Beschlussvorschlag:
zu
a) 1. Der Ortsrat Schillerslage nimmt von der Vorlage Kenntnis und
empfiehlt dem Rat, den unter b) der Vorlage formulierten Beschluss zu fassen.
2. Der Umweltausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und empfiehlt dem
Rat, den unter b) der Vorlage formulierten Beschluss zu fassen.
3. Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und
empfiehlt dem Rat, den unter b) der Vorlage formulierten Beschluss zu fassen.
zu
b) 1. Der
Rat beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten 5. Änderungssatzung zur
Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der
Stadt Burgdorf und der als Anlage 2 der Vorlage beigefügten 6.
Änderungsverordnung zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der
Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf.
Sachverhalt und Begründung:
Nach Inkrafttreten der 4. Änderungssatzung im Jahre 2005 und 5. Änderungsverordnung im Jahr 2005 sind neue Straßen fertiggestellt worden, die in das Straßenverzeichnis eingearbeitet werden müssen. Es ist daher eine Änderung der Satzung und Verordnung durchzuführen, da eine Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung geschaffen werden muss.
Nach Ergänzung der Reinigungsklasse 2 in das Straßenverzeichnis im vergangenen Jahr müssen einige Änderungen vorgenommen werden, da die Einstufung in die Reinigungsklasse nicht der tatsächlichen Reinigung entspricht.
Als Anlage überreiche ich Ihnen den Entwurf einer Änderungsverordnung der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungsverordnung), sowie den Entwurf einer Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungssatzung). Es sind folgende Änderungen in den Straßenverzeichnissen vorgesehen:
Kernstadt
Burgdorf
Stegefeldbusch Reinigungsklasse 1 (nach Fertigstellung)
Osttangente Reinigungsklasse 1 (wurde neu gewidmet)
(zwischen Uetzer Str.
und Dachtmissen)
Steinwedeler Straße alt: Reinigungsklasse 2
neu: Reinigungsklasse 0 (Eine städt. Reinigung wird nicht durchgeführt.)
Mönkeburgstraße-Stichweg Reinigungsklasse 2 (Hier stehen keine Bäume, daher
(von Nr. 89 bis 117) wird 14-tägig gereinigt.)
Stadtteil
Beinhorn
von in
Alte Schanze Alte Schanze 1c bis 3
Die Straßenabschnitte der Hausnummern 1a+b und 4 liegen direkt an der Bundestrasse. Eine städtische Reinigung erfolgt nicht.
Stadtteil Schillerslage
von in
Klein Schillerslage Klein Schillerslage
(außer K 120)
Reinigungsklasse 1 Reinigungsklasse 0 (Eine städt. Reinigung wird nicht durchgeführt.)
neu: Zollstraße (OD Klein Reinigungsklasse 1
Schillerslage)
Nachdem es sich jetzt nicht mehr um eine Ortsdurchfahrt einer Bundestrasse handelt, ist die Stadt Burgdorf reinigungspflichtig.
Anlagen