Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG der
überplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 18.000,00 € bei dem
Produktkonto 12600.426100 / 12600.726100 (Besondere Aufwendungen für
Beschäftigte) zu.
Sachverhalt und Begründung:
Durch unvorhersehbare Beschaffungen, u.a. für neue Überbekleidung, reichen die Mittel im Budget der Feuerwehr nicht aus. Von daher ist es erforderlich, weitere überplanmäßige Mittel bei dem Produktkonto 12600.426100 / 12600.726100 (Besondere Aufwendungen für Beschäftigte) in Höhe von 18.000,00 € zur Verfügung zu stellen.
Bereits mit Vorlage 2016 1231 und Beschluss des Rates vom 03.11.2016 wurden überplanmäßige Mittel für den Bereich der Feuerwehr in Höhe von 30.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die überplanmäßigen Mittel waren wegen hoher Reparaturkosten für die Drehleiter sowie eines Tanklöschfahrzeuges erforderlich.
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00€ liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.
Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendung / dieser Auszahlung ist durch entsprechende Mehrerträge / Mehreinzahlungen bei dem Produktkonto 61100.301300 / 61100.601300 (Gewerbesteuer) gewährleistet.