Betreff
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf
Vorlage
2007 0148/3
Aktenzeichen
10-021-03/2 Ro/En
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)         Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und
empfiehlt dem Rat einen Beschluss zu 2) - ggf. mit Änderungen -  zu fassen.

 

2)         Der Rat beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf, die als Anlage dem Originalprotokoll beigefügt ist (ggf. mit folgenden Änderungen).

Sachverhalt und Begründung:

 

Wie bereits in der Vorlage 2007 0148/1 ausgeführt wurde, hat sich der Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen in seiner Sitzung am 15.05.2007 dafür ausgesprochen, eine Hauptsatzungsänderung (§ 9 Abs. 2) dergestalt vorzunehmen, dass die Größe des Ortsrates ab der nächsten Wahlperiode wieder auf sieben Mitglieder angehoben wird. Als Begründung führt der Ortsrat die Größe der Ortschaft im Vergleich zu den übrigen Ortschaften der Stadt Burgdorf an.

 

Bei dem Entwurf der Hauptsatzung, die der Vorlage 2007 0148/1 beigefügt wurde, ist dieser Empfehlung aufgrund der Beschlusslage zum Ende der 15. Wahlperiode nicht gefolgt worden.

 

Nunmehr hat der Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen in seiner Sitzung am 25. September 2007 mit einem einstimmigen Beschluss darauf gedrungen, durch die Verwaltung den Hauptsatzungsentwurf mit der entsprechend erbetenen Änderung der Hauptsatzung (Veränderung der Größe des Ortsrates) dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dieser Forderung bin ich mit dieser Vorlage nachgekommen, wobei ich gleichzeitig darauf hinweise, dass eine mögliche Veränderung der Mitgliederzahl des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen nur mit dem Beginn der nächsten Wahlperiode wirksam werden kann, wenn der Rat der Stadt Burgdorf dieser Beschlussempfehlung folgt.

 

Weiter teile ich mit, dass die Region Hannover mit Schreiben vom 15.08.2007 und darauf erfolgter interner Abstimmung mit der Hauptabteilung der Stadt Burgdorf darum gebeten hat, zunächst einen redaktionellen Fehler im § 9 (Abs. 3 statt Abs. 5) zu beheben und darüber hinaus im § 3 die Absätze 1 und 2 durch die entsprechenden Bezugsetzungen zu den Rechtsgrundlagen der NGO (§ 40 Abs. 1 Nr. 11 NGO bzw. § 40 Abs. 1 Nr. 18 NGO) zu verändern.

 

Auch diese Veränderungen haben in den dieser Anlage beigefügten Entwurf Eingang gefunden. Sie wurden schraffiert hinterlegt.

 

Soweit der Rat auch der Empfehlung des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen folgen will, könnte die nunmehr im Entwurf vorgelegte veränderte Hauptsatzung unverändert beschlossen werden.