Betreff
Petition der Dachtmisser Elternschaft anlässlich der möglichen Neustrukturierung der Schulbezirke für Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf
Vorlage
2017 0201
Aktenzeichen
40.012.000-2015/000434
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Wird in den Sitzungen erarbeitet.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Vorlage 2017 0137 betreffend „Schulraumbedarfsplanung Grundschulen – 2017/Auswertung Schulraumbedarfsplanung Grundschulen – 2016“ hat die Verwaltung Möglichkeiten der Lösung von Raumproblemen an einzelnen Schulstandorten aufgezeigt. Ein für die Grundschule Otze aufgezeigter Lösungsansatz ist die Veränderung des Schulbezirkes.

 

Mit Schreiben vom 09. März 2017 betreffend „Petition der Dachtmisser Elternschaft anlässlich der möglichen Neustrukturierung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft der Stadt Burgdorf“ haben sich acht Elternpaare für 8 ab dem Schuljahr 2019/2020 einzuschulende Kinder (davon eins, welches erst im Mai 2017 geboren wird) an die Stadt gewandt mit dem Ersuchen, dass die Zuordnung des Ortsteils Dachtmissen zum Einzugsbereich der Grundschule Otze weiterhin Bestand hat. Insgesamt wohnen derzeit 9 ab 2019/20 einzuschulende Kinder in Dachtmissen.

 

Bei den Petitionen handelt es sich um solche im Sinne der Vorschrift des § 34 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes und der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf. Nach § 34 Satz 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz hat jede Person das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Kommune an die Vertretung zu wenden. Diese vom Kommunalverfassungsgesetz formulierte Voraussetzung wird erfüllt, ebenso die ergänzenden Regelungen der Hauptsatzung.

 

Dieser Vorlage beigefügt ist zum einen die „Petition der Dachtmisser Elternschaft anlässlich der möglichen Neustrukturierung der Schulbezirke für Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf“, zum anderen die von Eltern ausgefüllte jeweilige „Interessenbekundung an der Zuordnung des Ortsteils Dachtmissen in den Einzugsbereich der Grundschule Otze“.

 

Beide Schreiben sind aus Gründen des Datenschutzes anonymisiert beigefügt. Die Namen der Interesse bekundenden Eltern und der die Eltern gegenüber der Stadt vertretenden Personen sind der Verwaltung bekannt.