Betreff
Straßenbenennung im Baugebiet "An den Hecken" - Bebauungsplan 0-66
Vorlage
2016 0060
Aktenzeichen
62.085.000
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Planstraßen im Bereich des Bebauungsplanes 0-66 „An den Hecken“ erhalten folgende Namen:

 

Planstraße A1/B mit den Stichstraßen D und E:             Weimarer Bogen

Planstraße A2:                                                         Schweriner Reihe

Planstraße C:                                                           Potsdamer Winkel

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 0-66 „An den Hecken“ sind (nach derzeitigem Planungsstand) drei Straßen zu benennen.

 

Zweck der Benennung von Straßen ist in erster Linie, im Verkehr der Bürger untereinander sowie zwischen Bürgern und Behörden, Beförderungs- und Rettungsdiensten das Auffinden von Wohngebäuden, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Amtsgebäuden zu ermöglichen oder zu erleichtern (Ordnungs- und Erschließungsfunktion). Die geplante Straßenführung macht die Vergabe von drei separaten Straßennamen erforderlich.

 

In der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Straßenbenennung“ wurde vereinbart, künftig eher neutrale Straßennamen zu verwenden. Außerdem sollen Themen von benachbarten Straßen aufgegriffen werden.

 

Im näheren Umfeld befinden sich u. a. die Leipziger Straße, Dresdener Straße und Calbenser Straße. Dem Grundsatz der Raumgliederung folgend und somit eine regionale Zuordnung und bessere Orientierung zu ermöglichen, wurde von der Arbeitsgruppe vorgeschlagen, Städte aus den neuen Bundesländern auszuwählen. Als Städte werden nunmehr „Weimar“ (Weimarer Republik, Weimarer Klassik um Goethe und Schiller) sowie die Landeshauptstädte von Mecklenburg-Vorpommern „Schwerin“ und Brandenburg „Potsdam“ vorgeschlagen.

 

Weiterhin wurde befürwortet, den zweiten Teil des Straßennamens künftig abwechslungsreicher zu gestalten. Als Alternative zur Straße und Weg soll bei der Auswahl die Straßenführung und Ausgestaltung berücksichtigt und ggf. verwendet werden.

 

Planstraße A1/B führt bogenähnlich durch das Baugebiet. Die nach Osten abgehenden Stichstraßen D und E erschließen nur eine geringe Anzahl von Grundstücken. Sie erhalten daher keine eigenständigen Namen.

In Planstraße A2 ist die Reihe mit den bestehenden Baumhecken ein prägendes Element. Auch in diesem Bereich ist für die nach Westen abgehenden Stichwege kein eigener Name vorgesehen.

Planstraße C wird ringförmig mit zwei Winkeln geführt. Die Bezeichnung „Ring“ passt jedoch eher auf größere Straßen, die einen Zubringercharakter aufweisen (z. B. Ostlandring, Berliner Ring). Aus diesem Grund wird für Planstraße C als mögliche Variante zur Straße bzw. Weg der Winkel vorgeschlagen.

 

Für die Benennung der Planstraßen im Baugebiet „An den Hecken“ werden daher folgende Namen vorgeschlagen:

 

Planstraße A1/B mit den

Stichstraßen D und E:                   Weimarer Bogen (alternativ: Weimarer Straße)

Planstraße A2:                            Schweriner Reihe (alternativ: Schweriner Straße)

Planstraße C:                              Potsdamer Winkel (alternativ: Potsdamer Weg)

 

Anlage:

Lageplan mit Planstraßen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 0-66 „An den Hecken“