Betreff
Mitteilung: Verkehrsführung Schützenweg
Vorlage
2017 0254
Art
M i t t e i l u n g

Hiermit gebe ich Ihnen das Ergebnis der Überprüfung der Verkehrssituation in der Marktstraße unter Berücksichtigung des Antrags der WGS und der Stellungnahme des AKEB zur Kenntnis.

1. Sachverhalt

 

Mit der Vorlage Nr. 2016 0106 wurde von der WGS ein Antrag mit Datum vom 24.11.2016 gestellt. Hierin wird eine Überprüfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Schützenweg/Marktstraße im Hinblick auf eine Verbesserung der dortigen Verkehrssituation beantragt. Konkret wird vorgeschlagen, das Linksabbiegen vom Schützenweg auf die Marktstraße für Kfz zu verbieten.

 

Der Antrag wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am 09.02.2017 beraten und mit folgender Beschlussfassung beendet: „Die Ausschussmitglieder nehmen die Vorlage 2016 0106 zur Kenntnis und sind sich darüber einig, dass dem Vorschlag von Herr Baxmann gefolgt werden soll.“ Herr Baxmann verwies in der Beratung auf die Einwohnerversammlung „Verkehrssituation Marktstraße“. Im Ergebnis wurde hier festgehalten, dass an der Verkehrsführung grundsätzlich nichts geändert werden soll. Allerdings sind kleinere Maßnahmen vorgeschlagen worden, die von der Verwaltung auf die Umsetzbarkeit geprüft werden sollen. Er schlägt vor, auch den in diesen Antrag gemachten Vorschlag in diese Prüfung einzubeziehen. Die Verwaltung soll dabei aufzeigen, welche Auswirkungen ein Verbot des Linksabbiegens nach sich zieht. Die Stellungnahme des AKEBs soll ebenfalls dabei berücksichtigt werden. Auf das Protokoll der Einwohnerversammlung und die Stellungnahme des AKEB wird im weiteren Verlauf detailliert eingegangen.

 

Des Weiteren wurde die Vorlage im Verwaltungsausschuss am 21.02.2017 mit folgendem Beschluss abgehandelt: „Der Bürgermeister wird beauftragt, aufzuzeigen, welche Auswirkungen ein Verbot des Linksabbiegens auf den fließenden Verkehr nach sich zieht.“

 

2. Überprüfung der Verkehrssituation/Verkehrsführung

 

Grundsätzlich ist hierzu anzuführen, dass die Überprüfung einer Verkehrssituation nicht auf einen Knotenpunkt auszurichten ist. Eine kleine Veränderung der Verkehrsführung in einem Gesamtsystem kann die Situation in unmittelbarer Nähe vielleicht verbessern, schafft aber an anderer Stelle neue Konfliktpunkte.

 

Aus diesem Grund kann in diesem Zusammenhang auch nur die Verkehrssituation der gesamten Marktstraße betrachtet werden.

 

Dieses erfolgte für die Einwohnerversammlung zur Verkehrssituation in der  Marktstraße, die am 13.12.2016 stattfand. Die Präsentation und die Wortbeiträge der Anwesenden in der anschließenden Diskussion wurden protokolliert und im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am 09.02.2017 und im Verwaltungsausschuss am 21.12.2016 vorgestellt.

 

2.1 Einwohnerversammlung zur Verkehrssituation in der Marktstraße

 

In der schon oben genannten Einwohnerversammlung der Marktstraße wurden mehrere Möglichkeit vorgestellt, durch eine Änderung der Verkehrsführung den Durchgangsverkehr in der Marktstraße zu reduzieren. Als Fazit des Vortrags konnte aber nur festgestellt werden, dass ausschließlich die Verlagerung des Verkehrs auf hierfür gebaute Straßen wie z. B. die Umgehungsstraße zielführend ist. Änderungen der Verkehrsführung in Teilbereichen, die eine Besserung bewirken sollen, beinhalten auch meist eine Verschlechterung der Situation von einzelnen Nutzergruppen. Als Beispiel würde sich bei der Einrichtung einer Fußgängerzone die Aufenthaltsqualität und Sicherheit von Fußgängern erhöhen, die Erreichbarkeit von Geschäften für den Kfz-Verkehr würde sich aber verschlechtern bzw. ganz unterbunden werden. Aufgrund dieser Folgewirkungen sollte in das bestehende System, direkt in der Marktstraße, nicht eingegriffen werden.


