Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
diverse |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
1. der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr schließt sich der Beschlussempfehlung zu 2. der Vorlage Nr. 2017 0244 an,
2. der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Nr. 2017 0244 Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die notwendigen HHMittel zu gegebener Zeit bereitzustellen.
Sachverhalt und Begründung:
I. ALLGEMEINES
Die „Prioritätenliste der Stadtstraßen“ wurde letztmalig im Oktober 2010 in den Gremien beraten. Nach wie vor orientieren sich die Prioritäten zum Ausbau der Stadtstraßen an der Notwendigkeit zur Erneuerung (Austausch) des Kanals.
Veränderungen dieser Liste resultieren aus der Auswertung der in 2015 und 2016 im Bereich der Weststadt – westlich der Bahntrasse - durchgeführten TV-Wiederholungsbefahrung der Abwasserkanäle.
Auch bei dieser Befahrung sind auf Grund der Schadensbilder erforderliche Erneuerungsmaßnahmen festgestellt worden, die eine Aufnahme in die nachfolgende Prioritätenliste (Liste von Kanalerneuerungen in offener Bauweise mit ggf. erforderlicher Straßenerneuerung) nach sich ziehen.
Zusätzlich zu den Erneuerungsmaßnahmen werden Renovierungsmaßnahmen durch den Einbau von Schlauchlinern (geschlossene Bauweise) sowie punktuelle Reparaturmaßnahmen in offener und geschlossener Bauweise erforderlich. Diese Maßnahmen werden bei Erreichen wirtschaftlicher Sanierungseinheiten oder in dringenden Fällen im Rahmen des Jahresauftrages „Unterhaltung Kanal“ ausgeführt.
Nachrichtlich ist dieser Vorlage ein Plan mit den noch in diesem Jahr vorgesehenen Renovierungen mittels Schlauchliner beigefügt. Reparaturmaßnahmen, die sich aus der TV-Untersuchung ergeben haben, sollen ebenfalls kurzfristig durchgeführt werden.
II. PRIORITÄTEN,
STAND 2017
Prioritätenliste
„Kanalerneuerung“, Stand 2017:
Folgende Straßen wurden neu aufgenommen:
- „Birkenweg“: Risse, Wurzeln (teilweise stark), Unterbögen
- „Windmühlenstraße“: Risse, Wurzeln
Die Straße Hannoversche Neustadt, zwischen Bahnhofstraße und Wallstraße, ist entfallen, da mittlerweile verlässliche Fräs- und Spachtel-/Verpressverfahren zur Reparatur einiger maßgeblicher Schäden an der Kanalisation wirtschaftlich eingesetzt werden können sowie Formteile/Verfahren zur Anschlussstutzensanierung am Markt vorhanden sind, was zu einer Herabstufung der Sanierungspriorität führt. Eine hierdurch erreichte Restnutzungsdauer der Kanalisation von ca. 15 bis 25 Jahren ist somit möglich.
Weiterhin sind die Straßen „Dammgartenstraße“, „Depenauerweg (Rest)“ und „Königsberger Straße“ auf Grund des Alters der zugrundeliegenden TV-Untersuchungen der Kanalisationen entfallen, da diese keine verlässlichen Aussagen mehr zulassen. Die Auswirkungen von ca. 20 Jahre Alterung sowie von bereits durchgeführten Reparaturen innerhalb dieses Zeitraumes lassen sich nicht mehr ohne neuere TV-Untersuchung einschätzen. Diese Straßen werden ggf. bei erneuter TV-Untersuchung der Kanalisationen entsprechend der Sanierungspriorität wieder mit aufgenommen.
