Nachdem
in den Jahren 2015/2016 das Eisenbahnbundesamt (EBA) zur Vorbereitung der
eigentlichen Lärmaktionsplanung einen sogenannten Pilot-Lärmaktionsplan
erarbeitet hat (vgl. Vorlage 2015 0979), beginnt das EBA nun mit der Erstellung
des nach § 47 BImSchG erforderlichen Lärmaktionsplans. Dazu teilte das EBA
mit:
„Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der
Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes
begonnen. Ab sofort ist unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de
die Informationsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung im
Internet erreichbar.
Im Rahmen dieser
Lärmaktionsplanung wird am 30. Juni 2017
die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
beginnen. Bis zum 25. August 2017
hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des
Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Um möglichst viele Menschen zu erreichen
und auf diese Weise ein möglichst repräsentatives Bild zu erhalten, möchten wir
Sie darum bitten, die Informationen zum Beteiligungsverfahren innerhalb Ihres
Netzwerkes weiterzuleiten. …
Ablauf der
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet
in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu
eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die
folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Alternativ hierzu können Beteiligungen
auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412
Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete
Fragebogen kann vom 30. Juni 2017 an über die angegebene Internetadresse heruntergeladen
oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Die Informationsplattform
zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steht Ihnen ab sofort zur
Verfügung. Die Anwendung zur aktiven Beteiligung wird jeweils rechtzeitig zum
Start der Öffentlichkeitsbeteiligungsphasen zusätzlich zum Informationsangebot
freigeschaltet.
Hintergründe und Inhalt
der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit
erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die
Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung
von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein
Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die
gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG).
Weitere Informationen und Fragen:
Weitere Informationen erhalten Sie im
Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder
postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn
[Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, Tel. 0228 9826-0]
richten.“
Zur
Weitergabe dieser Informationen und zur aktiven Teilnahme im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung möchte ich Sie hiermit ermutigen.