Betreff
Änderung der Bezeichnungen beratender Mitglieder des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie - Änderung der Satzung für das Jugendamt
Vorlage
2017 0161
Aktenzeichen
51.1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die dieser Vorlage und dem Originalprotokoll beigefügte Satzung für das Jugendamt der Stadt Burgdorf.

 

Die in § 5 Absatz 1 Buchstabe g aufgeführte „in der Mädchenarbeit erfahrene Frau“ erhält die neue Bezeichnung ..........................................................................................

 

Die/Der in § 5 Absatz 1 Buchstabe i aufgeführte „Vertreterin oder Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher“ erhält die neue Bezeichnung .......................

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie am 03.01.2017 wurde über die Änderung der Bezeichnungen der beratenden Mitglieder „in der Mädchenarbeit erfahrene Frau“ und „Vertreter/in der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher“ beraten.

 

Für beide Mitglieder gilt gem. § 4 Absatz 1 Nr. 6 und 7 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (Nds. AG SGB VIII) gleichermaßen, dass sie dem Ausschuss für Jugendhilfe und Familie „in jedem Fall“ angehören. Überlegungen, auf eine Benennung dieser beiden Mitglieder im Ausschuss für Jugendhilfe und Familie zu verzichten, sind rechtlich ausgeschlossen.

 

Davon unbenommen bleibt die seitens des Ausschusses angestrebte Umbenennung. Mit der Umbenennung ändert sich ausschließlich die Bezeichnung der Mitglieder. Die inhaltlichen Aufgabenschwerpunkte dieser beiden Mitglieder bleiben hingegen erhalten. Die Interessen von Mädchen und ausländischer Kinder und Jugendlicher werden weiterhin entsprechend dem Willen des Gesetzgebers im Ausschuss für Jugendhilfe und Familie vertreten sein.

 

Die angestrebte Umbenennung der beratenden Mitglieder „in der Mädchenarbeit erfahrene Frau“ und „Vertreter/in der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher“ sowie die neue Bezeichnung des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie zieht zwingend eine Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Burgdorf nach sich.

 

In diesem Zusammenhang wurde die Satzung für das Jugendamt insgesamt auf notwendige Änderungen und Ergänzungen betrachtet und überarbeitet. Der neue Satzungsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

In der Anlage 2 sind die empfohlenen Änderungen den bestehenden satzungsrechtlichen Bestimmungen nebst Erläuterungen gegenübergestellt.

 

§ 5 Absatz 1 Buchstabe g und i müssen noch um die Empfehlung des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie ergänzt werden.

 

Die Erweiterung der beratenden Mitglieder um die Leiterin oder den Leiter der Jugendhilfeabteilung ist neu und soll bereits an dieser Stelle erläutert werden.

 

§ 4 Absatz 1 Nr. 1 Nds. AG SGB VIII sieht vor, dass die Leiterin oder der Leiter des Jugendamtes dem Ausschuss für Jugendhilfe und Familie in jedem Fall anzugehören hat. Die Leitung der Verwaltung des Jugendamtes obliegt aufgrund interner Organisationsveränderungen der Fachbereichsleitung des Fachbereiches 1.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes setzt sich aus der Jugendhilfeabteilung sowie Teilen der Jugendverwaltungsabteilung zusammen. In der Verantwortung der Leitung der Jugendhilfeabteilung liegt sowohl quantitativ als auch qualitativ die Mehrzahl der Jugendhilfeaufgaben. Es wird daher empfohlen, die Leitung der Jugendhilfeabteilung als neues beratendes Mitglied des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie aufzunehmen.