Betreff
Ausbau von Stadtstraßen 2017
Vorlage
2017 0244
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

diverse

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr schließt sich der Beschlussempfehlung zu 2. der Vorlage Nr. 2017 0244 an,

 

2.       der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Nr. 2017 0244 Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die notwendigen HHMittel zu gegebener Zeit bereitzustellen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

I.    ALLGEMEINES

 

      Die „Prioritätenliste der Stadtstraßen“ wurde letztmalig im Oktober 2010 in den Gremien beraten. Nach wie vor orientieren sich die Prioritäten zum Ausbau der Stadtstraßen an der Notwendigkeit zur Erneuerung (Austausch) des Kanals.

 

      Veränderungen dieser Liste resultieren aus der Auswertung der in 2015 und 2016 im Bereich der Weststadt – westlich der Bahntrasse - durchgeführten TV-Wiederholungsbefahrung der Abwasserkanäle.

 

      Auch bei dieser Befahrung sind auf Grund der Schadensbilder erforderliche Erneuerungsmaßnahmen festgestellt worden, die eine Aufnahme in die nachfolgende Prioritätenliste (Liste von Kanalerneuerungen in offener Bauweise mit ggf. erforderlicher Straßenerneuerung) nach sich ziehen.

 

      Zusätzlich zu den Erneuerungsmaßnahmen werden Renovierungsmaßnahmen durch den Einbau von Schlauchlinern (geschlossene Bauweise) sowie punktuelle Reparaturmaßnahmen in offener und geschlossener Bauweise erforderlich. Diese Maßnahmen werden bei Erreichen wirtschaftlicher Sanierungseinheiten oder in dringenden Fällen im Rahmen des Jahresauftrages „Unterhaltung Kanal“ ausgeführt.

 

      Nachrichtlich ist dieser Vorlage ein Plan mit den noch in diesem Jahr vorgesehenen Renovierungen mittels Schlauchliner beigefügt. Reparaturmaßnahmen, die sich aus der TV-Untersuchung ergeben haben, sollen ebenfalls kurzfristig durchgeführt werden. 

 

     

II.  PRIORITÄTEN, STAND 2017

 

                   Prioritätenliste „Kanalerneuerung“, Stand 2017:

 

               Folgende Straßen wurden neu aufgenommen:

-     „Birkenweg“: Risse, Wurzeln (teilweise stark), Unterbögen

-     „Windmühlenstraße“: Risse, Wurzeln

 

               Die Straße Hannoversche Neustadt, zwischen Bahnhofstraße und Wallstraße, ist entfallen, da mittlerweile verlässliche Fräs- und Spachtel-/Verpressverfahren zur Reparatur einiger maßgeblicher Schäden an der Kanalisation wirtschaftlich eingesetzt werden können sowie Formteile/Verfahren zur Anschlussstutzensanierung am Markt vorhanden sind, was zu einer Herabstufung der Sanierungspriorität führt. Eine hierdurch erreichte Restnutzungsdauer der Kanalisation von ca. 15 bis 25 Jahren ist somit möglich.

 

               Weiterhin sind die Straßen „Dammgartenstraße“, „Depenauerweg (Rest)“ und „Königsberger Straße“ auf Grund des Alters der zugrundeliegenden TV-Untersuchungen der Kanalisationen entfallen, da diese keine verlässlichen Aussagen mehr zulassen. Die Auswirkungen von ca. 20 Jahre Alterung sowie von bereits durchgeführten Reparaturen innerhalb dieses Zeitraumes lassen sich nicht mehr ohne neuere TV-Untersuchung einschätzen. Diese Straßen werden ggf. bei erneuter TV-Untersuchung der Kanalisationen entsprechend der Sanierungspriorität wieder mit aufgenommen.

 


 

Nr.

