Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-66 "An den Hecken" - Satzung Bezugsvorlage: 2016 1178 - Entwurf
Vorlage
2016 0069
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

A)   Von den Ergebnissen der in der Begründung in Teil 4 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren

-  der in der Zeit vom 21.03.2016 bis 11.04.2016 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 15.03.2016 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-  der in der Zeit vom 29.08.2016 bis 06.10.2016 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 24.08.2016 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Teil 3 und Teil 4 beschrie­benen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)

B)  Satzungsbeschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 0-66 „An den Hecken“ mit örtlichen Bauvorschriften wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung in der Fassung vom 10.11.2016 als Satzung beschlossen.

Dem Bebauungsplan werden die Begründung in der Fassung vom 10.11.2016 und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 (5) BauGB, die auf Seite 85 der Begründung wiedergegeben ist, beigefügt.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anhand der Bezugsvorlage 2016 1178 bzw. der Ergänzungsvorlagen 2016 1178/1 und 2016 1178/2 ist über den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-66 „An den Hecken“ mit örtlichen Bauvorschriften beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 16.08.2016 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Dem entsprechend erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 29.08.2016 bis 06.10.2016 und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 24.08.2016. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der Begründung des Bebauungsplans Nr. 0-66 „An den Hecken“ mit örtlichen Bauvorschriften in den Kapiteln 11.3 und 11.4 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden die textlichen Festsetzungen und die Planzeichnung noch geringfügig modifiziert bzw. es erfolgten redaktionelle Klarstellungen; eine Übersicht über die Modifikationen mit Erläuterungen ist Kapitel 11.4.2 der Begründung zu entnehmen. Durch die gegenüber der Entwurfsfassung vorgenommenen Klarstellungen und Modifikationen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es handelt sich auch nicht um Änderungen im Sinne des § 4a (3) BauGB (geringfügige Änderungen), sondern um Klarstellungen bzw. um die Umsetzung von Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren. Eine erneute Offenlage nach § 3 (2) oder § 4a (3) BauGB ist somit nicht erforderlich (ausführlicher in Kapitel 11.4.2 der Begründung).

Auch im Text der Begründung erfolgten redaktionelle Klarstellungen; die Begründung wurde zudem in Kapitel 10.3. hinsichtlich der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergänzt und mit Verfahrensvermerken versehen. Klarstellungen und Ergänzungen in der Begründung sind grau hinterlegt.

In der Folge kann nun der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 0-66 „An den Hecken“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst werden. Hierüber ist zu entscheiden.

Anlagen:

-      Bebauungsplan Nr. 0-66 „An den Hecken“ mit örtlichen Bauvorschriften; Stand 10.11.2016

-      Begründungen zum Bebauungsplan Nr. 0-66 „An den Hecken“ mit örtlichen Bauvorschriften; Stand 10.11.2016