Zu den in der Sitzung des Ortsrates
Schillerslage vom 15.09.2016 getätigten Anmerkungen und Fragen werden
nachfolgend Stellungnahmen seitens des Fachbereiches Tiefbau, Straßen und
Verkehr abgegeben.
TOP 10, Anfragen und Anregungen an die
Verwaltung
Herr Dunker bat
für die Wintersaison 2016 um die Bereitstellung eines Laubcontainers auf dem
Schützenplatz
Antwort der
Tiefbauabteilung:
Ein Laubcontainer
ist bereits in der 43. KW aufgestellt worden.
Herr Dunker
wies auf das Thema anonymer Bestattungen in Schillerslage hin. Dies sei derzeit
nur auf den Friedhöfen Otze und Niedersachsenring möglich. Sollte auch in
Schillerslage der Wunsch bestehen, müsste dies mit der Fachabteilung besprochen
werden.
Herr Dr. Volker Plaß
fügte hinzu, dass halbanonyme Bestattungen bereits möglich seien (für
Außenstehende dann nicht ersichtlich)
Antwort der Tiefbauabteilung:
Zum Verständnis wird die Antwort gem. Protokoll der Sitzung des Ortsrates
Schillerslage vom 12.05.2016 wiedergegeben:
„Die Einrichtung eines anonymen Grabfeldes auf dem Stadtteilfriedhof
Schillerslage ist nicht beabsichtigt, da die Nachfrage aus den einzelnen
Ortsteilen sehr gering ist. Es besteht jedoch auch für die Bewohner der
Ortsteile die Möglichkeit der anonymen Beisetzung auf dem Stadtfriedhof
Niedersachsenring.
Alternativ kann ein Grab als Rasengrab
erworben werden. Es besteht keine Pflicht zur Aufstellung eines Grabmales, so
dass man von einer „halb anonymen“ Bestattung spricht. Die Angehörigen kennen
in dem Fall die Lage des Grabes, jedoch ist diese nicht für jedermann
namentlich kenntlich gemacht“.
Herr
Thieleking erläuterte,
dass die Querung (Am Lahkamp/ Sprengelstraße) lebensgefährlich sei. Ein hoher
Zaun behindere die Sicht ins Dorf. Dort werde dringend weiterer Handlungsbedarf
in Form z.B. eines zusätzlichen Spiegels gesehen. Ebenfalls wäre eine Ausdehnung
der 30er-Zone wünschenswert. Der bereits vorhandene Spiegel müsse bestehen
bleiben. Herr Dunker schlug einen kurzfristigen Ortstermin vor.
Antwort der
Tiefbauabteilung:
Ein Ortstermin
bezüglich der Querung wird vereinbart.
Bezüglich der Ausdehnung der 30er-Zone wird die in der Mitteilungsvorlage Nr. 2015 0912 vom 31.07.2015 enthaltene Antwort wiedergegeben.
„Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 274 StVO (zulässige
Höchstgeschwindigkeit) sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus
Sicherheitsgründen auf bestehenden Straßen nur angeordnet werden, wenn
Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind.
Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende
Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird. Im
anderen Fall muss die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt
werden. Eine Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung, aus Gründen, die der
Verkehrsberuhigung dienen soll, ist nicht zulässig.
Somit sind die Voraussetzungen für eine Erweiterung der
Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gegeben.
Diese Sichtweise wird
auch durch die Polizeiinspektion Burgdorf befürwortet. Aus verkehrspolizeilicher
Sicht wird keinerlei Handlungsbedarf gesehen.“
Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner sprach
an, dass gerade in den Abend- und den Morgenstunden sowie am Wochenende
die Geschwindigkeit im Ort teilweise stark überschritten werde. Der Ortsrat bat
um eine Geschwindigkeitsauswertung der vorhandenen Anzeige in der nächsten
Ortsratssitzung.
Antwort der
Tiefbauabteilung:
Die Auswertung wird in
der Ortsratssitzung vorgestellt und erläutert.