Betreff
Mitteilung des Fachbereiches Tiefbau, Straßen und Verkehr zum Protokoll der Sitzung am 15.09.2016
Vorlage
2016 0061
Art
M i t t e i l u n g

Zu den in der Sitzung des Ortsrates Schillerslage vom 15.09.2016 getätigten Anmerkungen und Fragen werden nachfolgend Stellungnahmen seitens des Fachbereiches Tiefbau, Straßen und Verkehr abgegeben.

 

TOP 10, Anfragen und Anregungen an die Verwaltung

 

Herr Dunker bat für die Wintersaison 2016 um die Bereitstellung eines Laubcontainers auf dem Schützenplatz

 

Antwort der Tiefbauabteilung:

Ein Laubcontainer ist bereits in der 43. KW aufgestellt worden.  

 

 

Herr Dunker wies auf das Thema anonymer Bestattungen in Schillerslage hin. Dies sei derzeit nur auf den Friedhöfen Otze und Niedersachsenring möglich. Sollte auch in Schillerslage der Wunsch bestehen, müsste dies mit der Fachabteilung besprochen werden.

Herr Dr. Volker Plaß fügte hinzu, dass halbanonyme Bestattungen bereits möglich seien (für Außenstehende dann nicht ersichtlich)

 

Antwort der Tiefbauabteilung:

Zum Verständnis wird die Antwort gem. Protokoll der Sitzung des Ortsrates Schillerslage vom 12.05.2016 wiedergegeben:

„Die Einrichtung eines anonymen Grabfeldes auf dem Stadtteilfriedhof Schillerslage ist nicht beabsichtigt, da die Nachfrage aus den einzelnen Ortsteilen sehr gering ist. Es besteht jedoch auch für die Bewohner der Ortsteile die Möglichkeit der anonymen Beisetzung auf dem Stadtfriedhof Niedersachsenring.

Alternativ kann ein Grab als Rasengrab erworben werden. Es besteht keine Pflicht zur Aufstellung eines Grabmales, so dass man von einer „halb anonymen“ Bestattung spricht. Die Angehörigen kennen in dem Fall die Lage des Grabes, jedoch ist diese nicht für jedermann namentlich kenntlich gemacht“.

 

 

Herr Thieleking  erläuterte, dass die Querung (Am Lahkamp/ Sprengelstraße) lebensgefährlich sei. Ein hoher Zaun behindere die Sicht ins Dorf. Dort werde dringend weiterer Handlungsbedarf in Form z.B. eines zusätzlichen Spiegels gesehen. Ebenfalls wäre eine Ausdehnung der 30er-Zone wünschenswert. Der bereits vorhandene Spiegel müsse bestehen bleiben. Herr Dunker schlug einen kurzfristigen Ortstermin vor.

 

Antwort der Tiefbauabteilung:

Ein Ortstermin bezüglich der Querung wird vereinbart.

 

Bezüglich der Ausdehnung der 30er-Zone wird die in der Mitteilungsvorlage Nr. 2015 0912 vom 31.07.2015 enthaltene Antwort wiedergegeben.

 

„Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 274 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit) sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen auf bestehenden Straßen nur angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird. Im anderen Fall muss die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt werden. Eine Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung, aus Gründen, die der Verkehrsberuhigung dienen soll, ist nicht zulässig.

 

Somit sind die Voraussetzungen für eine Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gegeben.

 

Diese Sichtweise wird auch durch die Polizeiinspektion Burgdorf befürwortet. Aus verkehrspolizeilicher Sicht wird keinerlei Handlungsbedarf gesehen.“

 

Einwohnerfragestunde

 

Ein Einwohner sprach an, dass gerade in den Abend- und den Morgenstunden sowie am Wochenende die Geschwindigkeit im Ort teilweise stark überschritten werde. Der Ortsrat bat um eine Geschwindigkeitsauswertung der vorhandenen Anzeige in der nächsten Ortsratssitzung.

 

Antwort der Tiefbauabteilung:

Die Auswertung wird in der Ortsratssitzung vorgestellt und erläutert.