Betreff
Wahl einer stellv. Ortsbürgermeisterin / eines stellv. Ortsbürgermeisters
Vorlage
2016 0053
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 92 Abs. 1 NKomVG wählt der Ortsrat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Mitglieds aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode eine Vertreterin / einen Vertreter der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters.
Vorschlagsberechtigt ist jedes Ortsratsmitglied. Für das Wahlverfahren gilt § 67 NKomVG.