Betreff
Änderung der Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung
Vorlage
0027/06/16.WP
Aktenzeichen
3/32
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschlag:

 

zu a)         1. Der Ortsrat Schillerslage nimmt von der Vorlage Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den unter b) der Vorlage formulierten Beschluss zu fassen.

 

                 2. Der Umweltausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den unter b) der Vorlage formulierten Beschluss zu fassen.

 

                 3. Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den unter b) der Vorlage formulierten Beschluss zu fassen.

 

 

zu b) 1.    Der Rat beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Burgdorf und der als Anlage 2 der Vorlage beigefügten 6. Änderungsverordnung zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Nach Inkrafttreten der 4. Änderungssatzung im Jahre 2005 und 5. Änderungsverordnung im Jahr 2005 sind neue Straßen fertiggestellt worden, die in das Straßenverzeichnis eingearbeitet werden müssen. Es ist daher eine Änderung der Satzung und Verordnung durchzuführen, da eine Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung geschaffen werden muss.

 

Nach Ergänzung der Reinigungsklasse 2 in das Straßenverzeichnis im vergangenen Jahr müssen einige Änderungen vorgenommen werden, da die Einstufung in die Reinigungsklasse nicht der tatsächlichen Reinigung entspricht.

 

Als Anlage überreiche ich Ihnen den Entwurf einer Änderungsverordnung der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungsverordnung), sowie den Entwurf einer Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungssatzung). Es sind folgende Änderungen in den Straßenverzeichnissen vorgesehen:

 

Kernstadt Burgdorf

Stegefeldbusch                        Reinigungsklasse 1 (nach Fertigstellung)

 

Osttangente                        Reinigungsklasse 1 (wurde neu gewidmet)

(zwischen Uetzer Str.

und Dachtmissen)

 

Steinwedeler Straße                        alt: Reinigungsklasse 2

neu: Reinigungsklasse 0 (Eine städt. Reinigung wird nicht durchgeführt.)

 

Mönkeburgstraße-Stichweg                        Reinigungsklasse 2 (Hier stehen keine Bäume, daher

(von Nr. 89 bis 117)                         wird 14-tägig gereinigt.)

 

Stadtteil Beinhorn

von                        in

Alte Schanze                        Alte Schanze 1c bis 3

 

Die Straßenabschnitte der Hausnummern 1a+b und 4 liegen direkt an der Bundestrasse. Eine städtische Reinigung erfolgt nicht.

 

Stadtteil Schillerslage

von                        in

Klein Schillerslage                        Klein Schillerslage

(außer K 120)

Reinigungsklasse 1 Reinigungsklasse 0 (Eine städt. Reinigung wird nicht durchgeführt.)

 

neu: Zollstraße (OD Klein                        Reinigungsklasse 1

Schillerslage)

 

Nachdem es sich jetzt nicht mehr um eine Ortsdurchfahrt einer Bundestrasse handelt, ist die Stadt Burgdorf reinigungspflichtig.

 

 

Anlagen