Betreff
Zuschussantrag der TSV Burgdorf e.V. - Soccer Court
Vorlage
2017 0208
Aktenzeichen
52.024.002-2016/000451
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird nach dem Beratungsstand formuliert.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die TSV Burgdorf – Abteilung Fußball – hat mit E-Mail vom 06.04.2017 einen Antrag auf Bezuschussung der Sanierung des Soccer Courts auf dem Stadiongelände in der Sorgenser Straße in Höhe von 6.000,- € gestellt.

 

Gemäß den Sportförderrichtlinien der Stadt Burgdorf werden Anschaffungen und Investitionen zur Erhaltung vereinseigener Anlagen mit Einzelbeträgen über 5.000,- € bis 30.000,- € auf Antrag mit einem Betrag von maximal 10 % des Gesamtbetrages im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gefördert.

Über Ausnahmen entscheidet der Verwaltungsausschuss nach vorheriger Beteiligung des für Sportförderung zuständigen Fachausschusses.

 

Die Fußballsparte der TSV Burgdorf betreibt eigenverantwortlich den Soccer Court. Der Soccer Court wurde im Rahmen einer Förderaktion des Deutschen Fußball Bundes im Zusammenhang mit der WM 2006 errichtet, um insbesondere Angebote im Breitensport zu schaffen. Antragsteller damals war die TSV Burgdorf, Abteilung Fußball. Für die laufende Unterhaltung ist die TSV zuständig.

 

Der Soccer Court wird intensiv genutzt. Vormittags durch die umliegenden Schulen, nachmittags als Freizeitangebot durch Kinder und Jugendliche insbesondere aus der Kernstadt. Nachrangig auch als Trainingsmöglichkeit der Jugendmannschaften der TSV Burgdorf. 

 

Nach rund 11 Jahren intensiver Nutzung bedarf der Soccer Court einer Sanierung. Reparaturen geringeren Umfangs wurden bislang von der TSV Burgdorf in Eigenregie durchgeführt. Diese reichen nicht mehr aus.

 

Für die Sanierung der Spielfläche im Soccer Court (20x13 Meter) und die Erneuerung der seitlichen Einfassung einschließlich der Ballfangnetze beantragt die TSV Burgdorf, Abteilung Fußball, einen Zuschuss i.H.v. 6.000,- Euro. Es liegt ein Angebot aus Mai 2015 in Höhe von ca. 4.800 € vor; die beantragte Zuschusssumme berücksichtigt zwischenzeitlich eingetretene Kostensteigerungen. Eigenleistungen der TSV Burgdorf sind zusätzlich eingeplant. 

 

Im Haushaltsplan 2017 stehen keine gesondert veranschlagten Mittel zur Verfügung.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind entsprechend

§ 117 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; ihre Deckung muss gewährleistet sein.

 

Sollte ein Zuschuss gewährt werden, sollte eine Obergrenze festgelegt werden, die Abrechnung würde auf der Grundlage vorgelegter Rechnungen erfolgen.