- Satzungsrecht -
Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
a)
Von der
als Anlage 1 beigefügten Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte
Friederikenstr. 43, 43a, 43b sowie Friederikenstr. 29 (Container) für Asylbewerber/-bewerberinnen
und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.
b) Die dieser Vorlage und dem
Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügte „2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Unterkünfte für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlinge in
der Stadt Burgdorf“ wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Für die
Flüchtlingsunterkünfte „Friederikenstr.
43, 43a, 43b“ sowie „Friederikenstr.
29 (Container)“ wurden seitens der Finanzabteilung die Gebühren neu
berechnet.
Zur Anpassung
der Gebühren ist es notwendig, die Satzung über die „Erhebung von Gebühren für
die Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlinge
in der Stadt Burgdorf“ zu ändern.
Die übrigen
Bestimmungen der Ursprungssatzung bleiben unberührt.
In der
Gemeinschaftsunterkunft Friederikenstr. 43, 43a, 43b betragen die Kosten pro
Platz und Monat nunmehr 180,50 € (bisher: 181,00 €),
in der
Gemeinschaftsunterkunft Friederikenstr. 29 (Container) betragen die Kosten pro
Platz und Monat nunmehr 707,95 € (bisher: 755,00 €).
Die
Einzelheiten der Kalkulation sind der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Die Beratungsfolge
wurde gewählt, damit die Satzung zum 01.07.2017 in Kraft treten kann.
Anlagen