Straße

 

[Name, von/bis]

Kanal aus

 

[Jahr]

Flächen

 

[m²]

Straßen-

vollausbau         renovierung

[€]*                      [€]*

Kanalisation

ohne Anschlüsse   mit Anschlüsse

[€]*                       [€]*

Objektklassen nach Arbeitshilfen Abwasser

1

Wächterstieg

1959

1.300

105.000

35.000

57.000

115.000

Betr., 5, 4, 2

2

Theodorstraße

ca. 1900

Kanaltrasse

nur Trasse Fahrbahn

nur Trasse Fahrbahn

130.000

160.000

5

3

Feldstraße

ca. 1900

1.600

130.000

50.000

70.000

120.000

5, 2

4

Zintener Straße/
Heiligenbeiler Straße

1961

2.300

185.000

75.000

180.000

245.000

4, 2, 1

5

Moorstraße

ab 1960

6.168

460.000

160.000

370.000

535.000

Betr., 5, 3, 2, 1

6

Birkenweg

1960

3.100

250.000

105.000

175.000

225.000

Betr., 4, 3

7

Windmühlenstraße

1950

2.400

190.000

85.000

120.000

160.000

4, 3

8

Vor dem Celler Tor „Süd“ Friederikenstr. b. Im Langen. Mühlenfeld

ca. 1900

Kanaltrasse

nur Trasse Fahrbahn

nur Trasse Fahrbahn

110.000

155.000

5, 2, 1

9

Schulstraße

1962

1.800

145.000

45.000

47.000

90.000

5, 4

 

Summe

 

18.668

1.465.000

555.000

1.395.000

1.805.000

 

*) sofern die Maßnahmen bereits in der letzten Prioritätenliste aus 2010 vorhanden waren, ist eine Preisanpassung gem. Baupreisindex wie folgt berücksichtigt worden: Kanalisation = + 13,8 %, Straßenbau = + 14,6 %   

 


 

Liste „bereits erledigte Maßnahmen“, Stand 2017

 

         Die nachfolgend genannten Straßen sind auf Grund bereits durchgeführter Baumaßnahmen aus der Prioritätenliste entfallen.

 

Nr.

Straße

Kanal

aus

erneu-ert

Flächen
[m²gesamt]

Flächen
[m2erneuert]

Kosten

Straße [€]

Kosten

Kanal [€]

1

Depenauer Weg, 1. BA

1962

 

8.750

3.550

204.839

127.775

2

Heinrichstr., 1. BA *

1961

2001

0

0

-

98.970

3

Friederikenstr., 1.+2. BA

1966

 

9.053

2.750

187.400

23.833

4

Arndtstraße

1950

2004

2.280

2.280

26.373

105.173

5

Am Güterbahnhof, 2. BA *

1962

2006

0

0

-

223.535

6

Tappenstraße

1978

2006

465

465

23.063

38.253

7

Prinzhornweg

1960

2008

610

570

-

114.628

8

Blücherstraße/Am Nassen Berg b. Heinrichstraße

1960

 

2010

3.400

3.400

221.015

130.165

9

Louisenstraße

ca. 1900

2010

710

710

70.885

77.250

10

Knickstraße, 25 m

1959

2012

0

0

-

17.105

11

Am Brandende, zw. Bahnhofstr. u. kl. Bahnhofstr.

?

 

 

 

2013

450

450

116.423

93.836

12

kl. Bahnhofstr. zw. Markt-

str. u. Schmiedestr.

1982

550

550

13

Im Langen Mühlenfeld, zw.

V.d.Celler Tor u. Grenzstr.

1900/1951

 

2013

7.600

 

500.258

222.645

14

Nordstraße

1960

2014

1.600

1.600

145.556

94.460

15

Vor dem Celler Tor Mitte, zw. Heiligenbeiler u. Sorg. *

ca. 1900

 

2015

0

0

-

noch nicht abgerechnet

16

Vor dem Celler Tor Nord, zw. St. Winkel u. Petersstr *

60er Jahre

 

2015

0

0

-

noch nicht abgerechnet

17

Sudetenstr./Papenkamp

1967

 

2017

2.400

noch auszuführen

noch nicht abgerechnet

noch nicht abgerechnet

 

Summe

 

 

 

 

1.495.812

1.367.628

*)    Kosten für die Oberflächenerneuerung sind nicht aufgeführt, da diese lediglich im Bereich der Kanaltrasse durchgeführt wurde.

 

 

III. TECHNISCHE RANDBEDINGUNGEN

 

a)   Straßen

 

      Die in der Prioritätenliste 2017 enthaltenen Stadtstraßen weisen häufig einen Fahrbahnaufbau auf, der keiner geregelten Bauklasse entspricht und mangelhafte Tragfähigkeit besitzt. Die Randeinfassung ist in vielen Fällen abgängig und die Höhenlagen sind z.T. zu korrigieren. Eine Erneuerung lediglich des Kanals empfiehlt sich hier nicht, da ein nicht zu kontrollierendes „Abbrechen der Ränder am Kanalgraben“ zu Oberflächenwiederherstellungsmaßnahmen führt, die z.T. deutlich umfangreicher ausfallen, als sie für die reine Kanaltrasse erforderlich gewesen wären. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, einen Vollausbau der Straßen vorzunehmen.

