Betreff
Vorzeitige Entlassung des stellv. Ortsbrandmeisters und Ernennung eines neuen stellv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Ramlingen-Ehlershausen
Vorlage
2017 0165
Aktenzeichen
37.012.000
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Entlassung von Herrn Dennis-Frederik Heuer mit Wirkung zum 31.03.2017 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ramlingen/Ehlershausen wird beschlossen.

 

Herr Mike Kories wird mit Wirkung vom 01. April 2017 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 31. März 2023) zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ramlingen/Ehlershausen ernannt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der stellvertretende Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ramlingen/Ehlershausen, Dennis-Frederik Heuer, hat mit Schreiben vom 27.01.2017 sein Amt zum 31.03.2017 zur Verfügung gestellt und um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gebeten. Seine Amtszeit würde erst am 31.03.2021 durch Zeitablauf enden.

 

Herr Heuer ist mit Wirkung zum 01.03.2017 als Stadtbrandmeister ernannt worden. Aus diesem Grund hat er sein Amt als stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ramlingen/Ehlershausen zur Verfügung gestellt.

 

Er hat gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Beamtengesetz Rechtsanspruch auf die Entlassung zum beantragten Zeitpunkt.

 

Die aktiven wahlberechtigten Mitglieder haben in der Dienstversammlung am 27.01.2017

 

Herrn Mike Kories

 

als Nachfolger gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.

 

Herr Kories ist bereit, das Amt wahrzunehmen. Er erfüllt die für die Ernennung erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.

 

Gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes werden die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.

Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters liegt vor.