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Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Burgdorf erkennt den in der Anlage beigefügten neuen Mietspiegel
Burgdorf 2017 als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 d BGB an und setzt diesen
somit per 01. Januar 2017 in Kraft.
Sachverhalt und Begründung:
Im 1. Quartal 2011
wurden erstmals für die Kommunen der Region Hannover qualifizierte Mietspiegel
veröffentlicht.
Um sowohl den
gesetzlichen Anforderungen (§ 558d Abs. 2 BGB) als auch der aktuellen
Entwicklung des regionalen Wohnungsmarktes gerecht zu werden, ist der
Mietspiegel alle zwei Jahre fortzuschreiben bzw. neu zu erstellen. Nach der
Neuerstellung im Jahr 2015 erfolgt nunmehr die zweite Fortschreibung des
qualifizierten Mietspiegel 2017.
Der Mietspiegel
wurde als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB unter Leitung der Region Hannover, begleitet durch eine
Mietspiegelkommission, gemeinsam und einvernehmlich fortgeschrieben. Die Daten
des Mietspiegels beruhen auf einer von GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und
Wohnforschung GmbH, Hamburg, im Auftrag der Region Hannover mit dem Stichtag
1. April 2016 bei Mietern und Vermietern durchgeführten, empirischen Repräsentativerhebung.
Erst durch die
Anerkennung durch einen entsprechenden politischen Beschluss der jeweiligen
Kommune wird der qualifizierte Mietspiegel in Kraft gesetzt. Es ist daher
zwingend erforderlich, die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels
spätestens zwei Jahre nach der Neuerstellung 2015 in Kraft zu setzen, da die
Datenerhebungen andernfalls den Status eines "qualifizierten
Mietspiegels" verlieren. Die Region hat die regionsangehörigen Städte und
Gemeinden wiederum um Anerkennung des jeweiligen Mietspiegels gebeten.
Inzwischen liegt
hier die druckfähige Fassung des neuen Mietspiegels für Burgdorf 2017 vor.
Der direkte
Vergleich der Mittelwerte in den Mietspiegelfeldern aus den Mietspiegeln 2015
und 2017 (jeweils Seite 8, Punkt 5.1) zeigt einen deutlichen Anstieg der Mieten
in allen Baualtersklassen und bei allen Wohnungsgrößen.
Der Text der
Broschüre wurde im Vergleich zum Mietspiegel 2015 nur unwesentlich verändert.
In erster Linie handelt es sich um redaktionelle Änderungen. Die auffälligste
Änderung im Text findet sich auf Seite 7 (Seitenzahl ändert sich noch!). Dort
wurde bei der Energetik eine Ergänzung um Warmwasser vorgenommen. Dabei handelt
es sich jedoch um keine inhaltliche Änderung, sondern lediglich um eine
Präzisierung.
Der Druck der Broschüren wird nach
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Burgdorf von der Region Hannover
veranlasst, die ebenfalls die hierfür anfallenden Kosten trägt.