 

      Bei einem Vollausbau handelt es sich im Regelfall um beitragsfähige Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf, die eine Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer nach sich ziehen. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass ein Vollausbau umfangreiche Abstimmungen mit den Anliegern, den Leitungsträgern, ggfs. beteiligten Straßenbaulastträgern sowie den politischen Gremien erfordert.

 

      Alternativ zum Vollausbau ist eine weniger kostenträchtige Renovierung in Form einer Fahrbahnsanierung, wie beispielsweise in der „Arndtstraße“ oder „Am Güterbahnhof“ bereits durchgeführt, möglich. Hier wird nach dem Verschließen der Rohrgräben ein bituminös gebundener Aufbau gem. Bauklasse IV hergestellt. Dabei wird eine im Mittel 5 cm starke Ausgleichsschicht aus Tragschichtasphalt sowie abschließend eine dünne Asphaltverschleißdecke im Heißeinbau von ca. 1,5-2,0 cm Stärke aufgetragen.

      Vorhandene Gossenanlagen werden im Zuge dieser Maßnahmen überbaut. Nicht höhengerechte Grundstückszufahrten sind abschließend anzuarbeiten.

      Bei diesen Renovierungsmaßnahmen der Straßen erfolgt im Regelfall nunmehr eine Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer, da es sich nach neuester Rechtsprechung   um Maßnahmen nach dem NKAG in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung handelt.

 

      Der Kostenrahmen für die einzelnen Straßen wurde lediglich grob ohne genaue Kenntnis der Ausbauquerschnitte geschätzt. Durch große Unterschiede bei den Entsorgungskosten der Ausbaustoffe ist eine genaue Schätzung ohne vorherige Untersuchung ohnehin nicht möglich.

      Eine genaue Kostenermittlung wird vorgenommen, wenn entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden sollen. Hier spielen dann auch die Ausbauquerschnitte etc. mit hinein.

 

 

b)   Kanalisation

     

Für die Ermittlung der Zustandsklassen stehen der Fachwelt zwei anerkannte Bewertungssysteme zur Verfügung. Neben der Zustandsklassifizierung der DWA (vormals ATV) ist die Bewertung des Kanalzustandes nach den Arbeitshilfen Abwasser (AHA) stark verbreitet.

      Mit Anschaffung der zur Verwaltung des Kanalbestandes derzeit vorhandenen Kanalkatastersoftware sowie Fortbildung der in der Tiefbauabteilung mit der Thematik betrauten Mitarbeiter ist vorgesehen, die Auswertung der flächenhaften TV-Untersuchungen der Kanäle und die Bewertung der Zustände selbst (ohne Vergabe an ein Ingenieurbüro) durchzuführen. Dieses ermöglicht relativ einheitliche Betrachtungen und Ergebnisse der Bewertungen.

      Mit Einführung der neuen Kanalkatastersoftware wurde auch die Dokumentation der bautechnischen Zustände auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Die Dokumentation der TV-Untersuchungen erfolgt nun auf Grundlage der DIN EN 13508-2 „Untersuchung und Beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden-Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion“ in Verbindung mit den nationalen Festlegungen der Arbeitshilfen Abwasser (Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und Bundesministerium der Verteidigung).

      Die Anwendung der geltenden Europa-Norm DIN EN 13508-2 zur Dokumentation von Zuständen in der Kanalisation macht es erforderlich, dass die Bewertung von Einzelschäden als auch der Kanäle (Objekte) angepasst wird. Mit den Arbeitshilfen Abwasser wird eine einfache und aus Sicht der beteiligten Mitarbeiter sinnvolle Zustandsbewertung bereitgestellt. Diese soll in Zukunft Anwendung finden.

      Zudem ist die Anwendung der Bewertung nach den Arbeitshilfen Abwasser konsequent, da auch die bei der TV-Untersuchung zur Beschreibung von Schäden erfassten Kodes nach den nationalen Ergänzungen der Arbeitshilfen Abwasser festgelegt sind.


