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Beschlussvorschlag:
In der Kindertagesstätte Südstern wird das Hortangebot von 1 ½ Hortgruppen auf 2 Hortgruppen zum 01.08.2017 ausgeweitet.
Die Angebotsausweitung wird in der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018 ff. aufgenommen.
Im Stellenplan 2018 ist eine S 8a Stelle neu aufzunehmen.
Sachverhalt und Begründung:
Derzeit werden in der Kita Südstern 32 Schulkinder (1 Kleingruppe à 12 Kinder und eine Gruppe à 20 Kinder) während der schulfreien Zeit, d.h. vor und nach der Schule sowie in den Ferien, pädagogisch betreut.
Mit Beginn des Kindertagesstättenjahres 2017/2018 am 01.08.2017 wird das Betreuungsangebot nicht mehr ausreichen. Mit einer Ausweitung der Kleingruppe auf eine Regelgruppe kann das Platzangebot von insgesamt 32 auf 40 Plätze erhöht werden. Diese Ausweitung ist ausreichend, um den angemeldeten Bedarfen zu entsprechen. Insgesamt besteht ab dem 01.08.2017 für 39 Kinder ein Betreuungsbedarf.
Ein individuell durchsetzbarer Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einem Hort besteht nicht. Die Stadt wird vom Gesetzgeber jedoch verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Platzangebot vorzuhalten.
Vor diesem Hintergrund besteht die Empfehlung, das Hortangebot in der Kindertagesstätte Südstern auf 40 Plätze auszuweiten.
Mit der Ausweitung des Betreuungsangebotes ist ein jährlicher Personalkostenmehraufwand in Höhe von rund 45.000 € verbunden. Gebührenmehreinnahmen werden in Höhe von rund 9.500 € erwartet. Die Finanzhilfe erhöht sich um rund 6.500 €. Der seitens der Stadt Burgdorf zu tragende Eigenanteil beläuft sich mithin auf jährlich 29.000 €. Für den Zeitraum vom 01.08.2017 – 31.12.2017 beläuft sich der Eigenanteil auf anteilig rund 12.000 €.
Im Stellenplan 2018 ist eine Stelle S 8a neu aufzunehmen. In 2017 kann der
zusätzliche Stellenbedarf über freie Stellenanteile bei den im Hort bereits
beschäftigten pädagogischen Fachkräften gedeckt werden.
Der auf den Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.12.2017 entfallende
Personalkostenmehraufwand in Höhe von 18.750 € ist nicht im Haushalt 2017
eingeplant. Kann dieser Personalkostenmehraufwand nicht durch
Personalminderausgaben gedeckt werden, müsste der Personalkostenmehraufwand
überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Sollte dieser Fall eintreten, wird
durch gesonderte Beschlussvorlage vorgetragen. Gebührenmehreinnahmen und eine
höhere Finanzhilfe können in Höhe von insgesamt 6.750 € zur Deckung herangezogen
werden.