Sachverhalt und Begründung:
Der Schulausschuss ist ein besonderer Ausschuss nach § 73 NKomVG. Der Schulausschuss wurde – wie bereits in den vorherigen Wahlperioden - um die Aufgabenbereiche Sport und Kultur ergänzt.
Nach § 110 Abs. 2 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) setzt sich der Schulausschuss aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft des Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertreterinnen / Vertretern der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen zusammen.
Zu den stimmberechtigten Vertretern gehören ein/e VertreterIn der Eltern, ein/e VertreterIn der Lehrkräfte sowie zwei VertreterInnen der SchülerInnen.
Für die Vertretung der Lehrkräfte liegt der Vorschlag vor, Frau Felicitas Kittel vom Gymnasium Burgdorf zu benennen.
Für die Vertretung der SchülerInnen liegt ein Vorschlag vor,
Herrn Mikhail
Kasiyanov
vom Gymnasium Burgdorf zu benennen.
Nach § 6 Abs. 2 dieser Verordnung werden die SchülervertreterInnen für die Dauer der halben, die übrigen Mitglieder für die Dauer der vollen Wahlperiode des Rates berufen.
Gemäß § 110 Abs. 4 NSchG sind die von den Gruppen abgegebenen Vorschläge für den Rat bindend.