Sachverhalt und Begründung:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf
hat am 06.12.2016 für einen dreijährigen Übergangszeitraum (Schuljahre 2017/18
– 2019/20) die Nutzung des Schulneubaus am Berliner Ring durch die Realschule
Burgdorf und das Gymnasium Burgdorf beschlossen (siehe Vorlage 2016 0066).
Damit sind die wegen des Auslaufens dieser
Schulform abnehmenden Raumbedarfe der Realschule für den Zeitraum des Bestehens
gedeckt. Für das Gymnasium kann der jährlich zunehmende Raumbedarf für diesen
Zeitraum gedeckt werden, für die Zeit ab dem Schuljahr 2020/21 ist eine
gesonderte Entscheidung herbeizuführen (Erhöhung der Raumkapazitäten durch
Anbau oder durch dauerhafte Zurverfügungstellung des Neubaus).
Mit der „Schulraumbedarfsplanung
weiterführende Schulen – 2016“ (Vorlage 2016 1195) wurde die für die Planung
des Raumprogramms des Gymnasiums Burgdorf zu Grunde zu legende Schülerzahl
festgelegt. Die Schülerzahl ergibt im Betrachtungszeitraum im Sekundarbereich I
eine Sechszügigkeit.
In der gemeinsamen Sitzung des
Bauausschusses sowie des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am
18.10.2016 wurde der zukünftige Raumbedarf des Gymnasiums Burgdorf beraten
(Vorlage 2016 1228). Der Präsentation ist zu entnehmen, dass für das Gymnasium
Burgdorf ein Mehrbedarf an 12 allgemeinen Unterrichtsräumen zum Schuljahr
2020/21 besteht. Für die Lösung des Mehrbedarfes des Gymnasiums Burgdorf wurden
zwei Varianten – Nutzung des Neubaus am Berliner Ring bzw. Anbau an den B-Trakt
– vorgestellt.
Mit der „Schulraumbedarfsplanung
Grundschulen – 2017/Auswertung Schulraumbedarfsplanung Grundschulen 2016“
(Vorlage 2017 0137) wurde für die Gudrun-Pausewang-Grundschule im
Betrachtungszeitraum bis zum Schuljahresende 2022/23 nunmehr vor dem
Hintergrund der zwischenzeitlich eingetretenen Geburtenentwicklung, der durch
Wanderungsbewegungen erhöhten Einwohner- und Kinderzahl sowie der
Zugrundelegung von Bandbreiten eine durchgängige Vierzügigkeit bei Erhalt des
bestehenden Schulbezirkes ermittelt. Der Schulneubau am Berliner Ring ist als
dreizügige Grundschule mit einem Schulkindergarten (ergibt 13 Allgemeine
Unterrichtsräume) konzipiert und realisiert worden. Eine längerfristige
Unterbringung der Gudrun-Pausewang-Grundschule unter den vorgenannten
Rahmenbedingungen erscheint nicht zielführend.
Die Schulleiterin der
Gudrun-Pausewang-Grundschule hat im Rahmen der Schulbereisung am 21.03.2017 den
Bedarf an einem Schulneubau auf dem bestehenden Schulgelände unterstrichen.
Die Schulleitung des Gymnasiums Burgdorf
äußerte bereits in verschiedenen Ausschusssitzungen, dass der Neubau am
Berliner Ring ideal die zukünftigen Raumbedarfe des Gymnasiums Burgdorf decken
würde. Ebenfalls bekundet wurde von der Schulleitung bei unterschiedlichen
Gelegenheiten, dass bei Nutzung des Neubaugebäudes durch das Gymnasium wie
angedacht der derzeit in der GPGS untergebrachte Hort die Räumlichkeiten im
Neubau nutzen könne.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang
darauf, dass der als Grundschulgebäude konzipierte Neubau einen Raumbestand
aufweist, der über dem ermittelten Raumbedarf des Gymnasiums liegt, so dass
hier von einer verfügbaren Raumreserve auszugehen ist, über deren zukünftige
Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt (Schulentwicklungsplanung) zu entscheiden
sein wird.
Nach Auslaufen der Realschule Burgdorf zum
Ende des Schuljahres 2019/20 war bislang die Verlagerung des Hortes der
Kindertagesstätte „Südstern“ in den Schulneubau vorgesehen. Eine Entscheidung
sollte im Rahmen der Beschlussfassung über die Schulentwicklungsplanung
getroffen werden.