Nr. |
Straße [Name,
von/bis] |
Kanal aus [Jahr] |
Flächen [m²] |
Straßen- vollausbau
renovierung [€]* [€]* |
Kanalisation ohne Anschlüsse
mit Anschlüsse [€]* [€]* |
Objektklassen
nach Arbeitshilfen Abwasser |
||
1 |
Wächterstieg |
1959 |
1.300 |
105.000 |
35.000 |
57.000 |
115.000 |
Betr., 5, 4, 2 |
2 |
Theodorstraße |
ca. 1900 |
Kanaltrasse |
nur Trasse
Fahrbahn |
nur Trasse
Fahrbahn |
130.000 |
160.000 |
5 |
3 |
Feldstraße |
ca. 1900 |
1.600 |
130.000 |
50.000 |
70.000 |
120.000 |
5, 2 |
4 |
Zintener Straße/ |
1961 |
2.300 |
185.000 |
75.000 |
180.000 |
245.000 |
4, 2, 1 |
5 |
Moorstraße |
ab 1960 |
6.168 |
460.000 |
160.000 |
370.000 |
535.000 |
Betr., 5, 3, 2, 1 |
6 |
Birkenweg |
1960 |
3.100 |
250.000 |
105.000 |
175.000 |
225.000 |
Betr., 4, 3 |
7 |
Windmühlenstraße |
1950 |
2.400 |
190.000 |
85.000 |
120.000 |
160.000 |
4, 3 |
8 |
Vor dem Celler Tor „Süd“
Friederikenstr. b. Im Langen. Mühlenfeld |
ca. 1900 |
Kanaltrasse |
nur Trasse Fahrbahn |
nur Trasse Fahrbahn |
110.000 |
155.000 |
5, 2, 1 |
9 |
Schulstraße |
1962 |
1.800 |
145.000 |
45.000 |
47.000 |
90.000 |
5, 4 |
|
Summe |
|
18.668 |
1.465.000 |
555.000 |
1.395.000 |
1.805.000 |
|
*) sofern die Maßnahmen bereits in der letzten
Prioritätenliste aus 2010 vorhanden waren, ist eine Preisanpassung gem.
Baupreisindex wie folgt berücksichtigt worden: Kanalisation = + 13,8 %,
Straßenbau = + 14,6 %
Liste
„bereits erledigte Maßnahmen“, Stand 2017
Die nachfolgend genannten Straßen sind auf Grund bereits durchgeführter Baumaßnahmen aus der Prioritätenliste entfallen.
Nr. |
Straße |
Kanal aus |
erneu-ert |
Flächen |
Flächen |
Kosten Straße [€] |
Kosten Kanal [€] |
1 |
Depenauer Weg, 1. BA |
1962 |
|
8.750 |
3.550 |
204.839 |
127.775 |
2 |
Heinrichstr.,
1. BA * |
1961 |
2001 |
0 |
0 |
- |
98.970 |
3 |
Friederikenstr.,
1.+2. BA |
1966 |
|
9.053 |
2.750 |
187.400 |
23.833 |
4 |
Arndtstraße |
1950 |
2004 |
2.280 |
2.280 |
26.373 |
105.173 |
5 |
Am
Güterbahnhof, 2. BA * |
1962 |
2006 |
0 |
0 |
- |
223.535 |
6 |
Tappenstraße |
1978 |
2006 |
465 |
465 |
23.063 |
38.253 |
7 |
Prinzhornweg |
1960 |
2008 |
610 |
570 |
- |
114.628 |
8 |
Blücherstraße/Am Nassen Berg b. Heinrichstraße |
1960 |
2010 |
3.400 |
3.400 |
221.015 |
130.165 |
9 |
Louisenstraße |
ca. 1900 |
2010 |
710 |
710 |
70.885 |
77.250 |
10 |
Knickstraße, 25 m |
1959 |
2012 |
0 |
0 |
- |
17.105 |
11 |
Am Brandende, zw. Bahnhofstr. u. kl. Bahnhofstr. |
? |
2013 |
450 |
450 |
116.423 |
93.836 |
12 |
kl. Bahnhofstr. zw. Markt- str. u. Schmiedestr. |
1982 |
550 |
550 |
|||
13 |
Im Langen Mühlenfeld, zw. V.d.Celler Tor u. Grenzstr. |
1900/1951 |
2013 |
7.600 |
|
500.258 |
222.645 |
14 |
Nordstraße |
1960 |
2014 |
1.600 |
1.600 |
145.556 |
94.460 |
15 |
Vor dem Celler Tor Mitte, zw. Heiligenbeiler u. Sorg. * |
ca. 1900 |
2015 |
0 |
0 |
- |
noch nicht abgerechnet |
16 |
Vor dem Celler Tor Nord, zw. St. Winkel u. Petersstr * |
60er Jahre |
2015 |
0 |
0 |
- |
noch nicht abgerechnet |
17 |
Sudetenstr./Papenkamp |
1967 |
2017 |
2.400 |
noch auszuführen |
noch nicht abgerechnet |
noch nicht abgerechnet |
|
Summe |
|
|
|
|
1.495.812 |
1.367.628 |
*) Kosten für die Oberflächenerneuerung sind
nicht aufgeführt, da diese lediglich im Bereich der Kanaltrasse durchgeführt
wurde.
