Sachverhalt und Begründung:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
26.09.2016 wurde die Beendigung der Tätigkeit der bisherigen Sozialarbeiterin
im Arbeitsbereich der Mobilen Jugendhilfe zum 31.10.2016 mitgeteilt. Im
Hinblick auf die zukünftige Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich wurde in der Sitzung
die Möglichkeit der Übertragung dieser Aufgabe an einen freien Träger der
Jugendhilfe erörtert. Diese Erörterung erfolgte nicht abschließend, vielmehr
sollte die Verwaltung aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre in einer
Vorlage die möglichen Optionen darlegen:
Die Mobile Jugendhilfe existiert durch
Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses seit dem 01.04.2000. Bis zum
15.09.2012 wurde die Aufgabe durch einen Sozialarbeiter im Rahmen einer Vollzeitstelle wahrgenommen.
Der Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit lag dabei immer bei der Maßgabe,
Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden auf „Augenhöhe“ mit unterschiedlichen
konzeptionellen Ansätzen wie z.B. der Erlebnispädagogik, aufsuchender
Sozialarbeit, offener und themenspezifischer Gruppenangebote, aber auch durch
Einzelbetreuung zu begegnen. Ab dem Jahr 2001 wurden nach und nach 7 dezentrale
Treffpunkte für junge Leute im Stadtgebiet geschaffen, die durch die Mobile
Jugendhilfe betreut wurden. Diese Arbeit, die sehr auf die Eigeninitiative und
Eigenverantwortung der Jugendlichen aufbaute, wird in der Rückschau durchaus
positiv bewertet, da auch z.T. sehr schwierige Jugendliche erreicht werden
konnten. Allerdings kam es in der Folge
immer häufiger zu massiven Anwohnerbeschwerden auf Grund von
Vandalismus, Lärmbelästigung sowie Alkohol- und Drogenkonsum. Das
Beschwerdemanagement hatte zunehmend Arbeitskapazitäten gebunden, so dass
letztlich nach mehreren Brandstiftungen an den Bauwagen von dem Konzept der
dezentralen Treffpunkte in der Regie der Stadt weitgehend Abstand genommen
wurde.
Im Folgenden wurden Betreuungsräume in den
Kellerräumen der Grund- und Hauptschule I eingerichtet. Dieses Angebot wurde
aus dem gesamten Stadtgebiet relativ schnell durch die jungen Leute angenommen.
Der in der Mobilen Jugendhilfe tätige Sozialarbeiter wechselte am 15.09.2012
auf eigenen Wunsch seinen Aufgabenbereich innerhalb des Jugendamtes.
Im Folgenden wurde durch die
Jugendhilfeabteilung die Notwendigkeit gesehen, die inhaltliche Arbeit der
Mobilen Jugendhilfe enger und verbindlicher mit den Aufgabenstellungen des
Jugendamtes zu verknüpfen. Insbesondere sollten ein verbindliches
Beratungsangebot zu festen Zeiten sowie verbindliche Gruppen und
Einzelbetreuungen angeboten werden.
Ab 2013 nahm eine neu eingestellte
Sozialarbeiterin die Aufgaben der Mobilen Jugendhilfe mit 30 Stunden
wöchentlicher Arbeitszeit wahr. Nach Maßgabe des Jugendhilfeausschusses sollte
aber auch zukünftig mindestens die Hälfte der Arbeitszeit für die Kernaufgabe
der Mobilen Jugendhilfe, die aufsuchende Kinder- und Jugendsozialarbeit,
eingesetzt werden. Die Sozialarbeiterin berichtete im Folgenden mehrfach über
ihre Arbeit im Ausschuss.
Die langjährige Problematik durch Lärm und
Vandalismus auf dem Schulgelände der Grund- und Hauptschule I, die
diesbezügliche Kooperation mit Verantwortlichen aus der Schule und dem vor Ort
tätigen Kinderschutzbund sowie der Polizei sind unter anderem Arbeitsschwerpunkte
der Mobilen Jugendhilfe gewesen mit durchaus wechselndem Erfolg.
Insgesamt muss aus Sicht der Fachabteilung
festgestellt werden, dass die Aufgabenwahrnehmung der Mobilen Jugendhilfe
erneut einer Neujustierung bedarf. Anders als bei anderen eng definierten
Aufgabenstellungen innerhalb der Jugendhilfe setzt dieser Aufgabenbereich ein
hohes Maß an Selbstorganisation sowie einen gleichermaßen professionellen wie
emphatischen Zugang zu jungen Menschen auch in schwierigen Lebenssituationen
voraus. Unabhängig voneinander resümierten beide Fachkräfte nach Beendigung
ihrer Tätigkeit, dass die Aufgabenwahrnehmung als „Einzelkämpfer“ die Arbeit
z.T. sehr schwer werden lässt. Trotz guter Kontakte und auch gemeinsamer
Aufgabenstellungen mit den Fachkräften des Jugendamtes und der freien Träger
hat die Mobile Jugendhilfe eine „Alleinstellung“, die wie o.a. ein sehr hohes
Maß an Selbstorganisation verlangt. Beide ehemaligen Fachkräfte regen daher
nachdrücklich zukünftig eine Aufgabenwahrnehmung durch zwei Sozialarbeiter (männlich/weiblich)
an.
Da die Kooperation zwischen der Mobilen
Jugendhilfe und dem Kinderschutzbund in den vergangenen Jahren schon immer eng
war, bot es sich u.a. auch deswegen an, Überlegungen anzustellen, die Aufgaben
der Mobilen Jugendhilfe möglicherweise dort anzusiedeln. Zudem hat der
Kinderschutzbund konzeptionelle Ideen, die Arbeit inhaltlich den heutigen
Herausforderungen anzupassen.
Aus Sicht des Jugendamtes macht es daher
Sinn, zusammen mit dem Kinderschutzbund die Wahrnehmung der Mobilen Jugendhilfe
auszugestalten. Wie in der Jugendhilfeausschusssitzung vom 26.09.2016 bereits dargestellt
besteht die Möglichkeit, die Mittel des Jugendamtes für die Mobile Jugendhilfe
dem Kinderschutzbund zur Verfügung zu stellen und über einen
Dienstleistungsvertrag die gesamte Aufgabenwahrnehmung zu definieren.
Es besteht selbstverständlich aber ebenso
die Möglichkeit, die Aufgaben weiterhin bei der Stadt Burgdorf angesiedelt zu
lassen und über eine gemeinsame Konzeption und einen Kooperationsvertrag
dennoch eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Mobilen Jugendhilfe
auszugestalten. In jedem Fall sollte der Vorschlag aufgegriffen werden, die vorhandenen
Stellenanteile durch zwei Fachkräfte (männlich / weiblich) im Team wahrnehmen
zu lassen.