Sachverhalt und Begründung:
Kurzfassung:
Der Rat der Stadt Burgdorf hat sich am 21.04.2016 einstimmig
für die zur Bewältigung des steigenden Eisenbahngüterverkehrs entwickelte
Alpha-Variante ausgesprochen – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass
bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Diese Bedingungen beziehen sich u.a.
auf einen deutlich verbesserten Lärmschutz, eine Verbesserung des Nahverkehrs,
die Einrichtung eines speziellen Finanzierungsfonds und die Kostenübernahme im
Falle einer erforderlichen Beseitigung der bestehenden höhengleichen Bahnübergänge
im Stadtgebiet.
Im Frühjahr dieses Jahres wurde ein Projektbeirat zur
Überwachung der Einhaltung der formulierten Bedingungen eingerichtet; die Stadt
Burgdorf ist stellvertretendes Mitglied in diesem Projektbeirat.
Die Alpha-Variante wurde mittlerweile in den
Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. Für den das Stadtgebiet Burgdorfs
betreffenden Abschnitt ist eine so genannte Blockverdichtung zur Erhöhung der
Zugkapazitäten vorgesehen.
Aktuell wächst die politische Unterstützung hinsichtlich der
einzuhaltenden Bedingungen:
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Hinsichtlich der Bedingungen zum Lärmschutz
und zu den Bahnübergängen sind erste positive Rückmeldungen eingegangen.
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Hinsichtlich der Bedingung zum Nahverkehr
gibt es widersprüchliche Aussagen.
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In Bezug auf den speziellen
Finanzierungsfonds ist noch weitere Überzeugungsarbeit zu leisten.
Mittlerweile sind zwei örtliche Bürgerinitiativen gegründet
worden, die den Planungs- und Umsetzungsprozess der Alpha-Variante
einschließlich der Einhaltung der formulierten Bedingungen konstruktiv-kritisch
begleiten wollen.
Sobald die Deutsche Bahn AG mit konkreten
Planungsüberlegungen beginnt, wird ein Runder Tisch eingerichtet, im Rahmen
dessen die betroffenen Kommunen und örtlichen Bürgerinitiativen ihre
Planungsvorstellungen einbringen können.
Inhalt
2.2. Aufnahme der Alpha-Variante in den
Bundesverkehrswegeplan
2.3. neue Bürgerinitiativen
BIOS und StARK / Einbindung der Bundespolitik
2.4. Allgemeiner Sachstand zu den
Bedingungen
3. Weitere Vorgehensweise und Ausblick
Ausführliche
Hintergrundinformationen hierzu sind der Sitzungsvorlage 2015 1010 zu entnehmen. Mit Vorlage 2015 1010/1 wurde im
Rat der Stadt Burgdorf das Ergebnis des Dialogforums beraten. |
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2.1. Projektbeirat
Eine der gesetzten Bedingungen zur Realisierung der Alpha-Variante ist
die Einrichtung eines Projektbeirates, der die Umsetzung der Alpha-Variante und
die Einhaltung der Bedingungen begleitet. Der Projektbeirat setzt sich aus 16 Vertretern des Dialogforums Schiene Nord
zusammen (Landkreise 4, Städte/Gemeinden/Samtgemeinden 4, Bürgerinitiativen 8).
Er hat sich am 15.02.2016 in Uelzen konstituiert.
Die Stadt Burgdorf ist als stellvertretendes Mitglied im Projektbeirat
vertreten.
2.2. Aufnahme der
Alpha-Variante in den Bundesverkehrswegeplan
Im
Zuge der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans BVWP 2030 wurde die
Alpha-Variante Planfall E weiter modifiziert; sie ist als Projekt Nr. 3 des
vorrangigen Bedarfs aufgeführt. Der
Deutsche Bundestag hat die entsprechenden Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan
2030 am 02.12.2016 beschlossen.
