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Beschlussvorschlag:
A) Von den Ergebnissen der in der Begründung in Teil 4 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren
- der in der Zeit vom 21.03.2016 bis 11.04.2016 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der mit Schreiben vom 15.03.2016 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 29.08.2016 bis 06.10.2016 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 24.08.2016 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Teil 3 und Teil 4 beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)
B) Satzungsbeschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 0-66 „An den Hecken“ mit örtlichen Bauvorschriften wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung in der Fassung vom 10.11.2016 als Satzung beschlossen.
Dem Bebauungsplan werden die Begründung in der Fassung vom 10.11.2016 und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 (5) BauGB, die auf Seite 85 der Begründung wiedergegeben ist, beigefügt.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Bezugsvorlage 2016 1178 bzw. der
Ergänzungsvorlagen 2016 1178/1 und 2016 1178/2 ist über den Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 0-66 „An den Hecken“ mit örtlichen Bauvorschriften beraten
worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 16.08.2016 den Auftrag
erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden durchzuführen.
Dem entsprechend erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 29.08.2016
bis 06.10.2016 und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2
BauGB mit Schreiben vom 24.08.2016. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung sind in der Begründung des Bebauungsplans Nr. 0-66 „An den
Hecken“ mit örtlichen Bauvorschriften in den Kapiteln 11.3 und 11.4
wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden die textlichen Festsetzungen und die Planzeichnung noch geringfügig modifiziert bzw. es erfolgten redaktionelle Klarstellungen; eine Übersicht über die Modifikationen mit Erläuterungen ist Kapitel 11.4.2 der Begründung zu entnehmen. Durch die gegenüber der Entwurfsfassung vorgenommenen Klarstellungen und Modifikationen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es handelt sich auch nicht um Änderungen im Sinne des § 4a (3) BauGB (geringfügige Änderungen), sondern um Klarstellungen bzw. um die Umsetzung von Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren. Eine erneute Offenlage nach § 3 (2) oder § 4a (3) BauGB ist somit nicht erforderlich (ausführlicher in Kapitel 11.4.2 der Begründung).
Auch im Text der Begründung erfolgten redaktionelle Klarstellungen; die Begründung wurde zudem in Kapitel 10.3. hinsichtlich der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergänzt und mit Verfahrensvermerken versehen. Klarstellungen und Ergänzungen in der Begründung sind grau hinterlegt.
In der Folge kann nun der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 0-66 „An den Hecken“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst werden. Hierüber
ist zu entscheiden.
Anlagen:
- Bebauungsplan Nr. 0-66 „An
den Hecken“ mit örtlichen Bauvorschriften; Stand 10.11.2016
- Begründungen zum
Bebauungsplan Nr. 0-66 „An den Hecken“ mit örtlichen Bauvorschriften; Stand
10.11.2016