Betreff
Mitteilung - Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten
Vorlage
2017 0142
Aktenzeichen
51.1
Art
M i t t e i l u n g

In der Sitzung des Ortsrates Schillerslage vom 10.11.2016 wurde um Erläuterung der Betreuungszeitenkonzeption gebeten. Die nachfolgenden Ausführungen gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

Das Betreuungsangebot in den Burgdorfer Kindertagesstätten umfasst eine Betreuungszeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Im Rahmen dieser Betreuungszeit gelingt es, dem seitens der Eltern angemeldeten Betreuungsbedarf nahezu vollständig nachzukommen.

 

In welcher Kindertagestätte welche Bereuungszeit angeboten wird, hängt vom angemeldeten Bedarf der Eltern ab. In den Ortsteilen wird überwiegend ein Betreuungsangebot mit einem zeitlichen Rahmen von 07.00 – 15.00/15.30 Uhr nachgefragt. In Folge umfasst das Angebot, mit Ausnahme der Ortschaft Ramlingen-Ehlershausen, eine Betreuungszeit bis 15.00/15.30 Uhr. Werden längere Betreuungszeiten nachgefragt, wird eine Verlängerung des Betreuungszeitenangebotes jeweils individuell geprüft. Der Anmeldestichtag 31.01. eines jeden Jahres ermöglicht es, weitergehende Bedarfe frühzeitig zu erkennen und im Verlauf des Kindertagesstättenjahres darauf zu reagieren. Zuletzt wurden die Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten Ramlingen-Ehlershausen und Schillerslage erweitert.

 

Individuell bestehen Betreuungsbedarfe, die sich auf einen Zeitraum vor 07.00 Uhr und/oder nach 17.00 Uhr beziehen. Die Gründe und die daraus resultierenden Bedarfe sind vielschichtig. Zum Teil werden im Familienservicebüro Bedarfe über Nacht angemeldet.

 

Für individuelle Bedarfe wird in Burgdorf das Angebot der Kindertagespflege vorgehalten. Das Angebot der Kindertagespflege ist bedarfsorientiert, individuell und damit einhergehend ein flexibles und passgenaues Betreuungsangebot. Mit Hilfe der Kindertagespflege ist es nicht nur möglich, individuelle Betreuungszeiten außerhalb der einrichtungsbezogenen Öffnungszeiten anzubieten, sondern auch individuellen Besonderheiten des zu betreuenden Kindes gerechter zu werden sowie die Betreuung in den familiären Alltag einzubinden. Es muss berücksichtigt werden, dass nicht selten individuelle Betreuungsbedarfe bestehen, die Schlafzeiten, erforderliche Ruhezeiten oder einfach auch Freizeiten der Kinder umfassen.

 

Ein weiterer Ausbau der Kindertagespflege wird daher zur Deckung individueller Bedarfe angestrebt. So sieht der Stellenplan 2017 zur Stärkung der Tagespflege eine Ausweitung der Stellenanteile im Familienservicebüro vor. U.a. soll mit Hilfe der weitergehenden Stellenanteile die Anwerbung neuer Tagespflegepersonen intensiviert und die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden.

 

Das „allgemeine“ Kindertagesstättenangebot der Stadt Burgdorf ist zurzeit nicht geeignet, auf individuelle Bedarfe zu reagieren. Individuelle Bedarfe lassen sich erst dann mit einem Kindertagesstättenangebot personell und finanziell darstellbar decken, wenn eine Vielzahl gleichlautender individueller Betreuungsbedarfe geltend gemacht wird. Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben.

 

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass flexible Arbeitszeitmodelle und Betreuungsangebote in Betriebskindertagesstätten zur besseren Vereinbarkeit von Familie & Beruf genauso erforderlich sind wie erweiterte Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten der örtlichen Jugendhilfeträger.