III. TECHNISCHE
RANDBEDINGUNGEN
a) Straßen
Die in der Prioritätenliste 2017 enthaltenen Stadtstraßen weisen häufig einen Fahrbahnaufbau auf, der keiner geregelten Bauklasse entspricht und mangelhafte Tragfähigkeit besitzt. Die Randeinfassung ist in vielen Fällen abgängig und die Höhenlagen sind z.T. zu korrigieren. Eine Erneuerung lediglich des Kanals empfiehlt sich hier nicht, da ein nicht zu kontrollierendes „Abbrechen der Ränder am Kanalgraben“ zu Oberflächenwiederherstellungsmaßnahmen führt, die z.T. deutlich umfangreicher ausfallen, als sie für die reine Kanaltrasse erforderlich gewesen wären. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, einen Vollausbau der Straßen vorzunehmen.
Bei einem Vollausbau handelt es sich im Regelfall um beitragsfähige Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf, die eine Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer nach sich ziehen. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass ein Vollausbau umfangreiche Abstimmungen mit den Anliegern, den Leitungsträgern, ggfs. beteiligten Straßenbaulastträgern sowie den politischen Gremien erfordert.
Alternativ zum Vollausbau ist eine weniger kostenträchtige Renovierung in Form einer Fahrbahnsanierung, wie beispielsweise in der „Arndtstraße“ oder „Am Güterbahnhof“ bereits durchgeführt, möglich. Hier wird nach dem Verschließen der Rohrgräben ein bituminös gebundener Aufbau gem. Bauklasse IV hergestellt. Dabei wird eine im Mittel 5 cm starke Ausgleichsschicht aus Tragschichtasphalt sowie abschließend eine dünne Asphaltverschleißdecke im Heißeinbau von ca. 1,5-2,0 cm Stärke aufgetragen.
Vorhandene Gossenanlagen werden im Zuge dieser Maßnahmen überbaut. Nicht höhengerechte Grundstückszufahrten sind abschließend anzuarbeiten.
Bei diesen Renovierungsmaßnahmen der Straßen erfolgt im Regelfall nunmehr eine Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer, da es sich nach neuester Rechtsprechung um Maßnahmen nach dem NKAG in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung handelt.
Der Kostenrahmen für die einzelnen Straßen wurde lediglich grob ohne genaue Kenntnis der Ausbauquerschnitte geschätzt. Durch große Unterschiede bei den Entsorgungskosten der Ausbaustoffe ist eine genaue Schätzung ohne vorherige Untersuchung ohnehin nicht möglich.
Eine genaue Kostenermittlung wird vorgenommen, wenn entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden sollen. Hier spielen dann auch die Ausbauquerschnitte etc. mit hinein.
b) Kanalisation
Für die Ermittlung der Zustandsklassen stehen
der Fachwelt zwei anerkannte Bewertungssysteme zur Verfügung. Neben der
Zustandsklassifizierung der DWA (vormals ATV) ist die Bewertung des Kanalzustandes
nach den Arbeitshilfen Abwasser (AHA) stark verbreitet.
Mit
Anschaffung der zur Verwaltung des Kanalbestandes derzeit vorhandenen Kanalkatastersoftware
sowie Fortbildung der in der Tiefbauabteilung mit der Thematik betrauten
Mitarbeiter ist vorgesehen, die Auswertung der flächenhaften TV-Untersuchungen
der Kanäle und die Bewertung der Zustände selbst (ohne Vergabe an ein
Ingenieurbüro) durchzuführen. Dieses ermöglicht relativ einheitliche
Betrachtungen und Ergebnisse der Bewertungen.
Mit
Einführung der neuen Kanalkatastersoftware wurde auch die Dokumentation der
bautechnischen Zustände auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Die Dokumentation
der TV-Untersuchungen erfolgt nun auf Grundlage der DIN EN 13508-2 „Untersuchung
und Beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden-Teil 2:
Kodiersystem für die optische Inspektion“ in Verbindung mit den nationalen
Festlegungen der Arbeitshilfen Abwasser (Herausgeber: Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und Bundesministerium der
Verteidigung).
Die
Anwendung der geltenden Europa-Norm DIN EN 13508-2 zur Dokumentation von
Zuständen in der Kanalisation macht es erforderlich, dass die Bewertung von
Einzelschäden als auch der Kanäle (Objekte) angepasst wird. Mit den
Arbeitshilfen Abwasser wird eine einfache und aus Sicht der beteiligten
Mitarbeiter sinnvolle Zustandsbewertung bereitgestellt. Diese soll in Zukunft
Anwendung finden.
