Betreff
Feststellung der Mitglieder der Fachausschüsse
Vorlage
2016 0101
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des

 

  • Ausschusses für Soziales, Integration und Prävention
  • Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
  • Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport
  • Ausschusses für Jugendhilfe und Familie

 

werden festgestellt (Anlagen …. zum Ratsprotokoll).

Sachverhalt und Begründung:

 

Nach § 71 Abs. 7 NKomVG hat der Rat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2016 beschlossen, dass neben Ratsfrauen und Ratsherren auch andere Personen als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse berufen werden.

 

Für folgende Ausschüsse liegen inzwischen die Meldungen der Vereine / Verbände vor:

 

Ausschuss für Soziales, Integration und Prävention

 

Beratende Mitglieder

Frau Astrid Müller (Sozialverband) / Vertreter Herr Werner Nährig

Herr Fritz Röttger (AWO)

Herr Gero von Oettingen (DRK)

Frau Angelika Wirz (Caritas)

Herr Michael Schulze (Diakonie)

Frau Uschi Wieker (Integration)

Frau Imke Fronia (Prävention)

 

Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau

 

Beratende Mitglieder

Herr Dieter Kleinschmidt (Naturschutzverbände)

 

Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport

 

Stimmberechtigte Mitglieder

Herr Bertram Goldhorn (Lehrervertreter)

 

Beratende Mitglieder

Herr Hubert Berz (Kulturvereine)

Herr Alfred Runge (Sportvereine)

 

Ausschuss für Jugendhilfe und Familie

 

Stimmberechtigte Mitglieder

 

Vertreter der Jugendgruppen:

Herr Olaf Scher / Vertreter Herr Niklas Peisker

Herr Andreas Härtel / Vertreter Herr Jan Gundlach

 

Vertreter der Wohlfahrtsverbände:

Herr Gero von Oettingen (DRK) / Vertreterin Frau Stefanie Rück (AWO)

Frau Doris Lehrke-Ringelmann (Diakonie) / Vertreter vakant (Caritas)

 

Beratende Mitglieder

Frau Marina Tietje – Erzieherin

Frau Susanne Ruhkopf – Sozialarbeiterin

Frau Astrid Beigel – ev. Kirchen

 

 

Die Besetzung der Ausschüsse muss durch einen Beschluss gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt werden.