Gegenüber dem ursprünglichen Planstand wurden
folgende Modifikationen vorgenommen:
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Blockverdichtungen im Raum Bremen /
Bremerhaven
2.3.
neue
Bürgerinitiativen BIOS und StARK / Einbindung der Bundespolitik
Parallel
zu den politischen Beratungen in den Räten der Städte Burgdorf, Lehrte und
Sehnde konstituierten sich in einigen betroffenen Ortsteilen zwei neue Bürgerinitiativen,
die den im Dialogforum Schiene Nord gefundenen Konsens konstruktiv-kritisch
begleiten wollen. In
Otze gründete sich die Bürgerinitiative Otze Schiene BIOS, in
den Lehrter Ortsteilen das Aktionsbündnis Steinwedel, Aligse, Röddensen, Kolskorn StARK. Wie
in Kapitel 1 beschrieben sind für die Umsetzung der Bedingungen, unter deren
Voraussetzung eine Akzeptanz für die Alpha-Variante vor Ort erreicht werden
kann, Beschlüsse des deutschen Bundestags erforderlich. Vor diesem
Hintergrund kommt der Einbindung der örtlichen Bundestagsabgeordneten in das
Engagement der Bürgerinitiativen und der Verwaltung eine besondere Bedeutung
zu. Seit
Gründung der Bürgerinitiative BIOS waren sowohl MdB Caren Marks als auch MdB
Dr. Hendrik Hoppenstedt in Otze zu Besuch, um sich über die Arbeit von BIOS
zu informieren und ihre Unterstützung zuzusichern.
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MdB
Caren Marks zu Gast bei BIOS |
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MdB Dr.
Hendrik Hoppenstedt zu Gast bei BIOS |
2.4.
Allgemeiner
Sachstand zu den Bedingungen
Zwar sind der überwiegende
Teil der Bedingungen (mit Ausnahme der Bedingungen zum Nahverkehr) an den Bund
bzw. die Bahn adressiert.
Dennoch kommt auch dem Land
Niedersachsen bei der Umsetzung der Alpha-Variante einschließlich der gesetzten
Bedingungen eine besondere Bedeutung zu.
Daher ist es sehr
erfreulich, dass der niedersächsische Landtag in seiner Sitzung am 23.11.2016
sich einstimmig (und damit parteiübergreifend) im Rahmen einer Entschließung
für die Umsetzung des Ergebnisses des Dialogforums Schiene Nord ausgesprochen
und somit der Landesregierung (konkret: dem niedersächsischen Wirtschafts- und
Verkehrsministerium) das Mandat gegeben hat, sich für die Umsetzung der
Bedingungen auch auf Bundesebene einzusetzen (siehe Anlage).
Eine der wesentlichen Bedingungen für die Zustimmung
der betroffenen Kommunen zu der Alpha-Variante ist die Herstellung eines
Lärmschutzes über das bislang geltende gesetzliche Maß hinaus. Denn nach
derzeit geltender Rechtslage besteht an Strecken, an denen mittels
betrieblicher Maßnahmen (z.B. Blockverdichtungen) die Zugfolge erhöht wird,
keinerlei Anspruch auf verbesserten Lärmschutz. Dies gilt auch für Strecken, an
denen keinerlei kapazitätssteigernde Maßnahmen vorgesehen sind, die aber
aufgrund von Maßnahmen andernorts Mehrverkehre zu verkraften haben.
Nachdem
von unterschiedlicher Seite eine entsprechende Zusage in Aussicht gestellt
wurde (Parlamentarischer Staatssekretär Ferlemann hinsichtlich der Strecke
Rotenburg – Verden am 04.08.2016, MdB Dr. Hoppenstedt am 15.11.2016, nds. Wirtschaftsminister
Lies am 28.11.2016, MdB Lühmann am 07.12.2016), scheinen sich die Hinweise zu
verdichten, dass tatsächlich auch entlang der Strecke Celle – Lehrte
verbesserte Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. In
der Folge wird seitens der Stadt Burgdorf künftig das Augenmerk auch darauf
liegen, dass der einzurichtende Lärmschutz in städtebaulich vertretbarer
Weise erfolgt. Nach
derzeitigem Kenntnisstand ist seitens der Bahn geplant, örtliche so genannte
„runde Tische“ einzurichten, im Rahmen derer mit den betroffenen Kommunen und
örtlichen Bürgerinitiativen die Auswirkungen der (Lärmschutz-) Planungen diskutiert
und ggf. modifiziert werden. |
Lärmkartierung des Bundes |
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Unterschiedliche Grenzwerte für Lärm |
Eine weitere Bedingung, der vor diesem Hintergrund
eine besondere Bedeutung zukommt, ist die Einrichtung eines so genannten
ISE-Fonds (ISE steht für intelligente
Siedlungsentwicklung). Mithilfe dieses ISE-Fonds sollen Maßnahmen finanziert
werden, die eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung in unmittelbarer Nähe der
Eisenbahn ermöglichen. Hierzu könnte z.B. gehören, dass anstelle meterhoher
Lärmschutzwände besser ein wirtschaftlich genutztes Gebäude zur Lärmabschirmung
errichtet wird. Der finanzielle Zusatzaufwand z.B. für die erforderlichen
lärmabsorbierenden Fassaden könnte dann über den ISE-Fonds getragen werden.
