Betreff
Beteiligung an der zweiten Förderwelle im Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist"
Vorlage
2016 0087
Aktenzeichen
51.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Stadt Burgdorf beteiligt sich als örtlicher Träger der Jugendhilfe mit den Kindertagesstätten Fröbelweg und/oder Gartenstraße an der zweiten Förderwelle des Bundesprogrammes „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“.

 

2.    Der Stellenplan 2017 wird um eine befristete 0,5 S 8b Stelle für die zur Umsetzung des Sprachprogramms erforderliche zusätzliche Fachkraft in der Kita Gartenstraße ergänzt. Die Befristung umfasst den Zeitrahmen vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 und orientiert sich an der Dauer des Förderprogramms. Die personelle Besetzung der 0,5 Stelle kann vor dem Inkrafttreten der Haushaltsatzung und dem damit verbundenen Stellenplan 2017 erfolgen, sollte der Fördermittelzeitraum vorher beginnen.

 

3.    Der nicht durch den Personalkostenzuschuss des Bundes gedeckte Personalkostenmehraufwand der halben Fachkraft in der Kindertagesstätte Fröbelweg in Höhe von ca. 1.600,00 € wird über den jährlichen Betriebskostenzuschuss der Stadt Burgdorf ausgeglichen.

 

4.    Zur Deckung des nicht durch den Zuschuss des Bundes gedeckten Personalkostenaufwandes der Fachberatung sowie des Sachaufwandes wird über den Haushalt 2017 ein Betrag in Höhe von insgesamt 2.000,00 € bereitgestellt.

 

5.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit möglichen Verbundpartnern die zur Umsetzung des Bundesprogramms erforderlichen Gespräche aufzunehmen und die zur Bildung eines Verbunds erforderliche Kooperationsvereinbarung zu schließen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Stadt Burgdorf beteiligt sich seit dem 01.03.2016 mit den Kindertagesstätten der AWO und Südstern am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“.

 

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ unterstützt Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf mit zusätzlichen personellen Ressourcen. Neben den zusätzlichen Fachkräften für sprachliche Bildung in den Kitas werden zusätzliche Fachberatungen gefördert, die die beteiligten Kitas kontinuierlich bei der Programmumsetzung begleiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Bundesprogramms liegen neben der systematischen alltagsintegrierten/alltagsbasierten sprachlichen Bildung auf den Themen inklusive Pädagogik und Zusammenarbeit mit Familien.

 

Das Bundeskabinett hat nunmehr mit den Eckwerten für den Haushalt 2017 und dem Finanzplan bis 2020 zusätzliche Mittel für den Ausbau und die sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung in Aussicht gestellt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestags können im Rahmen eines zweiten Auswahlverfahrens (2. Förderwelle) weitere Einrichtungen und Fachberatungen bundesweit für einen Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 gefördert werden. Erstmals werden von der 2. Förderwelle Kindertageseinrichtungen, die die Kinderzahl von 40 unterschreiten (mindestens aber 20 Kinder betreuen), nach landesspezifischem Ermessen umfasst.

 

Die Antragstellung für die Förderung als Sprach-Kita erfolgt in einem zweistufigen Verfahren in Form eines Interessenbekundungsverfahrens (Stufe 1) und eines anschließenden Antragsverfahrens (Stufe 2).

 

Das Bundesprogramm wird insgesamt als große Chance verstanden, die alltagsbasierte Sprachbildung im Praxisalltag der beteiligten Kindertagesstätten fundamental zu etablieren, so dass die Kinder von den Sprachangeboten nachhaltig erreicht werden und sie davon profitieren können. Die Kita-Teams erfahren eine hohe fachliche Unterstützung und Stärkung bei der Weiterentwicklung ihrer Einrichtungskonzeption im Praxisalltag.

 

Aus diesem Grund haben sich am Interessenbekundungsverfahren die beiden Kitas Fröbelweg und Gartenstraße beteiligt. Weitere Kindertagesstätten erfüllen in Burgdorf derzeit nicht die Fördervoraussetzungen.

 

Das Interessenbekundungsverfahren wurde am 04.11.2016 abgeschlossen. Am 15.11.2016 wurden beide Kitas darüber informiert, antragsberechtigt zu sein.

 

Um sich am Antragsverfahren beteiligen zu können, muss sich die Stadt zu einem Verbund mit anderen Trägern der Jugendhilfeeinrichtungen mit insgesamt 10 - 15 Einrichtungen zusammenschließen. Hinsichtlich der Bildung eines Verbunds haben nach Bekanntwerden der 2. Förderwelle die regionsangehörigen Jugendämter Laatzen, Lehrte, Langenhagen und Burgdorf sowie die Gemeinde Uetze die Gespräche aufgenommen. Es besteht das Bestreben, auch im Rahmen der zweiten Förderwelle einen Verbund zu bilden.

 

Mit dieser Beschlussvorlage sollen die Weichen für eine Teilnahme am Bundesprogramm gestellt werden.

 

Dazu bedarf es der Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel im Haushalt 2017 sowie einer befristeten 0,5 S 8b Stelle für die zur Umsetzung des Sprachprogramms erforderliche zusätzliche Fachkraft in der Kita Gartenstraße.

 

Zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die Träger der Kindertageseinrichtungen erhalten einen Zuschuss zu den Personalausgaben für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle (TVöD S 8b bzw. vergleichbar) sowie zu projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten in Höhe von jeweils 25.000 € pro Jahr. D.h. für die zusätzlichen halben Fachkraftstellen in der Kita Fröbelweg und der Kita Gartenstraße wird die Stadt Burgdorf jährliche Fördermittel in Höhe von insgesamt 50.000 € beanspruchen können.

 

Insgesamt betrachtet stellt sich der durch die Stadt Burgdorf zu tragende Eigenanteil wie folgt dar und müsste ergänzend über den Haushalt 2017 zur Verfügung gestellt werden:

 

        Personalkostenaufwand für zwei halbe Fachkraftstellen:            53.200,00 €

        zzgl. Personalkostenanteil Fachberatung:                                  1.000,00 €

        zzgl. Sachkostenaufwand je Einrichtung 500,00 €:                     1.000,00 €

        abzgl. Fördermittel:                                                            50.000,00 €

 

        jährlicher Eigenanteil der Stadt Burgdorf                                  5.200,00 €

        jährlicher Eigenanteil der Stadt Burgdorf je Einrichtung               2.600,00 €