Betreff
Mitteilung; Standortanfrage Mobilfunksendemast in der Gemarkung Otze
Vorlage
2016 0116
Aktenzeichen
61-Mobilfunk
Art
M i t t e i l u n g

 

Mit Bezug auf die Sitzungsvorlage Nr. 2015 0948 vom 16.09.2015 gebe ich Ihnen den im Folgenden beschriebenen Sachverhalt zur Kenntnis.

 

Nach wie vor plant die Deutsche Telekom GmbH zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in Zügen auf der Bahntrasse im Bereich Otze einen Mobilfunkstandort zu realisieren. Im Rahmen einer Standortsuche wurde in 2015 zunächst eine mögliche Fläche für den Bau eines ca. 30 m hohen Antennenträgers am verlängerten Bruchsweg gefunden.

 

Zwischenzeitig wurde von Seiten der Deutschen Telekom dargelegt, dass dieser Standort  nicht mehr in Frage kommt, weil er aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter verfolgt wird: Mit dem ursprünglich geplanten Standort hätte – so die Telekom – man das Ziel einer Versorgung der „Bahnstrecke“ insbesondere in den Waldgebieten zwar gerade noch erreicht, hätte aber keine Zukunftssicherheit für die Nutzung der neuen, höheren Frequenzen mit geringerer Reichweite gehabt. Aus der Frequenzauktion im Jahr 2015 hat die Deutsche Telekom solche, zusätzlichen Frequenzen ersteigert. Dieser Umstand konnte in der ersten Planung leider noch nicht ausreichend berücksichtigt werden. Nun hat man sich daher im Nachhinein entschieden, dichter an die Bahnstrecke zu gehen.

 

In diesem Zusammenhang wurde von Seiten der Stadtplanung die Frage gestellt, ob nun nicht doch der bestehende Mobilfunkmast direkt an DB-Station Otze für die beabsichtigen Zwecke genutzt werden könnte. – Dazu entgegnet die Deutsche Telekom:

„Der bedarfsorientierte Einsatz der neuen Frequenzen setzt wegen der notwendigen Antennen eine entsprechend flexible Nutzung des Antennenträgers voraus. Diese zukunftssichere Nutzung wäre an dem Bahnmast nicht gegeben, da es keine ausreichenden statischen Reserven gibt. Mit einer möglichen Nutzungshöhe von unter 20m wäre auch keine ausreichende Funkversorgung erzielbar gewesen.“

 

 

Daher hat die Deutsche Telekom im Frühjahr des Jahres 2016 einen Suchbereich westlich der Bahnlinie vorgeschlagen. Als konkreter Standort in der Gemarkung Otze wird das landwirtschaftlich genutzte Flurstück 136 genannt – vgl. Anlage: dort ist ein Vorschlag für den Standort markiert. Dieser Anfrage hat der Eigentümer gegenüber der Telekom grundsätzlich zugestimmt, so dass davon ausgegangen wird, dass der Standort dort auch realisiert werden könnte.

 

Der geplante Mobilfunkstandort soll der Mobilfunkversorgung der Bahnstrecke sowie des Stadtteils Otze der Stadt Burgdorf dienen. Damit soll eine Versorgungsauflage der Bundesnetzagentur erfüllt werden, die eine Mindestversorgung von Bevölkerung und Verkehrswegen vorsieht – vgl. Auszug aus den Vergaberegeln zur Vergabe von Frequenzen:

 

„Jeder Zuteilungsinhaber – mit Ausnahme von Neueinsteigern – muss eine flächendeckende Breitbandversorgung der Bevölkerung mit Übertragungsraten von mindestens
50 Mbit/s pro Antennensektor sicherstellen und dabei eine Abdeckung von mindestens 98 % der Haushalte, in jedem Bundesland aber mindestens 97 %, erreichen. Dies soll
sicherstellen, dass in der Regel Übertragungsraten von 10 Mbit/s und mehr zur Verfügung stehen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) ist eine vollständige Versorgung sicherzustellen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Zur Erreichung dieses Ziels kann die gesamte Frequenzausstattung eines Zuteilungs-inhabers eingesetzt werden.“

 

Der nun vorgeschlagene Standort in der Gemarkung Otze ist in der anliegenden Karte mit einem Kreis markiert. Die Erschließung kann über den Celler Weg erfolgen.

Der künftige Sendemast, dessen Inbetriebnahme etwa Ende 2017 geplant ist, soll auch den anderen Netzanbietern zur Verfügung gestellt werden.

Unter Verweis auf den Beschluss des VA vom 21.01.03 wonach mehrere Standorte für Mobilfunksendeanlagen eingerichtet werden sollten, um die Strahlenbelastung pro Sendeanlage zu reduzieren und unter Berücksichtigung der anzustrebenden Mehrfachnutzung von bereits etablierten Standorten durch die Mobilfunknetzbetreiber, wird die Verwaltung der Deutschen Telekom GmbH ihr Einverständnis für die Realisierung des vorgeschlagenen Standortes in der Gemarkung Otze (Flurstück 136, Flur 9) erteilen.

 

Die abschließende Beurteilung, ob andere öffentliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen (z.B. Belange des Naturschutzes, des Landschaftsbildes), erfolgt im Rahmen des später durchzuführenden Baugenehmigungsverfahrens. Auch die zu erwartenden Eingriffe in den Naturhaushalt und die Festlegung von Kompensationsmaßnahmen sind Sache des Baugenehmigungsverfahrens und sind dann vom Vorhabenträger abzuarbeiten.

 

Anlage:          Karte mit beabsichtigtem Standort Mobilfunkmast