Betreff
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ortsratsmitglieder
Vorlage
2016 0047
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Sachverhalt und Begründung:

 

Gem. § 60 NKomVG sind die Ratsfrauen und Ratsherren zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl von dem Bürgermeister förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Der Verpflichtung geht die Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG voraus, die sich auf die Bestimmungen der §§ 40 – 42 NKomVG bezieht.

 

Die Texte der §§ 40 – 43 und 60 NKomVG sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Mit Beschluss vom 05.02.2009 hat der Rat eine Ratsvorschrift zu Annahme von unentgeltlichen Leistungen erlassen, die ich Ihnen zur Kenntnisnahme und Beachtung in der Anlage überlasse.

 

Gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG gelten die Vorschriften für den Rat für das Verfahren des Ortsrates entsprechend. Die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung ist deshalb von dem bisherigen Ortsbürgermeister / der bisherigen Ortsbürgermeisterin vorzunehmen.