungen angeboten.
5.
Fazit
Diese
Controlling-Untersuchung soll mehr Transparenz in die Entwicklung der
Planstellen bringen, in dem dargestellt wird, wo und warum die
Planstellenanzahl sich verändert hat.
Es
zeigt sich, dass vordringlich die Ausweitung der Angebote für die
Kinderbetreuung für die Planstellenmehrung verantwortlich ist. Mehr als die
Hälfte des Zuwachses entfällt auf diesen Bereich. In den Jahren 2016 und 2017
ist nunmehr auch ein starker Zuwachs der Planstellen in der Kernverwaltung zu
verzeichnen. Im Vergleich der Jahre 2000 und 2015 ergab sich eher eine
Stagnation der Planstellen. Dieses gilt nun nicht mehr. Ein Teil des Zuwachses
der Planstellen ist befristet, so z.B. die Planstellen für die
Flüchtlingsbetreuung.
Ein
Teil der Stellenmehrung in der Kernverwaltung ist auf das Überschreiten der
30.000-EW-Grenze und auf die Bildung der Region Hannover zurückzuführen. Beide
Ereignisse waren mit einem Aufgabenzuwachs verbunden.
Die
angesammelten Resturlaubstage und Mehrstunden sollen gemäß den Bestimmungen der
Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit bis zum 31.12.2017 reduziert werden.
Über das Ergebnis kann mit der nächsten Fortschreibung dieser Vorlage berichtet
werden.
[1] 52 Wochen * 5 Tage = 260 Tage, abzgl. 30 Tage Urlaub, abzgl. 10 Tage sonstige Ausfallzeiten (Krankheit, Fortbildung, Personalrat, Feuerwehr etc.) = 220 Tage / Jahr.