Kindertagesstätten Südstern und Am Freibad
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Beschlussvorschlag:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass in den Kindertagesstätten Südstern und Am Freibad Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (und aller anderen sich in den Kindertagesstätten aufhaltenden Personen) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung empfohlen wurden.
Dem Rat wird empfohlen, zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen, die auf raumakustischen Messungen und Empfehlungen zur Umsetzung der raumakustischen Anforderungen beruhen, für das Haushaltsjahr 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 69.000 € zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilungen in den anderen Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Burgdorf Lärmmessungen vornehmen zu lassen, um festzustellen, ob technische und/oder organisatorische Maßnahmen entwickelt werden müssen, um der Gefährdung angemessen zu begegnen.
Sachverhalt und Begründung:
Das
Arbeitsschutzgesetz dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten
bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu gewährleisten und zu
verbessern.
In diesem Zusammenhang
ist die Stadt Burgdorf verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des
Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die
Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Hierbei hat die Stadt die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und
erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei ist eine
Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
anzustreben.
Zur Planung
und Durchführung der die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei
der Arbeit beeinflussenden Maßnahmen hat die Stadt u.a. für eine geeignete
Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Durch eine
Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung(en)
hat die Stadt Burgdorf zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes
erforderlich sind. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:
1. die
Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2. physikalische,
chemische und biologische Einwirkungen,
3. die
Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von
Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4. die
Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit
und deren Zusammenwirken,
5. unzureichende
Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
6. psychische
Belastungen bei der Arbeit.
Die
Beurteilung der Gefährdung(en) erfolgt im Rahmen von Sicherheitsbegehungen,
u.a. in den Kindertageseinrichtungen. Bei den Begehungen in den einzelnen
Einrichtungen sind verschiedene Gefährdungen aufgenommen worden. Zudem
erfolgten in allen Kindertagesstätten Workshops, um die psychischen Belastungen
bei der Arbeit zu ermitteln. Zu jeder Gefährdung ist ein Maßnahmenvorschlag
formuliert. Oftmals handelt es sich um durch veränderte Organisation zu
behebende Gefährdungen oder aber um Maßnahmenvorschläge, die durchgeführt
werden können, ohne zusätzliche Finanzmittel zu erfordern. Daneben gibt es
allerdings auch Maßnahmenvorschläge, die bauliche Veränderungen erfordern und
somit auch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
In den
einzelnen Kindertageseinrichtungen wurden unterschiedliche Gefährdungen festgestellt,
in fast allen Kindertagesstätten ist aufgenommen worden, dass ‚Lärm als starke
Belastung empfunden wird‘.
Starke
Lärmeinwirkungen oder dauerhafter Lärm können krank machen oder die Leistungsfähigkeit
negativ beeinflussen. Neben einem erhöhten Risiko für bestimmte Erkrankungen
treten zudem Lärm-, Konzentrations- und Schlafstörungen auf. Dass dieses der
Arbeit in den Kindertagesstätten zumindest nicht förderlich ist, dürfte
unstrittig sein.
Im Rahmen
einer Priorisierung ist von Seiten der Verwaltung im Zusammenwirken mit der
Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Einrichtungsleitungen der in
städtischer Trägerschaft stehenden Kindertagesstätten festgelegt worden, dass
erste Maßnahmen in den Kindertagesstätten Südstern (derzeit 20 Beschäftigte, 120
Betreuungsplätze) und Am Freibad (derzeit 14 Beschäftigte, 100
Betreuungsplätze) vorgenommen werden.
Entsprechend
der Maßnahmenempfehlungen für diese Einrichtungen wurde ein Ingenieurbüro mit
der raumakustischen Bestandsaufnahme beauftragt. Ziel war, die raumakustische
Eignung der Räume für die jeweilige Nutzung zu untersuchen und ggf. Verbesserungsmaßnahmen
zu erarbeiten.
Die
Empfehlungen zur Umsetzung der raumakustischen Anforderungen in den Kindertagesstätten
sehen vor, dass in nicht unerheblichem Umfange Maßnahmen zur raumakustischen
Optimierung sowohl an den Decken als auch an den Wandbereichen vorzunehmen
sind. Die Kosten hierfür sind überschlägig ermittelt und mit 69.000 € (davon
17.900 € für die Kita Südstern und 51.100 € für die Kita Am Freibad) zu
beziffern. In diesem Betrag ist neben Material- und Montagekosten für die
Akustikmaßnahmen ein 30 %-iger Aufschlag enthalten, der die voraussichtlichen zusätzlichen
Kosten für Gerüste, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Entsorgung und Reinigung
berücksichtigen soll.
Dieser Betrag
stellt nach derzeitigen Erkenntnissen den Höchstbetrag für die beiden Einrichtungen
dar, die konkret umzusetzenden Maßnahmen müssen noch im Einzelnen besprochen
und festgelegt werden.
Die
notwendigen Maßnahmen sollten noch im Jahr 2017 durchgeführt werden. Dieses
nicht nur vor dem Hintergrund der Anforderungen aus den
arbeitsschutzrechtlichen Gesetzen und den tarifvertraglichen Regelungen zum
Gesundheitsschutz für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, sondern
auch aufgrund der Tatsache, dass die Stadt Burgdorf und die Gewerkschaft ver.di
in 2015 im Rahmen von Notdienstvereinbarungen, die die Betreuung von Kindern
während der durch Arbeitskampfmaßnahmen (Streik) bedingten Schließung von
Kindertageseinrichtungen sicherstellen sollten, u.a. Folgendes vereinbart
haben:
„Die Stadt Burgdorf verpflichtet sich, in
allen städtischen Kindertagesstätten bis zum Ende des Jahres 2015 Workshops in
Form von durch die bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit moderierten
Gesprächen durchzuführen. Alle Mitarbeiter/innen der Einrichtung können sich an
diesen Workshops beteiligen. Ziel ist die Feststellung der psychischen
Belastung sowie der Belastung der Mitarbeiter/innen durch Lärm. Die Ergebnisse
dieser Workshops, insbesondere die Anregungen der Mitarbeiter/innen, werden in
den weiterführenden Arbeits- und Gesundheitsschutz einbezogen.“
„Die sich aus der Gefährdungsbeurteilung
ergebenden Maßnahmen werden in Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen geplant
und priorisiert. Die hierfür benötigten Mittel werden vom Bürgermeister zu den
Haushaltsberatungen angemeldet und nach Bereitstellung durch den Rat und
Haushaltsgenehmigung umgesetzt.“