Zudem
ist die Anwendung der Bewertung nach den Arbeitshilfen Abwasser konsequent, da
auch die bei der TV-Untersuchung zur Beschreibung von Schäden erfassten Kodes
nach den nationalen Ergänzungen der Arbeitshilfen Abwasser festgelegt sind.
Die
zur Klassifizierung der Kanalisation zu verwendenden Objektklassen nach AHA weichen
von den früher verwendeten Zustandsklassen nach DWA ab. Nach DWA weist ein
sofort zu beseitigender Schaden die Zustandsklasse 0 und ein schadensfreier
Kanal die Zustandsklasse 5 auf. Die Klassifizierung nach den Arbeitshilfen
Abwasser ist nachfolgend aufgeführt:
Objektklassen
und Ihre Bedeutung nach Arbeitshilfen Abwasser:
5 - umgehender
Handlungsbedarf
4 - kurzfristiger
Handlungsbedarf
3 - mittelfristiger
Handlungsbedarf
2 - langfristiger
Handlungsbedarf
1 - ohne
unmittelbar festzulegendem Handlungsbedarf
0 - schadensfrei,
kein Handlungsbedarf
Zur
vereinfachten Anpassung der vorhandenen Klassifizierung gem. DWA (ehem. ATV) an
die Vorgaben der Arbeitshilfen Abwasser, werden für die bereits in der
Prioritätenliste vorhandenen Maßnahmen die Zustandsklassen nach DWA den
Objektklassen nach AHA „zugeordnet“. Somit weist der schadensfreie Kanal
zukünftig die Objektklasse 0 und ein Kanal mit sofort zu beseitigendem Schaden
die Objektklasse 5 auf.
Auch
mit dieser Prioritätenliste wird auf Grund des insgesamt schlechten Zustandes
der Straßen sowie auf Grund der verkehrlichen Belastung die Notwendigkeit von
Erneuerungsmaßnahmen schwerpunktmäßig in der Kernstadt gesehen.
Bei
Kanalerneuerungsmaßnahmen sind im Vorfeld die Hausanschlussleitungen noch zu
untersuchen, weshalb eine Schätzung der Kosten für die Erneuerung der
Anschlussleitungen zum jetzigen Zeitpunkt nur schwierig durchführbar ist. Dieses
ist in der Prioritätenliste derart berücksichtigt worden, dass einerseits die
geschätzten Kosten für die Erneuerung des Hauptkanals ohne Anschlussleitungen
und andererseits eine grobe, eher großzügige Schätzung der Kosten einschl.
aller Anschlussleitungen mit aufgenommen wurden.
Der
Kostenanteil der Anschlussleitungen lässt sich deshalb nur schwer ermitteln, da
der Zustand, der Verlauf und die Länge der Anschlussleitungen ohne
TV-Untersuchung nicht genau zu ermitteln sind.
Mit einer TV-Untersuchung sind Undichtigkeiten an den Rohrverbindungen (Muffen) üblicherweise nicht feststellbar. Bis in den 1960ern wurde zur Abdichtung der Rohrverbindung der „Teerstrick“ (Hanf und Teer) eingesetzt. Diese Dichtungen sind vielfach im Laufe der letzten Jahrzehnte „verrottet“ bzw. der verwendete Teer spröde und dadurch undicht geworden. Insofern kann nicht davon ausgegangen werden, dass nach Erneuerung lediglich der im Rahmen der TV-Untersuchung festgestellten Schäden an den Anschlussleitungen ein dichtes System vorhanden ist.
Ein dichtes System bei Erneuerung kann somit nur durch Erneuerung aller Anschlussleitungen und somit der gesamten öffentlichen Kanäle innerhalb der Baumaßnahme erreicht werden.
Als „übliche“ Vorgehensweise wird die Erneuerung sämtlicher Anschlussleitungen innerhalb der Baumaßnahme vorgeschlagen. Bei vorliegenden Erkenntnissen, die auf einen „akzeptablen“ Zustand der Anschlussleitungen auch in punkto Dichtigkeit deuten sollte hiervon abgewichen werden können, wenn dieses wirtschaftlich ist.
IV. AUSSICHT
Für 2018 sollen Haushaltsmittel zur TV-Untersuchung der Kanäle in der Oststadt angemeldet werden. Aus dieser Untersuchung können sich weitere Maßnahmen für die Prioritätenliste ergeben; durch kontinuierliche Umsetzung von Erneuerungsmaßnahmen gem. Prioritätenliste wird vermieden, dass eine Aufstellung von Maßnahmen, die auf veraltete Daten basiert, verwaltet wird.