Beschlussvorschlag:
Dem ehemaligen Ratsmitglied
Herrn Carl Hunze
wird in Anerkennung seiner Verdienste zum Wohle der Stadt Burgdorf als
Ratsmitglied die Bezeichnung „Ehrenratsherr“ verliehen.
Sachverhalt und Begründung:
Nach den Richtlinien über offizielle Ehrungen durch die Stadt Burgdorf in der Fassung vom 01.01.2014 kann Ratsmitgliedern nach mindestens 3 Wahlperioden die Bezeichnung „Ehrenratsherr/Ehrenratsfrau“ verliehen werden, soweit das betreffende Ratsmitglied in Ehren ausgeschieden ist und ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst wurde.
Der von der CDU-Fraktion gestellte Antrag vom 01.03.2017 für die Verleihung der Bezeichnung „Ehrenratsherr“ an Herrn Carl Hunze ist anliegend beigefügt.
Herr Carl Hunze gehörte dem Rat der ehemals selbständigen Gemeinde Otze vom 01.10.1968 – 28.02.1974 sowie dem Rat der Stadt Burgdorf vom 01.10.1998 bis zum 31.10.2016 an.
Sofern der Ratsbeschluss für die Verleihung der Bezeichnung „Ehrenratsherr“ an Herrn Carl Hunze in der Ratssitzung am 16.03.2017 gefasst wird, kann die Ehrung in der darauffolgenden Ratssitzung am 11.05.2017 vorgenommen werden.
- Anlage