Betreff
Bauleitplanung Flüchtlingsunterkunft östlich FTZ, Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplans

Bezugsvorlage 2016 1221 Vorentwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplans
Bezugsvorlage 2017 0152 Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-08/3 "Ortsfeuerwehr Burgdorf"
Vorlage
2017 0151
Aktenzeichen
61 20 - 59
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem anliegenden Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 07.02.2017) wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

 

 

 

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 10.05.2016 wurden die Bauleitplanverfahren der 59. Änderung des Flächennutzungsplans und der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 0-08 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ im Parallelverfahren eingeleitet.

Am 25.10.2016 stimmte der Verwaltungsausschuss dem Vorentwurf der 59. Flächen­nutzungs­planänderung zu. Ziel der Planung ist die Ausweisung von Sonderbauflächen mit der Zweck­bestimmung ‘Flüchtlingsunterkunft‘ und die Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung ‘Feuerwehr- und Katastrophen- /Zivilschutz‘.

In der Zeit vom 14. bis zum 28.11.2016 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) durch Auslegung des Vorentwurfs der 59. Flächennutzungsplanänderung. Es wurden keine Stellungnahmen von Bürgern eingereicht.

Mit Schreiben vom 02.11.2016 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB). Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Kapitel 16.2 der anliegenden Begründung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und anderer Erkenntnisse wurde die Planung weiterentwickelt und der Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplans ausgearbeitet. In der Planzeichnung wurde die Zweckbestimmung des Sondergebietes ergänzt, weitere Änderungen erfolgten nicht. In der Begründung erfolgten verschiedene Änderungen und Ergänzungen, diese sind in der Entwurfsfassung farbig markiert.

Mit dem anliegenden Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung können nun die Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Darüber ist zu entscheiden.

 

 

Anlagen:

1.    Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand 07.02.2017

2.    Begründung zum Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand 07.02.2017