Betreff
Konzept zur Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich in der Stadt Burgdorf
Vorlage
2016 0082
Aktenzeichen
51.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1)    Der Fortschreibung des Konzeptes zur Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich in der Stadt Burgdorf wird zugestimmt.

 

2)    Dem Rat wird empfohlen, die für die Umsetzung des MarteMeo Konzeptes erforderlichen Stellenanteile (0,5 S 8a Stelle) über den Stellenplan 2017 zur Verfügung zu stellen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Sprachbildung und Sprachförderung ist eine Querschnittsaufgabe zur Gestaltung des pädagogischen Alltags in Kindertageseinrichtungen. Sie muss durch das gesamte Team einer Kindertageseinrichtung geleistet werden. Schlüsselfaktor für die erfolgreiche Konzeption und Umsetzung von Sprachbildung und Sprachförderung als Querschnittsaufgabe ist die Sprachbildungs- und Sprachförderkompetenz der sozialpädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen sowie eine fachkompetente Beratung und Begleitung der Teams.

 

In der Gesamtverantwortung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe steht es, die Qualität der Förderung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und weiterzuentwickeln (§ 22a Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII). Dazu gehören die Entwicklung und der Einsatz einer pädagogischen Konzeption als Grundlage für die Erfüllung des Förderungsauftrags sowie der Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Evaluation der Arbeit in den Einrichtungen.

 

Mit dem beiliegenden Konzept zur Sprachbildung und Sprachförderung (Anlage 1) werden Qualitätsgrundlagen zur fundamentalen Etablierung der alltagsbasierten Sprachbildung im Praxisalltag im örtlichen Jugendhilfebereich der Stadt Burgdorf definiert.

 

An der Fortschreibung des Konzeptes haben sich sowohl pädagogische MitarbeiterInnen der freien Träger als auch des städtischen Trägers beteiligt. In einer Auftaktveranstaltung am 06.06.2016, zu der trägerübergreifend alle Kitaleitungen eingeladen wurden, hat sich hierzu eine Arbeitsgruppe gebildet.

 

Zur Umsetzung der konzeptionell festgehaltenen Fördergrundsätze soll in den städtischen Einrichtungen das Aus- und Fortbildungskonzept „Wortstark“ (Uwe Hügle –erstspracherwerb-) eingeführt werden. Mit der Aus- und Fortbildung werden die pädagogischen MitarbeiterInnen zu den Themen „Alltagsbasierte Sprachbildung – Entwicklungspsychologie – Bedeutung von Musik – Bedeutung von Büchern – Bedeutung des Rollenspiels – Einführung BezugserzieherInnen-System - Beobachtung und Dokumentation EBD (Petermann/Koglin)“ in sechs Bausteinen geschult und praktisch angeleitet (Anlage 2/3).

 

Das Konzept beinhaltet zudem externe Beratungsleistungen der Kitafachberatung, der Kitaverwaltung sowie der Kitaleitungen im Prozess der Qualitätsimplementierung. Die Beratungsleistung soll wichtige Inhalte/Qualitätsmerkmale didaktisch so aufbauen und aufbereiten, dass sie im beruflichen Kita-Alltag möglich werden. Die Einrichtungen sollen konstruktiv so unterstützt werden, dass definierte verbindliche Qualitätsmerkmale im individuellen Alltag der Einrichtung umsetzbar sind (Bsp. ritualisierter täglicher Umgang mit Büchern, tägliches Vorlesen, tägliche Buchbetrachtung, tägliche gemeinsame Lieder, Reimspiele, Rollenspiele und feste tägliche Zeiten für pädagogische Zeiten).

 

Das Aus- und Fortbildungskonzept wurde gemeinsam mit der Stadt Lehrte entwickelt und im aktiven Austausch mit den für die Schuleingangsuntersuchungen zuständigen Regionsärztinnen fortgeschrieben.

 

Darüberhinaus soll die „Marte Meo“ Methode als weiterer Qualitätsbaustein und Teil des neuen Konzeptes der Stadt Burgdorf zur Sprachbildung und Sprachförderung implementiert werden (Anlage 4). Um Marte Meo stabil und mit dem nötigen Zeitrahmen für die Fachkräfte und den Eltern anbieten zu können, müssen zusätzliche Stellenanteile im Stellenplan 2017 zur Verfügung gestellt werden. Es wird empfohlen, mit Beginn des neuen Kindertagesstättenjahres 2017/2018 Zeitanteile mit einem Stellenumfang von 19,5 Wochenarbeitsstunden (0,5 Stelle S 8a) für die ausgebildeten Marte Meo Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.

 

Im Hinblick auf die gem. § 4 Absatz 1 Satz 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII bestehende Eigenständigkeit der Kindertagesstätteneinrichtungen in freier Trägerschaft wird diesen eine Teilnahme an den Fort- und Weiterbildungskursen nicht verbindlich vorgeschrieben, aber ermöglicht. Die Ausweitung des Aus- und Fortbildungskonzeptes auf die freien Träger ist ein grundsätzliches Ziel, das sichergestellt werden kann.

 

Zur Finanzierung:

 

Zur Umsetzung des Konzeptes können Fördermittel des Landes Niedersachsen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich in Höhe von gerundet 53.000 € je Kindertagesstättenjahr bis einschließlich 31.12.2019 in Anspruch genommen werden. Die Aus- und Fortbildungsmodule für „Wortstark“ für die städtischen Einrichtungen werden so geplant, dass eine Finanzierung über die für die städtischen Einrichtungen anteilig zur Verfügung stehenden Fördermittel des Landes Niedersachsen sichergestellt ist. Ein eigener finanzieller Anteil der Stadt wird nicht erforderlich sein.

 

Die Personalkosten für die zusätzliche 0,5 Stelle S 8a zur Umsetzung des MarteMeo-Konzeptes sind noch nicht im Haushalt 2017 hinterlegt und müssten ergänzend zur Verfügung gestellt werden