Beschlussvorschlag:
Die Entlassung von
Herrn Dennis-Frederik Heuer mit Wirkung zum 31.03.2017 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ramlingen/Ehlershausen
wird beschlossen.
Herr Mike Kories
wird mit Wirkung vom 01. April 2017 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 31.
März 2023) zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ramlingen/Ehlershausen
ernannt.
Sachverhalt und Begründung:
Der stellvertretende Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr
Ramlingen/Ehlershausen, Dennis-Frederik Heuer, hat mit Schreiben vom 27.01.2017
sein Amt zum 31.03.2017 zur Verfügung gestellt und um Entlassung aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis gebeten. Seine Amtszeit würde erst am 31.03.2021 durch
Zeitablauf enden.
Herr Heuer ist mit Wirkung zum 01.03.2017 als Stadtbrandmeister ernannt
worden. Aus diesem Grund hat er sein Amt als stellv. Ortsbrandmeister der
Ortsfeuerwehr Ramlingen/Ehlershausen zur Verfügung gestellt.
Er hat gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Beamtengesetz
Rechtsanspruch auf die Entlassung zum beantragten Zeitpunkt.
Die aktiven wahlberechtigten Mitglieder haben in der Dienstversammlung
am 27.01.2017
Herrn Mike Kories
als Nachfolger gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.
Herr Kories ist bereit, das Amt wahrzunehmen. Er erfüllt die für die
Ernennung erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.
Gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes werden die
Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters
zu beschließen.
Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters liegt vor.