Betreff
Maßnahmenkonzept "Innenstadt stärken"
Förderkonzept europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Vorlage
2007 0254
Aktenzeichen
642-11-10-4
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu 1) Der VA empfiehlt dem Rat, den unter 2. genannten Beschluss zu fassen.

 

Zu 2) Der Rat beschließt das Maßnahmenkonzept „Innenstadt stärken“.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

I.         ALLGEMEINES

 

Mit Datum vom 10.08.2007 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete erlassen. Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, so z. B.:

 

- Erhaltung und Erneuerung des kulturellen Erbes der Städte

 

- Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, z. B. Ausbau und Sanierung stadttechnischer Infrastruktur als Voraussetzung für Gewerbe und Dienstleistungen am Standort, Imageverbesserung und Attraktivitätssteigerung von Geschäftsstraßen

 

- Maßnahmen zur Stadtbildpflege, Maßnahmen zur Gestaltung von öffentlichen Freiräumen wie Plätzen, Straßen, Gewässern und Parkanlagen, Entsiegelung von Flächen, Wohnumfeldgestaltung

 

- Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur

 

- städtebauliche Rahmenplanung, städtebauliche Wettbewerbe, Studien und Gutachten, Bauleitplanung

 

- sonstige weitere Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen einschließlich Einzelmaßnahmen zur Vorbereitung derartiger Vorhaben

 

Im Hinblick auf den fortgeschrittenen Planungsprozess zum Stadtstraßenumbau, die eingeleitete Planung zur Umgestaltung der Oberen Hannoverschen Neustadt/Hindenburgwall, die die o. g. Kriterien erfüllen, habe ich umgehend den Ausschuss für Umwelt und Verkehr in seiner Sitzung am 13.09.2007 sowie den Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 18.09.2007 über die Möglichkeit der Förderung informiert und der Planungsgemeinschaft Theine einen Auftrag zur Erarbeitung entsprechender Antragsunterlagen erteilt.

 

Der o. g. Erlass lag mir erst Ende August vor. Die Antragsunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung bis zum 17.10.2007 über die Region und die jeweils örtlich zuständige Regierungsvertretung dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vorzulegen. Die ausgearbeiteten Antragsunterlagen liegen mir seit dem 08.10.2007 vor. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben kann ich diese Vorlage lediglich als Tischvorlage den Gremien zur Verfügung stellen, um den erforderlichen Ratsbeschluss einzuholen.

 

 

II.        ANTRAGSINHALT / WEITERE VORGEHENSWEISE

 

Die Grundlage der Förderung bildet ein von der Stadt vorzulegendes städtisches Konzept, in dem die Ausgangssituation der Gemeinde [Stärken und Schwächen, die beabsichtigten Ziele und Wirkungen, die geplanten Vorhaben sowie die voraussichtlich entstehenden Kosten und die Finanzierung (einschl. privater Kofinanzierung)] dargestellt wird.

 

Sowohl Aspekte des Gender Mainstreaming, der Gleichstellung von Behinderten als auch der Nichtdiskriminierung wegen Rasse, Geschlecht, ethnischer Herkunft etc. müssen der Planung zugrunde liegen.

 

Die Stadt hat das zur Förderung vorgesehene Gebiet durch einen Beschluss festzulegen. Hierbei muss es sich um einen städtischen Teilraum handeln, in dem sich die Erneuerung und Entwicklung zweckmäßig durchführen lässt. Der verhältnismäßig eng umgrenzte Bereich umfasst im Wesentlichen die auch im Rahmen des Stadtstraßenrückbaus überplanten Straßenzüge Bahnhofstraße, Untere Marktstraße, Poststraße, Braunschweiger Straße sowie zusätzlich die Obere Hannoversche Neustadt/Hindenburgwall.

 

Die einzelnen Maßnahmen sind gemäß den Vorgaben des Ministeriums mit Prioritäten und Angaben zur zeitlichen Umsetzung zu  versehen. Wobei seitens des Ministeriums Wert darauf gelegt wird, dass ein nicht unerheblicher Teil der Maßnahmen möglichst zeitnah umgesetzt wird.

 

Von daher habe ich die auf Seite 16 der Antragsunterlagen aufgeführte Priorisierung vorgenommen. Maßgebend waren hier sowohl der derzeitige Planungsstand als auch die Möglichkeiten, die sich für viele Maßnahmen erst nach Fertigstellung der B 188n eröffnen.

 

Die auf den Seiten 19 - 55 dargestellten Einzelmaßnahmen mit den entsprechenden Kostenschätzungen greifen den Beschlussfassungen zum Stadtstraßenrückbau nicht vor, da sie, wie der gesamte Antrag, lediglich als Planungsrahmen zu verstehen sind.

 

Dem eigentlichen Antragsverfahren auf Gewährung einer Zuwendung, hier sind dann auch entsprechend detaillierte Pläne, die mit den politischen Gremien abzustimmen sind, vorzulegen, ist ein Auswahlverfahren durch die Programmbehörde (Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit) vorgeschaltet. Die Programmbehörde entscheidet auf Basis der eingereichten und hier der Vorlage beigefügten Konzepte über die grundsätzliche Berücksichtigung eines Zuwendungsempfängers sowie über die Abgrenzung des Fördergebietes. Das beigefügte Konzept wird anhand von neun Qualitätskriterien durch die Programmbehörde mit maximal 320 Punkten bewertet. Sofern hier 161 der Gesamtpunkte erreicht werden, kommt der Antrag in die engere Auswahl der zu fördernden Anträge.

 

Wie bereits ausgeführt, werden erst nach Bewertung des hier vorliegenden Antrages und ggf. der Aufnahme in das Förderprogramm entsprechende konkrete Zuwendungsanträge bei der hierfür zuständigen Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N-Bank) einzureichen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, die Planung noch abzuändern.

 

 

III.      SCHLUSSBEMERKUNG

 

Aus meiner Sicht liegt es im besonderen städtischen Interesse, die sich aufgrund des o. g. Runderlasses eröffnenden Chancen zur Förderung des Stadtstraßenrückbaus und der städtebaulichen Entwicklung wahrzunehmen. Von daher sollten ein entsprechender Ratsbeschluss zur Ausweisung des geforderten innerstädtischen Teilgebietes gefasst und entsprechende Antragsunterlagen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit eingereicht werden.

 

 

 

 

     

     

 

Anlage: Maßnahmenkonzept „Innenstadt stärken“ (Entwurf)