Mit Bezug auf die Sitzungsvorlage Nr. 2015 0948 vom 16.09.2015 gebe ich
Ihnen den im Folgenden beschriebenen Sachverhalt zur Kenntnis.
Zwischenzeitig
wurde von Seiten der Deutschen Telekom dargelegt, dass dieser Standort nicht mehr in Frage kommt, weil er aus
wirtschaftlichen Gründen nicht weiter verfolgt wird: Mit dem ursprünglich geplanten
Standort hätte – so die Telekom – man das Ziel einer Versorgung der
„Bahnstrecke“ insbesondere in den Waldgebieten zwar gerade noch erreicht, hätte
aber keine Zukunftssicherheit für die Nutzung der neuen, höheren Frequenzen mit
geringerer Reichweite gehabt. Aus der Frequenzauktion im Jahr 2015 hat die
Deutsche Telekom solche, zusätzlichen Frequenzen ersteigert. Dieser Umstand konnte
in der ersten Planung leider noch nicht ausreichend berücksichtigt werden. Nun
hat man sich daher im Nachhinein entschieden, dichter an die Bahnstrecke zu
gehen.
In diesem
Zusammenhang wurde von Seiten der Stadtplanung die Frage gestellt, ob nun nicht
doch der bestehende Mobilfunkmast
direkt an DB-Station Otze für die beabsichtigen Zwecke genutzt werden
könnte. – Dazu entgegnet die Deutsche Telekom:
„Der bedarfsorientierte Einsatz der neuen
Frequenzen setzt wegen der notwendigen Antennen eine entsprechend flexible
Nutzung des Antennenträgers voraus. Diese zukunftssichere Nutzung wäre an dem
Bahnmast nicht gegeben, da es keine ausreichenden statischen Reserven gibt. Mit
einer möglichen Nutzungshöhe von unter 20m wäre auch keine ausreichende
Funkversorgung erzielbar gewesen.“
Daher hat die Deutsche Telekom im Frühjahr des
Jahres 2016 einen Suchbereich westlich der Bahnlinie vorgeschlagen. Als
konkreter Standort in der Gemarkung Otze wird das
landwirtschaftlich genutzte Flurstück 136 genannt – vgl. Anlage: dort ist ein Vorschlag für den Standort markiert.
Dieser Anfrage hat der Eigentümer gegenüber der Telekom grundsätzlich zugestimmt, so dass davon ausgegangen
wird, dass der Standort dort auch realisiert werden könnte.
Der geplante Mobilfunkstandort soll der
Mobilfunkversorgung der Bahnstrecke sowie des Stadtteils Otze der Stadt
Burgdorf dienen. Damit soll eine Versorgungsauflage der Bundesnetzagentur
erfüllt werden, die eine Mindestversorgung von Bevölkerung und Verkehrswegen
vorsieht – vgl. Auszug aus den Vergaberegeln zur Vergabe von Frequenzen:
„Jeder
Zuteilungsinhaber – mit Ausnahme von Neueinsteigern – muss eine flächendeckende
Breitbandversorgung der Bevölkerung mit Übertragungsraten von mindestens
50 Mbit/s pro Antennensektor sicherstellen und dabei eine Abdeckung von
mindestens 98 % der Haushalte, in jedem Bundesland aber mindestens 97 %,
erreichen. Dies soll
sicherstellen, dass in der Regel Übertragungsraten von 10 Mbit/s und mehr zur
Verfügung stehen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken)
ist eine vollständige Versorgung sicherzustellen, soweit dies rechtlich und
tatsächlich möglich ist. Zur Erreichung dieses Ziels kann die gesamte
Frequenzausstattung eines Zuteilungs-inhabers eingesetzt werden.“
Der nun vorgeschlagene Standort in der
Gemarkung Otze ist in der anliegenden Karte mit einem Kreis markiert. Die
Erschließung kann über den Celler Weg erfolgen.
Der künftige Sendemast, dessen Inbetriebnahme
etwa Ende 2017 geplant ist, soll auch den anderen Netzanbietern zur Verfügung
gestellt werden.
Unter Verweis auf den Beschluss des VA vom
21.01.03 wonach mehrere Standorte für Mobilfunksendeanlagen eingerichtet werden
sollten, um die Strahlenbelastung pro Sendeanlage zu reduzieren und unter
Berücksichtigung der anzustrebenden Mehrfachnutzung von bereits etablierten
Standorten durch die Mobilfunknetzbetreiber, wird die Verwaltung der Deutschen
Telekom GmbH ihr Einverständnis für die Realisierung des vorgeschlagenen
Standortes in der Gemarkung Otze (Flurstück 136, Flur 9) erteilen.
Die abschließende Beurteilung, ob andere
öffentliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen (z.B. Belange des
Naturschutzes, des Landschaftsbildes), erfolgt im Rahmen des später
durchzuführenden Baugenehmigungsverfahrens. Auch die zu erwartenden Eingriffe
in den Naturhaushalt und die Festlegung von Kompensationsmaßnahmen sind Sache
des Baugenehmigungsverfahrens und sind dann vom Vorhabenträger abzuarbeiten.
Anlage: Karte mit beabsichtigtem Standort Mobilfunkmast