Betreff
Mitteilung - Querungshilfe Hülptingsen - Verkehrszählung
Vorlage
2017 0256
Art
M i t t e i l u n g

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Datum vom 21.02.2017 wurde von der CDU/FDP-Gruppe beantragt in Hülptingsen in Höhe des Feuerwehrhauses an den Bushaltestellen einen Fußgängerüberweg anzulegen.

 

Dieser Antrag wurde unter der Vorlage Nr. 2017 0172 in den politischen Gremien beraten. Im Verwaltungsausschuss am 09.05.2017 wurde beschlossen, dass eine Verkehrszählung durchgeführt werden soll und die Zählzeiten mit dem Ortsvorsteher abzustimmen sind.

 

Die Abstimmung mit dem Ortsvorsteher, Herrn Schweer, erfolgte am 12.05.2017 vor Ort. Der Zählzeitraum wurde auf den 16.05.2017 von 7.00 – 9.00 Uhr festgelegt.

 

Die Zählung wurde von städtischen Mitarbeitern durchgeführt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

 

Die Spitzenstunde der Querenden liegt zwischen 7.00 und 8.00 Uhr. Hier wurden 62 querende Fußgänger und Radfahrer gezählt, davon 33 Kinder. In der gleichen Zeit befuhren 355 Fahrzeuge die Straße Vor den Höfen im Zählbereich.

 

Gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) würden diese Zahlen die Markierung eines Fußgängerüberweges grundsätzlich ermöglichen. Allerdings sind hierfür auch weitere Kriterien wie Beleuchtung, Barrierefreiheit und Sichtbeziehungen zu beachten bzw. herzustellen.

 

Wie auch im anliegenden Zeitungsbericht beschrieben, wurde vor der Zählung ein Aufruf gestartet, verstärkt die Querung zu nutzen, um hierdurch die Querungszahlen zu erhöhen.

 

Dass diesem Aufruf gefolgt wurde, ist nicht nur dem Zählpersonal und der anwesenden Presse aufgefallen, sondern auch in den Zähldaten zu erkennen. In der Spitzenstunde querten 18 Kinder die Fahrbahn zur Einstiegsbushaltestelle und 15 Kinder zum Feuerwehrhaus. Auffällig daran ist, dass 10 dieser Kinder nach Abfahrt des Busses auf diese Fahrbahnseite wechselten.

 

Dieses Verhalten ist für den Wunsch eines Fußgängerüberweges zwar nachvollziehbar, lässt aber leider keine objektive Datenaufzeichnung zu.

 

Aus diesem Grund wurde am 18.05.2017, ebenfalls im Zeitraum zwischen 7.00 und 8.00 Uhr, eine Vergleichszählung durchgeführt.

 

Hier wurden folgende Zähldaten ermittelt:

 

In der Spitzenstunde zwischen 7.00 und 8.00 Uhr querten 36 Personen (21 Erwachsene und 15 Kinder), die Fahrbahn. Von den Kindern querten 13 in Richtung der Einstiegsbushaltestelle.

 

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die erforderlichen 50 Querungen, die gemäß R-FGÜ 2001 für die Anlage eines Fußgängerüberweges erreicht werden müssen, nicht vorliegen.

 

Gemäß eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr kann ein Fußgängerüberweg im Rahmen der Schulwegsicherung für Schulwege, die in einem qualifizierten Schulwegeplan ausgewiesen sind auch bei geringeren Querungen angelegt werden. Hierbei muss in der Spitzenstunde die Querung von 30 Schülern vorliegen.

 

Diese Zahlen wurden bei der Zählung am 18.05.2017 nicht erreicht. Bei der Zählung am 16.05.2017 muss wohl davon ausgegangen werden, dass es sich bei den 33 querenden Kindern offensichtlich nicht nur um Schüler handelte.

 

Da die Zählung am 16.05.2017 keine auf den Regelfall übertragbaren Werte lieferte, liegen die Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberweges nicht vor.

 

Trotzdem wurden von der Fachabteilung die Örtlichkeiten überprüft und die Kosten für die Anlage eines Fußgängerüberweges überschlägig ermittelt.

 

Wie schon zuvor beschrieben, sind hierbei die Vorgaben der bereits zitierten Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen zu erfüllen. Nachfolgend wird näher darauf eingegangen.

 

Markierung und ein barrierefreier Umbau sind möglich. Die Kosten betragen ca. 5.000 €.

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung kann für den Fußgängerüberweg ergänzt werden. Hierfür belaufen sich die Kosten auf ca. 5.500 €.

 

Problematisch ist die Einhaltung der Sichtbeziehungen. Zur sicheren Querung sind bei Bushaltestellen, an denen die Busse auf der Fahrbahn halten, Fußgängerüberwege nur zulässig, wenn diese hinter der Haltestelle angeordnet werden, das Vorbeifahren an haltenden Bussen zuverlässig, z. B. durch Mittelinseln, verhindert werden kann und die Bushaltestelle in Gegenrichtung nicht ebenfalls am Fußgängerüberweg liegt.

 

Die Überprüfung der Örtlichkeit ergab, dass diese Kriterien in Hülptingsen nicht erfüllt werden. Insofern kann ein Fußgängerüberweg nicht an der Zählstelle in Höhe des Feuerwehrhauses angelegt werden. Bei Erreichen der notwendigen Querungen muss, um die Vorgaben der R-FGÜ 2001 zu erfüllen, mindestens eine der Haltestellen verlegt und eine Mittelinsel hergestellt werden. Da hierfür umfangreiche bauliche Eingriffe in den Straßenkörper erforderlich sind, muss mindestens mit Kosten in Höhe von ca. 50.000 bis 60.000 € gerechnet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

Presseartikel der HAZ vom 18.05.2017