Die anliegende Auswertung der Verkehrszählung am Kreisverkehrsplatz Schillerslager Landstraße (B443) / Weserstraße / Lise-Meitner-Straße gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Verkehrszählung am Kreisverkehrsplatz
Schillerslager Landstraße (B443) /
Weserstraße / Lise-Meitner-Straße
Im Frühjahr 2016 wurden am Kreisverkehrsplatz
Schillerslager Landstraße (B443) / Weserstraße / Lise-Meitner-Straße
Verkehrszählungen durchgeführt. Hierbei sollte überprüft werden, ob aufgrund
der Querungszahlen die Markierung von Fußgängerüberwegen gemäß der Richtlinie
für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) erforderlich
ist.
Die Verkehrszählung wurde an den
4 Furten des Kreisverkehrsplatzes durchgeführt. Die Auswertung ist in der
nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Hierfür wird zuerst die Spitzenstunde der
querenden Fußgänger und Radfahrer ermittelt und dann die Kraftfahrzeugverkehrsstärke
in der gleichen Stunde zugeordnet. Da die Furten mit Fahrbahnteilern ausgestattet
sind und somit nur eine Fahrspur in einem Zug zu überqueren ist, wird die höher
belastete Fahrspur als maßgeblich angerechnet. Zur besseren Erfassung sind die
Zählergebnisse auch im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Auswertung der Zählergebnisse
Zähltag |
Zählstelle (Furt) |
Spitzenstunde |
Summe Querende (Fußgänger und Radfahrer) |
Kfz-Verkehr |
14.04.2016 |
B 443; nördl. des KVP |
16-17 Uhr |
29 |
641 Kfz |
28.04.2016 |
Weserstraße |
18-19 Uhr |
12 |
245 Kfz |
12.05.2016 |
Lise-Meitner-Straße |
07-08 Uhr |
31 |
82 Kfz |
26.05.2016 |
B 443; südl. des KVP |
17-18 Uhr |
45 |
524 Kfz |
Gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) kommt die Anordnung eines Fußgängerüberweges nur in Betracht, wenn in der Spitzenstunde mindestens 50 Fußgängerquerungen vorliegen. Diese Querungszahlen wurden an keiner der 4 Furten erreicht. Insofern ist die Markierung von Fußgängerüberwegen nicht erforderlich.
Anlagen
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: R-FGÜ 2001 Pkt. 2.3