Genauso wurde das von der Mehrheit der Anwesenden gesehen. Nach deren Meinung soll die Verkehrsführung der Marktstraße nicht geändert werden. Es wurde lediglich der Wunsch geäußert folgende 2 Punkte aufzugreifen:

 

  1. Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Marktstraße am Kreisverkehrsplatz

 

  1. Überprüfung der Schaltung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung B443/K112 und Mönkeburgstraße/K112 zur „Ausbremsung des Durchgangverkehrs in Richtung Innenstadt und dadurch Steigerung der Attraktivität der Umgehungsstraßennutzung.

 

Zu 1. Voraussichtlich im Herbst 2017 erfolgt die Markierung von Fußgängerüberwegen an allen Armen des Kreisverkehrsplatzes. Damit wäre dem Wunsch der Anlage eines weiteren Überganges in der Marktstraße entsprochen.

 

Zu 2. Hier sind Verhandlungen mit den Straßenbaulastträgern, der Niedersächsischen Landesbehörde für Verkehr und der Region Hannover zu führen. Grundsätzlich besteht die Bereitschaft der Behörden Änderungen an den Lichtsignalanlagen vorzunehmen, allerdings nur nach Vorlage eines Verkehrsgutachtens. Da sich das Neubaugebiet „nördlich Zilleweg“ nicht unerheblich auch den Knoten K112/Mönkeburstraße/An der Mösch auswirken wird, sollte dieses erst nach Fertigstellung der Wohnbebauung erfolgen.

 

2.2 Stellungnahme zum Antrag der WGS

 

Es ist anzunehmen, dass der Schützenweg sowohl von der Schlossstraße als auch vom Kleinen Brückendamm über den Schützenplatz als „Schleichweg“, so wie im Antrag beschrieben, genutzt wird.

 

Das vorgeschlagene Verbot des Linksabbiegens wäre von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen, und zwar mit dem Schild „vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts“.

 

Folgende Auswirkungen sind zu erwarten:

 

Zuerst muss davon ausgegangen werden, dass das Rechtsfahrgebot nicht von allen Verkehrsteilnehmern befolgt wird. Daraus ergibt sich eine neue Gefahrensituation für die anderen Verkehrsteilnehmer auf der Marktstraße und dem Schützenweg, da der Linksabbieger für diese unvorhersehbar in nicht zulässige Richtung fährt.

 

Nach Aussage der Polizei besteht hier kein Unfallschwerpunkt. Der Polizei liegen seit 2011 sechs Unfälle an dieser Einmündung vor. Kein Unfall basiert auf einem Linksabbiegvorgang in die Marktstraße. Da die Einmündung unfalltechnisch absolut unauffällig ist, sieht die Polizei keine Grundlage das Linksabbiegen zu untersagen.

 

Durch ein Linksabbiegeverbot könnte sich das bislang unauffällige Unfallbild sogar verschlimmern. Wenn nur noch ein Rechtsabbiegen in die Marktstraße erlaubt wäre, würde dieses zum einen zu einer Erhöhung der Geschwindigkeit im Schützenweg und damit auch zu einer Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern führen. Zum anderen müssten die Fahrzeugführer beim Einbiegen in die Marktstraße nicht mehr auf die von rechts auf der Marktstraße kommenden Verkehrsteilnehmer achten, da diese nur für die Linksabbieger als Vorfahrtsberechtigte relevant sind. Diese Möglichkeit des „Hineinschießens“ in die Marktstraße erhöht die Unfallgefahr in diesem Einmündungsbereich.


