Betreff
Ausschuss für Jugendhilfe und Familie; Ergänzung der beratenden Mitglieder
Vorlage
2017 0126
Aktenzeichen
10
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt und Begründung:
Nach § 71 Abs. 7 NKomVG hat der Rat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2016 beschlossen, dass neben Ratsfrauen und Ratsherren auch andere Personen als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse berufen werden. Die Satzung über das Jugendamt der Stadt Burgdorf sieht für den Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine von der unteren Schulbehörde zu benennende Lehrkraft vor.
Die Nieders. Landesschulbehörde hat mit Schreiben vom 17.01.2017
Frau Antje Kuchenbecker-Rose
vorgeschlagen.
Die Besetzung der Ausschüsse muss durch einen Beschluss gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt werden.