Betreff
Mobile Jugendhilfe
Vorlage
2016 0093
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird nach Beratungsstand formuliert.

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.09.2016 wurde die Beendigung der Tätigkeit der bisherigen Sozialarbeiterin im Arbeitsbereich der Mobilen Jugendhilfe zum 31.10.2016 mitgeteilt. Im Hinblick auf die zukünftige Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich wurde in der Sitzung die Möglichkeit der Übertragung dieser Aufgabe an einen freien Träger der Jugendhilfe erörtert. Diese Erörterung erfolgte nicht abschließend, vielmehr sollte die Verwaltung aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre in einer Vorlage die möglichen Optionen darlegen:

 

Die Mobile Jugendhilfe existiert durch Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses seit dem 01.04.2000. Bis zum 15.09.2012 wurde die Aufgabe durch einen Sozialarbeiter  im Rahmen einer Vollzeitstelle wahrgenommen. Der Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit lag dabei immer bei der Maßgabe, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden auf „Augenhöhe“ mit unterschiedlichen konzeptionellen Ansätzen wie z.B. der Erlebnispädagogik, aufsuchender Sozialarbeit, offener und themenspezifischer Gruppenangebote, aber auch durch Einzelbetreuung zu begegnen. Ab dem Jahr 2001 wurden nach und nach 7 dezentrale Treffpunkte für junge Leute im Stadtgebiet geschaffen, die durch die Mobile Jugendhilfe betreut wurden. Diese Arbeit, die sehr auf die Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Jugendlichen aufbaute, wird in der Rückschau durchaus positiv bewertet, da auch z.T. sehr schwierige Jugendliche erreicht werden konnten. Allerdings kam es in der Folge  immer häufiger zu massiven Anwohnerbeschwerden auf Grund von Vandalismus, Lärmbelästigung sowie Alkohol- und Drogenkonsum. Das Beschwerdemanagement hatte zunehmend Arbeitskapazitäten gebunden, so dass letztlich nach mehreren Brandstiftungen an den Bauwagen von dem Konzept der dezentralen Treffpunkte in der Regie der Stadt weitgehend Abstand genommen wurde.

 

Im Folgenden wurden Betreuungsräume in den Kellerräumen der Grund- und Hauptschule I eingerichtet. Dieses Angebot wurde aus dem gesamten Stadtgebiet relativ schnell durch die jungen Leute angenommen. Der in der Mobilen Jugendhilfe tätige Sozialarbeiter wechselte am 15.09.2012 auf eigenen Wunsch seinen Aufgabenbereich innerhalb des Jugendamtes.

 

Im Folgenden wurde durch die Jugendhilfeabteilung die Notwendigkeit gesehen, die inhaltliche Arbeit der Mobilen Jugendhilfe enger und verbindlicher mit den Aufgabenstellungen des Jugendamtes zu verknüpfen. Insbesondere sollten ein verbindliches Beratungsangebot zu festen Zeiten sowie verbindliche Gruppen und Einzelbetreuungen angeboten werden.

 

Ab 2013 nahm eine neu eingestellte Sozialarbeiterin die Aufgaben der Mobilen Jugendhilfe mit 30 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit wahr. Nach Maßgabe des Jugendhilfeausschusses sollte aber auch zukünftig mindestens die Hälfte der Arbeitszeit für die Kernaufgabe der Mobilen Jugendhilfe, die aufsuchende Kinder- und Jugendsozialarbeit, eingesetzt werden. Die Sozialarbeiterin berichtete im Folgenden mehrfach über ihre Arbeit im Ausschuss.

 

Die langjährige Problematik durch Lärm und Vandalismus auf dem Schulgelände der Grund- und Hauptschule I, die diesbezügliche Kooperation mit Verantwortlichen aus der Schule und dem vor Ort tätigen Kinderschutzbund sowie der Polizei sind unter anderem Arbeitsschwerpunkte der Mobilen Jugendhilfe gewesen mit durchaus wechselndem Erfolg.

 

Insgesamt muss aus Sicht der Fachabteilung festgestellt werden, dass die Aufgabenwahrnehmung der Mobilen Jugendhilfe erneut einer Neujustierung bedarf. Anders als bei anderen eng definierten Aufgabenstellungen innerhalb der Jugendhilfe setzt dieser Aufgabenbereich ein hohes Maß an Selbstorganisation sowie einen gleichermaßen professionellen wie emphatischen Zugang zu jungen Menschen auch in schwierigen Lebenssituationen voraus. Unabhängig voneinander resümierten beide Fachkräfte nach Beendigung ihrer Tätigkeit, dass die Aufgabenwahrnehmung als „Einzelkämpfer“ die Arbeit z.T. sehr schwer werden lässt. Trotz guter Kontakte und auch gemeinsamer Aufgabenstellungen mit den Fachkräften des Jugendamtes und der freien Träger hat die Mobile Jugendhilfe eine „Alleinstellung“, die wie o.a. ein sehr hohes Maß an Selbstorganisation verlangt. Beide ehemaligen Fachkräfte regen daher nachdrücklich zukünftig eine Aufgabenwahrnehmung durch zwei Sozialarbeiter (männlich/weiblich) an.

 

Da die Kooperation zwischen der Mobilen Jugendhilfe und dem Kinderschutzbund in den vergangenen Jahren schon immer eng war, bot es sich u.a. auch deswegen an, Überlegungen anzustellen, die Aufgaben der Mobilen Jugendhilfe möglicherweise dort anzusiedeln. Zudem hat der Kinderschutzbund konzeptionelle Ideen, die Arbeit inhaltlich den heutigen Herausforderungen anzupassen.

 

Aus Sicht des Jugendamtes macht es daher Sinn, zusammen mit dem Kinderschutzbund die Wahrnehmung der Mobilen Jugendhilfe auszugestalten. Wie in der Jugendhilfeausschusssitzung vom 26.09.2016 bereits dargestellt besteht die Möglichkeit, die Mittel des Jugendamtes für die Mobile Jugendhilfe dem Kinderschutzbund zur Verfügung zu stellen und über einen Dienstleistungsvertrag die gesamte Aufgabenwahrnehmung zu definieren.

 

Es besteht selbstverständlich aber ebenso die Möglichkeit, die Aufgaben weiterhin bei der Stadt Burgdorf angesiedelt zu lassen und über eine gemeinsame Konzeption und einen Kooperationsvertrag dennoch eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Mobilen Jugendhilfe auszugestalten. In jedem Fall sollte der Vorschlag aufgegriffen werden, die vorhandenen Stellenanteile durch zwei Fachkräfte (männlich / weiblich) im Team wahrnehmen zu lassen.