Die derzeitige Situation, bei der die Linksabbieger aus dem Schützenweg auch die Rechts-vor-Links-Regel beachten müssen, vermindert die Geschwindigkeit erheblich und erhöht die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer sowohl in der Marktstraße als auch im Schützenweg. Da es sich bei der Rechts-vor Links-Regel um ein wichtiges Kriterium der Verkehrsberuhigung handelt, sollte die Wirkung dieses „Werkzeuges“ nicht durch ein Linksabbiegeverbot unnötig entkräftet werden.

 

Des Weiteren gilt auch für diese Maßnahme, dass Verkehre durch so ein Eingreifen nicht verringert, sondern immer auf andere Straßen verlagert werden.

 

Aus Sicht der Fachabteilung, in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde und der Polizei, sollte diese Maßnahme, aufgrund der o.g. zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Verkehrssituation, nicht umgesetzt werden.

 

2.3 Stellungnahme des AKEB zum Antrag der WGS

 

Vom AKEB liegt mit Datum vom 05.02.2017 eine Stellungnahme zum o.g. Antrag der WGS vor. In diesem wird ein Linksabbiegeverbot vom Schützenweg in die Marktstraße vom AKEB nicht befürwortet. Als Begründung hierfür wird angegeben, dass diese Maßnahme die komplizierte innerstädtische Verkehrsführung weiterhin erhöhe und damit der gewünschten Belebung der Innenstadt zuwiderlaufe, da sie die Kompliziertheit der innerstädtischen Verkehrsführung erhöhe und die Attraktivität des Schützenplatzes als zentralen Parkplatz herabsetzen würde. Des Weiteren wird in der Stellungnahme weiter aufgezeigt und detailliert beschrieben, dass für die motorisierten Verkehrsteilnehmer, die die Innenstadt in westlicher Richtung verlassen möchten, sich erhebliche Umwege ergeben würden.

 

Der AKEB schlägt folgende zwei Änderungen der Verkehrsführung in der Marktstraße vor:

 

1.     Die Ausfahrt von der Straße Spittaplatz (jetzt Fußgängerzone) in die Marktstraße für alle Verkehrsteilnehmer freizugeben.

 

2.     Die Einbahnstraßenregelung in der Poststraße aufzuheben.

 

Des Weiteren wünscht der AKEB weitere Fußgängerüberwege in der Markt- und Poststraße und in der Braunschweiger Straße und häufigere Geschwindigkeitsüberprüfungen, auch unter Einbeziehung der Geschwindigkeitsmesstafel.

 

Auch diese Vorschläge wurden in die Überprüfung durch die Fachabteilung in Abstimmung mit der Polizei und der Verkehrsbehörde mit einbezogen.

 

Zur Änderung der Verkehrsführung ist folgendes als Ergebnis der Prüfung festzuhalten:

 

Zu 1. Die Straße Spittaplatz ist als Fußgängerzone ausgewiesen. Die Einfahrt von der Marktstraße ist für den Rossmann-Lieferverkehr, für den eine Befahrung der Schloßstraße zur Louisenstraße aufgrund der Fahrzeuggröße nur schwer oder gar nicht möglich ist, mit einer Ausnahmeregelung freigegeben.

 

Die Ausfahrt in die Marktstraße sollte aber weiterhin unterbunden werden, da hierdurch ein neuer „Schleichweg“ für die Umfahrung der Einbahnstraßenregelung in der Poststraße geschaffen wird. Diese würde dadurch ihre verkehrsentlastende Wirkung auf den gesamten Straßenzug der alten B 188 (Verringerung des Durchgangsverkehrs in Richtung Westen und damit auch die Reduzierung der Verkehrsbelastung auf der Marktstraße) verlieren. Siehe hierzu auch die nachfolgenden Ausführungen zu Punkt 2.


