Betreff
Wahl einer stellv. Ortsbürgermeisterin / eines stellv. Ortsbürgermeisters
Vorlage
2016 0053
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

Laufende Kosten:

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

ohne


Sachverhalt und Begründung:

Gemäß § 92 Abs. 1 NKomVG wählt der Ortsrat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Mitglieds aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode eine Vertreterin / einen Vertreter der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters.

Vorschlagsberechtigt ist jedes Ortsratsmitglied. Für das Wahlverfahren gilt § 67 NKomVG.