Betreff
Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes;
Kindertagesstätten Südstern und Am Freibad
Vorlage
2016 0072
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass in den Kindertagesstätten Südstern und Am Freibad Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (und aller anderen sich in den Kindertagesstätten aufhaltenden Personen) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung empfohlen wurden.

 

Dem Rat wird empfohlen, zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen, die auf raumakustischen Messungen und Empfehlungen zur Umsetzung der raumakustischen Anforderungen beruhen, für das Haushaltsjahr 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 69.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilungen in den anderen Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Burgdorf Lärmmessungen vornehmen zu lassen, um festzustellen, ob technische und/oder organisatorische Maßnahmen entwickelt werden müssen, um der Gefährdung angemessen zu begegnen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu gewährleisten und zu verbessern.

 

In diesem Zusammenhang ist die Stadt Burgdorf verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Hierbei hat die Stadt die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei ist eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

 

Zur Planung und Durchführung der die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussenden Maßnahmen hat die Stadt u.a. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen.

 

Durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung(en) hat die Stadt Burgdorf zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:

 

1.   die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,

 

2.   physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,

 

3.   die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,

 

4.   die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,

 

5.   unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,

 

6.   psychische Belastungen bei der Arbeit.

 

 

Die Beurteilung der Gefährdung(en) erfolgt im Rahmen von Sicherheitsbegehungen, u.a. in den Kindertageseinrichtungen. Bei den Begehungen in den einzelnen Einrichtungen sind verschiedene Gefährdungen aufgenommen worden. Zudem erfolgten in allen Kindertagesstätten Workshops, um die psychischen Belastungen bei der Arbeit zu ermitteln. Zu jeder Gefährdung ist ein Maßnahmenvorschlag formuliert. Oftmals handelt es sich um durch veränderte Organisation zu behebende Gefährdungen oder aber um Maßnahmenvorschläge, die durchgeführt werden können, ohne zusätzliche Finanzmittel zu erfordern. Daneben gibt es allerdings auch Maßnahmenvorschläge, die bauliche Veränderungen erfordern und somit auch die Bereitstellung von Finanzmitteln.

 

In den einzelnen Kindertageseinrichtungen wurden unterschiedliche Gefährdungen festgestellt, in fast allen Kindertagesstätten ist aufgenommen worden, dass ‚Lärm als starke Belastung empfunden wird‘.

 

Starke Lärmeinwirkungen oder dauerhafter Lärm können krank machen oder die Leistungsfähigkeit negativ beeinflussen. Neben einem erhöhten Risiko für bestimmte Erkrankungen treten zudem Lärm-, Konzentrations- und Schlafstörungen auf. Dass dieses der Arbeit in den Kindertagesstätten zumindest nicht förderlich ist, dürfte unstrittig sein.

 

Im Rahmen einer Priorisierung ist von Seiten der Verwaltung im Zusammenwirken mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Einrichtungsleitungen der in städtischer Trägerschaft stehenden Kindertagesstätten festgelegt worden, dass erste Maßnahmen in den Kindertagesstätten Südstern (derzeit 20 Beschäftigte, 120 Betreuungsplätze) und Am Freibad (derzeit 14 Beschäftigte, 100 Betreuungsplätze) vorgenommen werden.

 

Entsprechend der Maßnahmenempfehlungen für diese Einrichtungen wurde ein Ingenieurbüro mit der raumakustischen Bestandsaufnahme beauftragt. Ziel war, die raumakustische Eignung der Räume für die jeweilige Nutzung zu untersuchen und ggf. Verbesserungsmaßnahmen zu erarbeiten.

 

Die Empfehlungen zur Umsetzung der raumakustischen Anforderungen in den Kindertagesstätten sehen vor, dass in nicht unerheblichem Umfange Maßnahmen zur raumakustischen Optimierung sowohl an den Decken als auch an den Wandbereichen vorzunehmen sind. Die Kosten hierfür sind überschlägig ermittelt und mit 69.000 € (davon 17.900 € für die Kita Südstern und 51.100 € für die Kita Am Freibad) zu beziffern. In diesem Betrag ist neben Material- und Montagekosten für die Akustikmaßnahmen ein 30 %-iger Aufschlag enthalten, der die voraussichtlichen zusätzlichen Kosten für Gerüste, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Entsorgung und Reinigung berücksichtigen soll.

 

Dieser Betrag stellt nach derzeitigen Erkenntnissen den Höchstbetrag für die beiden Einrichtungen dar, die konkret umzusetzenden Maßnahmen müssen noch im Einzelnen besprochen und festgelegt werden.

 

Die notwendigen Maßnahmen sollten noch im Jahr 2017 durchgeführt werden. Dieses nicht nur vor dem Hintergrund der Anforderungen aus den arbeitsschutzrechtlichen Gesetzen und den tarifvertraglichen Regelungen zum Gesundheitsschutz für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass die Stadt Burgdorf und die Gewerkschaft ver.di in 2015 im Rahmen von Notdienstvereinbarungen, die die Betreuung von Kindern während der durch Arbeitskampfmaßnahmen (Streik) bedingten Schließung von Kindertageseinrichtungen sicherstellen sollten, u.a. Folgendes vereinbart haben:

 

„Die Stadt Burgdorf verpflichtet sich, in allen städtischen Kindertagesstätten bis zum Ende des Jahres 2015 Workshops in Form von durch die bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit moderierten Gesprächen durchzuführen. Alle Mitarbeiter/innen der Einrichtung können sich an diesen Workshops beteiligen. Ziel ist die Feststellung der psychischen Belastung sowie der Belastung der Mitarbeiter/innen durch Lärm. Die Ergebnisse dieser Workshops, insbesondere die Anregungen der Mitarbeiter/innen, werden in den weiterführenden Arbeits- und Gesundheitsschutz einbezogen.“

 

„Die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Maßnahmen werden in Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen geplant und priorisiert. Die hierfür benötigten Mittel werden vom Bürgermeister zu den Haushaltsberatungen angemeldet und nach Bereitstellung durch den Rat und Haushaltsgenehmigung umgesetzt.“