Zu 2. Die Einbahnstraße wurde beim Stadtstraßenumbau politisch beschlossen. Im Vorfeld hierzu wurde umfangreich diskutiert, ob eine Einbahnstraße eingerichtet werden soll und in welche Richtung. Beim Umbau der Poststraße wurde die Fahrbahn auf eine Breite von ca. 3,50 m reduziert, so dass ohne bauliche Maßnahme ein 2-Richtungsverkehr nicht mehr möglich ist.

 

Durch die Einrichtung der Einbahnstraße in der Poststraße konnte der Durchgangsverkehr in Richtung Westen, nach Fertigstellung der Umgehungsstraße, weiter erheblich reduziert werden. Die Verkehrsbelastung in der Marktstraße sank von 14.750 Kfz/24 Std. (2010) auf 10.830 Kfz/24 Std. (2011). Die Maßnahme hat sich somit bewährt und sollte so beibehalten werden. Zumal für eine Freigabe in beide Fahrtrichtungen eine Verbreiterung der Fahrbahn erforderlich wird. Dieses würde nicht unerhebliche Kosten für Planung, Bau und Rückzahlung von Fördergeldern verursachen. Des Weiteren würde sich die Verkehrsbelastung wieder erhöhen. Dieses ist auf keinen Fall gewünscht und wirkt dem Bestreben, die Verkehrsbelastung weiter zu reduzieren, völlig entgegen. Die Verbreiterung der Fahrbahn könnte auch nur zu Lasten der Gehwegbreite und der baulich angelegten Parkplätze in der Poststraße durchgeführt werden. Dieses widerspricht dem Wunsch durch die Anlage von Parkplätzen die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem Kfz zu ermöglichen und mindert die Aufenthaltsqualität auf den Gehwegen.

 

Der Wunsch nach weiteren Fußgängerüberwegen wurde schon in der Einwohnerversammlung geäußert. Diesem wird, wie schon beschrieben, im Bereich der Marktstraße durch die Anlage von vier Fußgängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz entsprochen.

 

Geschwindigkeitsüberprüfungen in der Marktstraße werden durch die Straßenverkehrsbehörde durchgeführt. Soweit es die personellen Möglichkeiten erlauben, könnten die Messungen u. U. in kürzeren Intervallen durchgeführt werden. Gleiches gilt für den Einsatz der Geschwindigkeitsmesstafel.

 

3. Abschließende Beurteilung der Verkehrssituation in der Marktstraße

 

Zusammenfassend lässt sich nach Abschluss der Überprüfung der o.g. Vorschläge zur Änderung der Verkehrsführung in der Marktstraße, in Verbindung mit den Vorschlägen, der Diskussion und dem Fazit der Einwohnerversammlung festhalten, dass leider durch keine der Maßnahmen eine Verbesserung der Verkehrssituation der gesamten Marktstraße für alle Verkehrsteilnehmer erreicht werden kann.

 

Da es eine gewisse Zeit der Gewöhnung braucht bis Verkehrsteilnehmer Veränderungen angenommen haben und Veränderungen häufig auch zu Verunsicherungen bei Verkehrsteilnehmern aller Arten führen, sollte hier, wie auch von der Mehrheit der Teilnehmer der Einwohnerversammlung gewünscht, derzeit keine Änderungen vorgenommen werden. Die Gesamtsituation wurde als zufriedenstellend eingestuft.

 

Langfristig könnte man andenken ein Verkehrsgutachten für die gesamte Innenstadt in Auftrag zu geben. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Verlagerungsprozess der Durchgangsverkehre von der Marktstraße auf die Umgehungsstraße bislang nur anteilig erfolgt ist und noch weitere Veränderungen der Verkehrszahlen zu erwarten sind. Aus diesem Grund sollte so eine aufwändige und dadurch auch kostenintensive Begutachtung nicht zu früh beauftragt werden, damit auch verlässliche Werte ermittelt werden können und diese als Grundlage für weitere Beurteilungen des Verkehrssituation bzw. der Erarbeitung eines großräumigeren Verkehrskonzeptes zur Verfügung stehen.