Betreff
Mitteilung: Verhältnis RROP 2016 zum Sachlichen Teil-FNP Wind / Zielabweichungsverfahren für Ehlershausen
Vorlage
2016 0109
Aktenzeichen
61-Teil-FNP-Wind
Art
M i t t e i l u n g

Auf den nachfolgenden Seiten gebe ich Ihnen den gegenwärtigen Stand zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Wind (Teil-FNP Wind) der Stadt Burgdorf in Bezug auf das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP 2016) zur Kenntnis.

Bisheriger Sachstand zum Teil-Flächennutzungsplan-Wind (Teil-FNP Wind) der Stadt Burgdorf:

 

-      In der Sitzung des Bauausschusses am 10.09.15 (mit Ortsräten und Projektierern) wurde der seinerzeitige Sachstand anhand der Sitzungs-Vorlage 2015 0920 vorgestellt.

·         Sachlicher Teil-FNP Wind mit Begründung und Karten (Stand: nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Vorentwurf vom 06.08.15)

-      Anhand dieser zur Mitteilungsvorlage 2015 0920 gefertigten Unterlagen erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 29.09.15 bis zum 13.10.15.

-      Von den zunächst acht in der Potenzialflächenanalyse ermittelten Flächen wurden sechs als geeignet für die Darstellung von Konzentrationsflächen für Windenergienutzung angesehen. Dabei handelt es sich um die Flächen A, B, C, D, F und G. Die Flächen E und H entfielen dagegen.

-      In der gegenwärtigen Fassung des Vorentwurfes (06.08.2015) sind auf FNP-Ebene für die Stadt Burgdorf bisher die Standorte dargestellt:

·         Gebiet A = Ehlershausen          37,3 ha

·         Gebiet B = Schillerslage-West             63,4 ha

·         Gebiet C = Schillerslage-Ost                59,3 ha

·         Gebiet D = Schillerslage-Nord             14,0 ha

·         Gebiet F = Hülptingsen                       37,7 ha

·         Gebiet G = Dachtmissen           32,7 ha

·         Gesamt                                           244,3 ha

 

-      Wie im Sommer 2015 vereinbart, werden die Beteiligungsschritte gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB, d. h. die öffentliche Auslegung anhand eines Entwurfes erst dann, wenn die Festlegungen im neuen RROP 2016 geklärt sind, durchgeführt.

 

Stand RROP 2016:

 

-      Inzwischen wurde das Regionale Raumordnungsprogramm, RROP 2016 von der Regionsversammlung (am 27.09.16) mit großer Mehrheit beschlossen. Es sieht folgende Festlegungen für Vorranggebiete Windenergienutzung (Stand: 30.08.2016) vor:

·         Burgdorf 01 = Otze/Schillerslage         128 ha

und

·         Burgdorf 03 = Dachtmissen                  41 ha

-      Für den Bereich bei Ehlershausen erfolgte hingegen keine erneute Vorrangfestlegung, weil der Standort für ein entsprechendes „Vorranggebiet Windenergienutzung“ insbes. Aufgrund von Belangen des Hochwasserschutzes nicht geeignet bewertet wurde.

-      Derzeit (November 2016) wird von der Region Hannover die Einreichung des RROP 2016 zur Genehmigung vorbereitet.

-      Nach Einreichung aller Unterlagen ist binnen 3 Monaten über die Genehmigung zu entscheiden.


 

Weiteres Vorgehen:

 

-      Die Stadtverwaltung Burgdorf hat sich in den vergangenen Wochen mit der Frage befasst, welche Möglichkeiten gegeben sind, um einen Windenergiestandort Ehlershausen trotz der nun fehlenden Festlegung als Vorranggebiet auf Ebene des kommunalen FNP darzustellen, um ihn auch für die Zukunft zu erhalten und auch für ein Repowering zu öffnen. – Dazu wurde fach-juristischer Rat eingeholt.

-      Im Ergebnis könnte ein sog. Zielabweichungsverfahren für die Stadt Burgdorf die Möglichkeit bieten, im FNP eine Fläche für Windenergienutzung in Ehlershausen darzustellen. Nach Inkrafttreten des RROP 2016 kann ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden und voraussichtlich zu einem positiven Abschluss kommen.

-      Im Anschluss an diese Erkenntnis wurde schon ein kurzes Gespräch mit der Region Hannover (07.11.16) geführt. Darin wurde von Seiten der Stadtverwaltung „angeboten“, ein Zielabweichungsverfahren in Erwägung zu ziehen.

-      Dazu wurde von der Region dargelegt, dass zunächst die Rechtswirksamkeit des RROP abzuwarten sei. Nach Genehmigung des RROP 2016 wird die Stadt Burgdorf in dieser Angelegenheit wieder mit der Region Hannover in Kontakt treten, um in einem Gespräch das Prozedere eines Zielabweichungsverfahrens zu vereinbaren.

-      Aus gegenwärtiger Sicht der Stadtverwaltung sollte erst mit dem beabsichtigten Zielabweichungsverfahren geklärt werden, dass auch der Standort Ehlershausen im RROP als Vorranggebiet für Windenergienutzung festgelegt ist, bevor nachfolgend das Verfahren des sachlichen Teil-FNP Wind der Stadt Burgdorf zum Abschluss gebracht wird.