      Die zur Klassifizierung der Kanalisation zu verwendenden Objektklassen nach AHA weichen von den früher verwendeten Zustandsklassen nach DWA ab. Nach DWA weist ein sofort zu beseitigender Schaden die Zustandsklasse 0 und ein schadensfreier Kanal die Zustandsklasse 5 auf. Die Klassifizierung nach den Arbeitshilfen Abwasser ist nachfolgend aufgeführt:

 

      Objektklassen und Ihre Bedeutung nach Arbeitshilfen Abwasser:

     

    5        -        umgehender Handlungsbedarf

          4        -        kurzfristiger Handlungsbedarf

          3        -        mittelfristiger Handlungsbedarf

          2        -        langfristiger Handlungsbedarf

          1        -        ohne unmittelbar festzulegendem Handlungsbedarf

          0        -        schadensfrei, kein Handlungsbedarf

     

      Zur vereinfachten Anpassung der vorhandenen Klassifizierung gem. DWA (ehem. ATV) an die Vorgaben der Arbeitshilfen Abwasser, werden für die bereits in der Prioritätenliste vorhandenen Maßnahmen die Zustandsklassen nach DWA den Objektklassen nach AHA „zugeordnet“. Somit weist der schadensfreie Kanal zukünftig die Objektklasse 0 und ein Kanal mit sofort zu beseitigendem Schaden die Objektklasse 5 auf.

 

      Auch mit dieser Prioritätenliste wird auf Grund des insgesamt schlechten Zustandes der Straßen sowie auf Grund der verkehrlichen Belastung die Notwendigkeit von Erneuerungsmaßnahmen schwerpunktmäßig in der Kernstadt gesehen.

 

      Bei Kanalerneuerungsmaßnahmen sind im Vorfeld die Hausanschlussleitungen noch zu untersuchen, weshalb eine Schätzung der Kosten für die Erneuerung der Anschlussleitungen zum jetzigen Zeitpunkt nur schwierig durchführbar ist. Dieses ist in der Prioritätenliste derart berücksichtigt worden, dass einerseits die geschätzten Kosten für die Erneuerung des Hauptkanals ohne Anschlussleitungen und andererseits eine grobe, eher großzügige Schätzung der Kosten einschl. aller Anschlussleitungen mit aufgenommen wurden.

      Der Kostenanteil der Anschlussleitungen lässt sich deshalb nur schwer ermitteln, da der Zustand, der Verlauf und die Länge der Anschlussleitungen ohne TV-Untersuchung nicht genau zu ermitteln sind.

 

      Mit einer TV-Untersuchung sind Undichtigkeiten an den Rohrverbindungen (Muffen) üblicherweise nicht feststellbar. Bis in den 1960ern wurde zur Abdichtung der Rohrverbindung der „Teerstrick“ (Hanf und Teer) eingesetzt. Diese Dichtungen sind vielfach im Laufe der letzten Jahrzehnte „verrottet“ bzw. der verwendete Teer spröde und dadurch undicht geworden. Insofern kann nicht davon ausgegangen werden, dass nach Erneuerung lediglich der im Rahmen der TV-Untersuchung festgestellten Schäden an den Anschlussleitungen ein dichtes System vorhanden ist.

      Ein dichtes System bei Erneuerung kann somit nur durch Erneuerung aller Anschlussleitungen und somit der gesamten öffentlichen Kanäle innerhalb der Baumaßnahme erreicht werden.

      Als „übliche“ Vorgehensweise wird die Erneuerung sämtlicher Anschlussleitungen innerhalb der Baumaßnahme vorgeschlagen. Bei vorliegenden Erkenntnissen, die auf einen „akzeptablen“ Zustand der Anschlussleitungen auch in punkto Dichtigkeit deuten sollte hiervon abgewichen werden können, wenn dieses wirtschaftlich ist.

 


IV.  AUSSICHT

 

               Für 2018 sollen Haushaltsmittel zur TV-Untersuchung der Kanäle in der Oststadt angemeldet werden. Aus dieser Untersuchung können sich weitere Maßnahmen für die Prioritätenliste ergeben; durch kontinuierliche Umsetzung von Erneuerungsmaßnahmen gem. Prioritätenliste wird vermieden, dass eine Aufstellung von Maßnahmen, die auf veraltete Daten basiert, verwaltet wird.