Betreff
Oberflächenabdeckung Deponie Burgdorf; Nutzung eines städt. Weges durch den Abfallzweckverband
Vorlage
2017 0194
Aktenzeichen
31-Fre 92-02/1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Verpachtung des Teilstücks des städt. Weges (Flst. 51, Flur 27, Gem. Burgdorf) vom Tor bis zur Einfahrt der Fa. Sczakiel an aha wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass aha die Verantwortung für die Verrohrung unter dem Wegeteilstück übernimmt.

 

2.    Dem Wunsch von aha, den nördlich der Deponie befindlichen städtischen Weg während der Baumaßnahme zu nutzen, wird entsprochen.

 

3.    Aha wird die Nutzung eines ca. 1 m breiten Wegeteilstücks zur Anlage der Fußdrainage für die Nordböschung gestattet.

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 07.03.2017 hat der Abfallzweckverband (aha) die Planungen zur Oberflächenabdeckung und Rekultivierung der Deponie Burgdorf vorgestellt.

 

Wie in der o. g. Sitzung angekündigt, bittet aha darum, den nördlich der Deponie befindlichen städtischen Weg (Flurstück 51, Flur 27, Gemarkung Burgdorf) während der Baumaßnahme als Baustraße nutzen zu dürfen. Aha würde sich verpflichten, den Weg und die darunterliegende Grabenverrohrung im gleichwertigen Zustand nach der Baumaßnahme zurückzugeben. Vor Beginn der Baumaßnahme wird der Zustand des Weges und der Verrohrung dokumentiert, dazu wird auf Kosten von aha eine Kamerabefahrung der Verrohrung durchgeführt. Ohne Nutzung des Weges müsste auf einem ca. 4 m breiten Streifen der Nordböschung Müll umgelagert und die Böschung abgefangen werden, damit die Baufahrzeuge die Baustelle erreichen können, was mit erheblich höheren Baukosten verbunden wäre.

 

Außerdem möchte aha einen ca. 1 m breiten Streifen des städt. Weges für die Anlage der erforderlichen Fußdrainage an der Nordböschung nutzen, damit möglichst wenig Müll für die Herrichtung der Böschung umgelagert werden muss.

 

Da der Weg vom Tor nordwestlich der Deponie bis zur Einfahrt der Firma Sczakiel (s. Anlage) keine weitere Erschließungsfunktion hat, schlägt die Verwaltung vor, dass aha den gesamten Weg vom Tor bis zur Einfahrt der Firma Sczakiel übernimmt und die Pacht für das Deponiegelände entsprechend erhöht wird. Dies hätte den Vorteil, dass die Fußdrainage der Nordböschung und die zukünftige Deponieumfahrung komplett innerhalb des Werkszaunes liegen würden. Aha hat zu diesem Vorschlag bereits seine Zustimmung signalisiert. Mit der Nutzung des Wegeteilstücks würde aha auch die Verantwortung für die Grabenverrohrung unter dem Wegestück übernehmen.

 

 

Anlage