Auf den nachfolgenden Seiten gebe ich
Ihnen den gegenwärtigen Stand zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Wind
(Teil-FNP Wind) der Stadt Burgdorf in Bezug auf das Regionale
Raumordnungsprogramm (RROP 2016) zur Kenntnis.
Bisheriger Sachstand
zum Teil-Flächennutzungsplan-Wind (Teil-FNP Wind) der Stadt Burgdorf:
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In der Sitzung des Bauausschusses am 10.09.15 (mit Ortsräten und Projektierern) wurde
der seinerzeitige Sachstand anhand der Sitzungs-Vorlage 2015 0920 vorgestellt.
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Sachlicher Teil-FNP Wind mit Begründung und
Karten (Stand: nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Vorentwurf
vom 06.08.15)
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Anhand dieser zur Mitteilungsvorlage 2015 0920 gefertigten Unterlagen
erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 29.09.15 bis zum
13.10.15.
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Von den zunächst acht in der
Potenzialflächenanalyse ermittelten Flächen wurden sechs als geeignet für die
Darstellung von Konzentrationsflächen für Windenergienutzung angesehen. Dabei
handelt es sich um die Flächen A, B, C, D, F und G. Die Flächen E und H
entfielen dagegen.
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In der gegenwärtigen Fassung des Vorentwurfes
(06.08.2015) sind auf FNP-Ebene für
die Stadt Burgdorf bisher die Standorte dargestellt:
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Gebiet A = Ehlershausen 37,3 ha
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Gebiet B = Schillerslage-West 63,4 ha
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Gebiet C = Schillerslage-Ost 59,3 ha
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Gebiet D = Schillerslage-Nord 14,0 ha
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Gebiet F = Hülptingsen 37,7 ha
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Gebiet G = Dachtmissen 32,7 ha
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Gesamt 244,3
ha
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Wie im Sommer 2015 vereinbart, werden die
Beteiligungsschritte gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB,
d. h. die öffentliche Auslegung anhand eines Entwurfes erst dann, wenn die
Festlegungen im neuen RROP 2016 geklärt sind, durchgeführt.
Stand RROP 2016:
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Inzwischen wurde das Regionale
Raumordnungsprogramm, RROP 2016 von der
Regionsversammlung (am 27.09.16) mit großer Mehrheit beschlossen. Es sieht
folgende Festlegungen für Vorranggebiete
Windenergienutzung (Stand: 30.08.2016) vor:
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Burgdorf 01 = Otze/Schillerslage 128 ha
und
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Burgdorf 03 = Dachtmissen 41 ha
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Für den Bereich bei Ehlershausen erfolgte
hingegen keine erneute Vorrangfestlegung, weil der Standort für ein
entsprechendes „Vorranggebiet Windenergienutzung“ insbes. Aufgrund von Belangen
des Hochwasserschutzes nicht geeignet bewertet wurde.
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Derzeit (November 2016) wird von der Region
Hannover die Einreichung des RROP 2016 zur Genehmigung vorbereitet.
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Nach Einreichung aller Unterlagen ist binnen 3
Monaten über die Genehmigung zu entscheiden.
Weiteres Vorgehen:
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Die Stadtverwaltung Burgdorf hat sich in den
vergangenen Wochen mit der Frage befasst, welche Möglichkeiten gegeben sind, um
einen Windenergiestandort Ehlershausen trotz der nun fehlenden Festlegung als
Vorranggebiet auf Ebene des kommunalen FNP darzustellen, um ihn auch für die
Zukunft zu erhalten und auch für ein Repowering zu öffnen. – Dazu wurde fach-juristischer Rat eingeholt.
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Im
Ergebnis könnte ein sog. Zielabweichungsverfahren für die Stadt Burgdorf
die Möglichkeit bieten, im FNP eine Fläche für Windenergienutzung in
Ehlershausen darzustellen. Nach Inkrafttreten des RROP 2016 kann ein
Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden und voraussichtlich zu einem
positiven Abschluss kommen.
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Im Anschluss an diese Erkenntnis wurde schon ein
kurzes Gespräch mit der Region Hannover (07.11.16) geführt. Darin wurde von
Seiten der Stadtverwaltung „angeboten“,
ein Zielabweichungsverfahren in Erwägung zu ziehen.
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Dazu
wurde von der Region dargelegt, dass zunächst die Rechtswirksamkeit
des RROP abzuwarten sei. Nach Genehmigung des RROP 2016 wird die Stadt
Burgdorf in dieser Angelegenheit wieder mit der Region Hannover in Kontakt
treten, um in einem Gespräch das Prozedere eines Zielabweichungsverfahrens zu
vereinbaren.
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Aus gegenwärtiger Sicht der Stadtverwaltung sollte
erst mit dem beabsichtigten Zielabweichungsverfahren geklärt werden, dass auch
der Standort Ehlershausen im RROP als Vorranggebiet für Windenergienutzung
festgelegt ist, bevor nachfolgend das Verfahren des sachlichen Teil-FNP Wind
der Stadt Burgdorf zum Abschluss gebracht wird.