Betreff
Wahl einer Ortsbürgermeisterin / eines Ortsbürgermeisters
Vorlage
2016 0049
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 92 Abs. 1 NKomVG wählt der Ortsrat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Mitglieds aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die Ortsbürgermeisterin / den Ortsbürgermeister.
Vorschlagsberechtigt ist jedes Ortsratsmitglied. Für das Wahlverfahren gilt § 67 NKomVG.
Nach § 95 Abs. 2 NKomVG erfüllt die Ortsbürgermeisterin / der Ortsbürgermeister Hilfsfunktionen für die Gemeindeverwaltung; sie / er kann die Übernahme dieser Hilfsfunktion jedoch ablehnen.