Allerdings gibt es für diese Bedingung derzeit noch
keinen politischen Rückhalt, weil offenbar Notwendigkeit und Ziel dieses
ISE-Fonds wohl noch nicht ausreichend vermittelt werden konnten.
Aus diesem Grund hat die Stadt Burgdorf angeregt,
ergänzend z.B. über ein neues Programm in der Städtebauförderung nachzudenken,
das z.B. den Namen „Stadtumbau Schiene“ tragen könnte. Hier sind die Überlegungen
aber noch ganz am Anfang.
Eine weitere Bedingung zur Zustimmung der Alpha-Variante ist
die Verbesserung des Personennahverkehrs: Zusätzlich geschaffene Kapazitäten
für mehr Eisenbahnverkehr müssen auch dem Nahverkehr zu Gute kommen.
Seit Längerem fordert die Stadt Burgdorf die Verdichtung des
S-Bahn-Taktes von derzeit zwei Verbindungen auf künftig drei Verbindungen pro
Stunde. Eine solche Verdichtung des Taktes wurde vergangenes Jahr in den
Nahverkehrsplan 2015 der Region Hannover als Bestandteil des Zielnetzes
2019plus aufgenommen.
Mit Beschluss der
Regionsversammlung vom 27.09.2016 wurde diese Entscheidung aber wieder
zurückgenommen und das Zielnetz 2019plus durch das Zielnetz 2016plus ersetzt,
in welchem dann wieder keine Taktverdichtung mehr enthalten ist. Eine erneute
Prüfung einer Taktverdichtung für Burgdorf soll dann im Zuge der Ausarbeitung
eines Szenarios 2030plus erfolgen.
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Zielnetz 2016plus gemäß 2. Fortschreibung des NVP 2015 vom September
2016: Die taktverdichtende S61 ist wieder entfallen |
Zielnetz 2019plus gemäß Beschluss der Regionsversammlung im Jahr 2015 |
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Stattdessen sollen zu Hauptverkehrszeiten die Züge der S6 über
drei Wagen statt bislang zwei Wagen verfügen. Hierfür müssen die Bahnsteige in
Otze und Ehlershausen umgebaut werden. Frühestens in vier Jahren, spätestens im
Dezember 2022 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.
Eine Verbesserung der insbesondere zur morgendlichen
Spitzenstunde bereits heute auftretenden massiven Kapazitätsengpässe in den
S-Bahnen durch den Einsatz von 3-Wagen-Zügen (Langzügen) wird von der Stadt
begrüßt. Gleichwohl werden echte Qualitätsverbesserungen im Sinne der Bedingung
des Dialogforums Schiene Nord zur Realisierung der Alpha-Variante erst bei
einer Verdichtung des S-Bahn-Taktes erfolgen.
Im Verlauf einer Veranstaltung mit den Abgeordneten des
Deutschen Bundestags Frau Kirsten Lühmann, Frau Parlamentarischer
Staatssekretärin Karen Marks und Herrn Dr. Miersch sowie dem Vertreter des
niedersächsischen Verkehrsministeriums Herrn Wyderka am 07.12.2016 wurde
klargestellt, dass die Umsetzung der Alpha-Variante auch Verbesserungen im
Taktangebot im S-Bahn-Verkehr bringen kann (s.a. Anzeiger für Burgdorf vom
09.12.2016: „Schienennahverkehr
profitiert von Blockverdichtung“). Konkret wurde angeregt, dass die Stadt Burgdorf auf ein
langfristiges Betriebskonzept mit perspektivisch vier S-Bahn-Anbindungen pro
Stunde im gesamten Abschnitt Celle - Lehrte bzw. Hannover dringen sollte.
