Betreff
Raumbedarf des Gymnasiums; Deckung des Bedarfs ab dem Schuljahr 2020/21
Vorlage
2017 0205
Aktenzeichen
40.031-2016/003382
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird nach dem Beratungsstand formuliert.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf hat am 06.12.2016 für einen dreijährigen Übergangszeitraum (Schuljahre 2017/18 – 2019/20) die Nutzung des Schulneubaus am Berliner Ring durch die Realschule Burgdorf und das Gymnasium Burgdorf beschlossen (siehe Vorlage 2016 0066).

 

Damit sind die wegen des Auslaufens dieser Schulform abnehmenden Raumbedarfe der Realschule für den Zeitraum des Bestehens gedeckt. Für das Gymnasium kann der jährlich zunehmende Raumbedarf für diesen Zeitraum gedeckt werden, für die Zeit ab dem Schuljahr 2020/21 ist eine gesonderte Entscheidung herbeizuführen (Erhöhung der Raumkapazitäten durch Anbau oder durch dauerhafte Zurverfügungstellung des Neubaus).

 

Mit der „Schulraumbedarfsplanung weiterführende Schulen – 2016“ (Vorlage 2016 1195) wurde die für die Planung des Raumprogramms des Gymnasiums Burgdorf zu Grunde zu legende Schülerzahl festgelegt. Die Schülerzahl ergibt im Betrachtungszeitraum im Sekundarbereich I eine Sechszügigkeit.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses sowie des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 18.10.2016 wurde der zukünftige Raumbedarf des Gymnasiums Burgdorf beraten (Vorlage 2016 1228). Der Präsentation ist zu entnehmen, dass für das Gymnasium Burgdorf ein Mehrbedarf an 12 allgemeinen Unterrichtsräumen zum Schuljahr 2020/21 besteht. Für die Lösung des Mehrbedarfes des Gymnasiums Burgdorf wurden zwei Varianten – Nutzung des Neubaus am Berliner Ring bzw. Anbau an den B-Trakt – vorgestellt.

 

Mit der „Schulraumbedarfsplanung Grundschulen – 2017/Auswertung Schulraumbedarfsplanung Grundschulen 2016“ (Vorlage 2017 0137) wurde für die Gudrun-Pausewang-Grundschule im Betrachtungszeitraum bis zum Schuljahresende 2022/23 nunmehr vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich eingetretenen Geburtenentwicklung, der durch Wanderungsbewegungen erhöhten Einwohner- und Kinderzahl sowie der Zugrundelegung von Bandbreiten eine durchgängige Vierzügigkeit bei Erhalt des bestehenden Schulbezirkes ermittelt. Der Schulneubau am Berliner Ring ist als dreizügige Grundschule mit einem Schulkindergarten (ergibt 13 Allgemeine Unterrichtsräume) konzipiert und realisiert worden. Eine längerfristige Unterbringung der Gudrun-Pausewang-Grundschule unter den vorgenannten Rahmenbedingungen erscheint nicht zielführend.

 

Die Schulleiterin der Gudrun-Pausewang-Grundschule hat im Rahmen der Schulbereisung am 21.03.2017 den Bedarf an einem Schulneubau auf dem bestehenden Schulgelände unterstrichen.

 

Die Schulleitung des Gymnasiums Burgdorf äußerte bereits in verschiedenen Ausschusssitzungen, dass der Neubau am Berliner Ring ideal die zukünftigen Raumbedarfe des Gymnasiums Burgdorf decken würde. Ebenfalls bekundet wurde von der Schulleitung bei unterschiedlichen Gelegenheiten, dass bei Nutzung des Neubaugebäudes durch das Gymnasium wie angedacht der derzeit in der GPGS untergebrachte Hort die Räumlichkeiten im Neubau nutzen könne.

 

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass der als Grundschulgebäude konzipierte Neubau einen Raumbestand aufweist, der über dem ermittelten Raumbedarf des Gymnasiums liegt, so dass hier von einer verfügbaren Raumreserve auszugehen ist, über deren zukünftige Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt (Schulentwicklungsplanung) zu entscheiden sein wird.

 

Nach Auslaufen der Realschule Burgdorf zum Ende des Schuljahres 2019/20 war bislang die Verlagerung des Hortes der Kindertagesstätte „Südstern“ in den Schulneubau vorgesehen. Eine Entscheidung sollte im Rahmen der Beschlussfassung über die Schulentwicklungsplanung getroffen werden.