Betreff
Unterbringung von Asylbewerbern/-bewerberinnen und Flüchtlingen in der Stadt Burgdorf;
- Satzungsrecht -
Vorlage
2017 0216
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)     Von der als Anlage 1 beigefügten Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte Friederikenstr. 43, 43a, 43b sowie Friederikenstr. 29 (Container) für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.

 

b)   Die dieser Vorlage und dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügte „2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf“ wird beschlossen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Für die Flüchtlingsunterkünfte „Friederikenstr. 43, 43a, 43b“ sowie „Friederikenstr. 29 (Container)“ wurden seitens der Finanzabteilung die Gebühren neu berechnet.

 

Zur Anpassung der Gebühren ist es notwendig, die Satzung über die „Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf“ zu ändern.

Die übrigen Bestimmungen der Ursprungssatzung bleiben unberührt.

 

In der Gemeinschaftsunterkunft Friederikenstr. 43, 43a, 43b betragen die Kosten pro Platz und Monat nunmehr 180,50 € (bisher: 181,00 €),

in der Gemeinschaftsunterkunft Friederikenstr. 29 (Container) betragen die Kosten pro Platz und Monat nunmehr 707,95 € (bisher: 755,00 €).

 

Die Einzelheiten der Kalkulation sind der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Die Beratungsfolge wurde gewählt, damit die Satzung zum 01.07.2017 in Kraft treten kann.

 

 

 

Anlagen