Aufgrund
einer im Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen geäußerten Anregung zur Frage der
Beseitigung bestehender höhengleicher Bahnübergänge fand kürzlich ein
Gespräch zwischen der Stadtverwaltung und dem zuständigen
Straßenbaulastträger (Region Hannover) statt, um zu einer ersten
Voreinschätzung über Realisierungschancen und Realisierungszeiträume einer
z.B. möglichen Unterführung zu gelangen. Folgende
Erkenntnisse wurden gewonnen: |
Prüfantrag Unterführung K
117 |
- Die Beseitigung
des vorhandenen höhengleichen Bahnübergangs in Ehlershausen ist vor dem
Hintergrund der prognostizierten Zugzahlen vermutlich nur noch eine Frage der
Zeit.
- Für die
Beseitigung des vorhandenen höhengleichen Bahnübergangs und die Errichtung
einer neuen höhenfreien Querung der Gleise (Über- oder Unterführung) ist ein
Planfeststellungsverfahren erforderlich. In einem solchen
Planfeststellungsverfahren (welches wahrscheinlich von der DB AG angestoßen
werden würde) würden in jedem Fall unterschiedliche Varianten einer neuen
Querung geprüft.
- Die Errichtung
einer Eisenbahnunterführung am vorhandenen Standort des vorhandenen
höhengleichen Bahnübergangs wird eine der zu prüfenden Varianten sein. Das Ergebnis
der vergleichenden Variantenprüfung durch den Planungsträger kann aber nicht
vorweg genommen werden.
- Insofern sollten
entsprechende Planungen für eine Beseitigung des vorhandenen höhengleichen
Bahnübergangs nicht von der Stadt Burgdorf angestoßen und finanziert werden.
Vielmehr sollten Region, Bund und Bahn von vorne herein mit eingebunden werden.
- Beispielsweise
wurden die Planungen für die Beseitigung eines vorhandenen höhengleichen
Bahnübergangs an anderer Stelle im Regionsgebiet zunächst im Alleingang der betroffenen
Kommune betrieben. Unglücklicherweise scheint es sich derzeit abzuzeichnen
(nachdem im Zuge des an die Planungen der betroffenen Kommune anschließenden
Planfeststellungsverfahrens auch Bahn und Region eingebunden wurden), dass die
seitens der Kommune favorisierte und in der Bevölkerung vor Ort vermittelte
Planung möglicherweise gar nicht zum Tragen kommt.
Aus diesem Grund hält es die Verwaltung für
sinnvoll, an der bisherigen Vorgehensweise festzuhalten und auf
schnellstmögliche Einrichtung der runden Tische zu dringen (siehe Kap. 3, s.a.
Anzeiger für Burgdorf vom 13.08.2016: „Stadt: Mit Alpha-E-Planung beginnen“).
Denn dann könnten im Vorfeld konkreter Planungen
unter Einbeziehung der Öffentlichkeit unterschiedliche Planungsmöglichkeiten
ausgearbeitet, veranschaulicht und diskutiert werden.
Auch im Zusammenhang
mit der Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge könnte ein Finanzierungsinstrument
entsprechend Kapitel 2.6 von Vorteil sein, dann nämlich, wenn Lösungsansätze
jenseits „herkömmlicher“ Planungen entwickelt und umgesetzt werden sollen.
3.
Weitere
Vorgehensweise und Ausblick
Bislang ist die
Stadt Burgdorf davon ausgegangen, dass die Teilstrecke Celle – Lehrte als
letzter Bestandteil der Alpha-Variante realisiert werden wird.
Mittlerweile gibt es
Anzeichen dafür, dass dieser Abschnitt in seiner Realisierung vorgezogen werden
könnte. In der Folge würde auch der entsprechende runde Tisch zeitnah eingerichtet.
Im Sinne der zuvor
getroffenen Aussagen zum Thema Lärmschutz, Nahverkehr und Bahnübergängen könnte
dies als positiv angesehen werden, da die konkreten Planungen, ihre Folgen und
etwaiger Diskussionsbedarf frühzeitig offen gelegt würden und entsprechend Zeit
für eine umfassende Einbeziehung der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen würde.
Abbildung: |
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Anlage:
Landtagsentschließung vom 23.11.2016