Betreff
Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2017 für Burgdorf
Vorlage
2016 0077
Aktenzeichen
80-Hö
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf erkennt den in der Anlage beigefügten neuen Miet­spiegel Burgdorf 2017 als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 d BGB an und setzt die­sen somit per 01. Januar 2017 in Kraft.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im 1. Quartal 2011 wurden erstmals für die Kommunen der Region Hannover qualifizierte Mietspiegel veröffentlicht.

Um sowohl den gesetzlichen Anforderungen (§ 558d Abs. 2 BGB) als auch der aktuellen Entwicklung des regionalen Wohnungsmarktes gerecht zu werden, ist der Mietspiegel alle zwei Jahre fortzuschreiben bzw. neu zu erstellen. Nach der Neuerstellung im Jahr 2015 erfolgt nunmehr die zweite Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegel 2017.

Der Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB unter Leitung der Region Hannover, begleitet durch eine Mietspiegelkommission, gemeinsam und einver­nehmlich fortgeschrieben. Die Daten des Mietspiegels beruhen auf einer von GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH, Hamburg, im Auftrag der Region Han­nover mit dem Stichtag 1. April 2016 bei Mietern und Vermietern durchgeführten, empi­rischen Repräsentativerhebung.

Erst durch die Anerkennung durch einen entsprechenden politischen Beschluss der jewei­ligen Kommune wird der qualifizierte Mietspiegel in Kraft gesetzt. Es ist daher zwingend erforderlich, die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels spätestens zwei Jahre nach der Neuerstellung 2015 in Kraft zu setzen, da die Datenerhebungen an­dernfalls den Status eines "qualifizierten Mietspiegels" verlieren. Die Region hat die regi­onsangehörigen Städte und Gemeinden wiederum um Anerkennung des jeweiligen Miet­spiegels gebeten.

Inzwischen liegt hier die druckfähige Fassung des neuen Mietspiegels für Burgdorf 2017 vor.

Der direkte Vergleich der Mittelwerte in den Mietspiegelfeldern aus den Mietspiegeln 2015 und 2017 (jeweils Seite 8, Punkt 5.1) zeigt einen deutlichen Anstieg der Mieten in allen Baualtersklassen und bei allen Wohnungsgrößen.

 

 

 

 

Der Text der Broschüre wurde im Vergleich zum Mietspiegel 2015 nur unwesentlich verändert. In erster Linie handelt es sich um redaktionelle Änderungen. Die auffälligste Änderung im Text findet sich auf Seite 7 (Seitenzahl ändert sich noch!). Dort wurde bei der Energetik eine Ergänzung um Warmwasser vorgenommen. Dabei handelt es sich jedoch um keine inhaltliche Änderung, sondern lediglich um eine Präzisierung.

Der Druck der Broschüren wird nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Burgdorf von der Region Hannover veranlasst, die ebenfalls die hierfür anfallenden Kosten trägt.