Betreff
Entwurf Stellenplan 2017
Vorlage
2016 0003/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Als Bestandteil des Haushaltsplans 2017 wird der dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Bei der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 14. Oktober 2016 ist die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes verabredet worden. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, beim Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Bezugsdauergrenze aufzuheben. Auch die dazu erforderliche Finanzierung soll sichergestellt werden. Zu den finanziellen Belastungen der Länder besteht noch Beratungsbedarf beim Bund.

 

Diese weitreichende und sehr kurzfristige Änderung des UVG hat erhebliche Auswirkungen für die Kommunen, die für die Umsetzung des UVG verantwortlich sind. Es ist von einer deutlichen Fallzahlensteigerung auszugehen, da

 

1)    der Bezugszeitraum von 72 auf bis zu 216 Monate angehoben wird.

 

2)    erstmals Kinder und Jugendliche, die bereits das 12. Lebensjahr vollendet haben, anspruchsberechtigt sind.

 

 

Mit einer Verdoppelung der Fallzahlen wird derzeit gerechnet, so dass eine zusätzliche Stelle für die Bearbeitung der Unterhaltsvorschussangelegenheiten erforderlich ist. Die Besetzung der Stelle steht in Abhängigkeit mit der Einbringung und Verabschiedung des Gesetzesentwurfes. Das Gesetz wird voraussichtlich Mitte Dezember 2016 verabschiedet. Mit der Region Hannover ist im Falle einer Änderung der von dort jährlich zu erbringende Personalkostenzuschuss neu zu vereinbaren. Insbesondere ist eine Änderung der Bemessungsgrundlage (derzeit 0,87 €/EinwohnerIn) erforderlich.

 

Für die Jugendverwaltungsabteilung wird von daher eine 1,0 Stelle der Vergütungsgruppe BAT Vb / EG 9 TVöD beantragt.

 

 

 

Mit dieser weiteren vorgeschlagenen Änderung entwickeln sich die Planstellen wie folgt:

 

Jahr

2015

2016

2017

Veränderung

gegenüber Vorjahr

Planstellen Beamte

34

34

35

+/- 1

Planstellen Beschäftigte

351,5

371,75

398,5

+ 26,75

Planstellen gesamt

385,5

405,75

433,5

+ 27,75

davon Kindertagesstätten

118,75

120,5

125

+ 4,5

 

 

 

 

Anlage        Übersicht der vorgeschlagenen Änderungen inkl. Personalkosten