Betreff
Mitteilung - Regionalisiertes Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2016 und Kommunaler Finanzausgleich 2017
Vorlage
2016 0090
Aktenzeichen
20 - Ga
Art
M i t t e i l u n g

Der Niedersächsische Städtetag hat mit Schreiben vom 8. November 2016 das ihm vom Niedersächsischen Finanzministerium übermittelte regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2016 vorgelegt (s. Anlage).

 

Hiernach hat sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der auf die niedersächsischen Kommunen entfallende Betrag für das Jahr 2016 – gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2016 – von 3,021 Mio.€ auf 3,046 Mio.€ erhöht und beim Gemeindeanteil an der Abgeltungssteuer von 59 Mio.€ auf 47 Mio.€ vermindert. Für die Stadt Burgdorf ergeben sich hierdurch Minderträge / -einzahlungen von rd. 30T€ gegenüber dem im Haushaltsplan berücksichtigten Ansatz für 2016 (Ansatz Haushaltsplan = 13.444.000 €; voraussichtliches Ergebnis 13.414.000 €).

 

Für den Finanzplanungszeitraum 2017 bis 2020 ergeben sich folgende Veränderungen:

 

 

Jahr

Ansatz Haushalt

Ertrag nach Steuerschätzung 11/16
rd.

Veränderung

2017

14.095.000 €

14.077.000 €

- 18.000 €

2018

14.870.000 €

14.758.000 €

- 112.000 €

2019

15.614.000 €

15.508.000 €

- 106.000 €

2020

16.473.000 €

16.361.000 €

- 112.000 €

 

 

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer haben sich gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2016 nur geringfügige Veränderungen ergeben.

 

 

Bei der Gewerbesteuer werden in der Steuerschätzung für 2016 höhere Steuererträge prognostiziert (+ 116 Mio.€). Bei der Stadt Burgdorf liegen die aktuellen Sollstellungen rd. 1,37 Mio.€ über dem im Haushalt veranschlagten Ansatz. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass gerade die Gewerbesteuer erfahrungsgemäß starken Schwankungen unterlegen ist und sich hier durch Absetzungen und Anpassungen von Vorausleistungen kurzfristig bzw. im weiteren Jahresverlauf auch ein völlig anderes Bild ergeben könnte.

 

 

Mit Schreiben vom 17. November 2016 sind vom Niedersächsischen Städtetag (NST) die vorläufigen Berechnungsgrundlagen für den Kommunalen Finanzausgleich 2017 mitgeteilt worden. Danach kann bei der Kalkulation der zu erwartenden Schlüsselzuweisungen ein (vorläufiger) Grundbetrag von 967,36 € zu Grunde gelegt werden. Das bedeutet, dass der im Haushaltsplanentwurf 2017 mit 8.541.400 € gebildete Ansatz auf 9.160.700 € erhöht werden kann.

 

Dadurch erhöht sich auch die an die Region zu leistende Regionsumlage. Sie steigt von 12.433.300 € um 103.100 € auf 12.536.400 €.

 

Im Saldo ergibt sich aus den beiden zuvor genannten Positionen eine Haushaltsverbesserung von 516.200 €.