Beschlussvorschlag:
Gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG wird das dem
Originalprotokoll als Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept für das
Haushaltsjahr 2017 beschlossen.
Der Haushaltssicherungsbericht 2015 wird zur
Kenntnis genommen.
Weiterhin beschließt der Rat, dass eine u.a. aus Vertretern des Rates und der Verwaltung
gebildete „AG Haushaltssicherung“ Vorschläge erarbeiten soll, die in künftige
Haushaltssicherungskonzepte einfließen und dazu führen, dass das (strukturelle)
Haushaltsdefizit der Stadt Burgdorf bis zum Haushaltsjahr 2021 abgebbaut und
der Haushaltsausgleich erreicht wird.
Sachverhalt und Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 empfohlen, das Haushaltssicherungskonzept 2017 in der Fassung der Vorlage 2016 0089 zu beschließen und den Haushaltssicherungsbericht 2015 zur Kenntnis zu nehmen.