(Bezugsvorlage 2016 1201)
Sachverhalt und Begründung:
Nach dem jetzigen Wissensstand, kann Abt. 25 keine seriösen Angaben über die Höhe der Baukosten für den „Wiederversatz des Findlings“ machen.
Nach fachlicher Einschätzung des Sachverständigenbüro Onnen + Poll und der Fachabteilung kann der große Findling nur dann zweifelsfrei wieder aufgesetzt werden, wenn das Ehrenmal komplett zurückgebaut und gemäß den statischen Erfordernissen neu errichtet wird.
Da es sich um ein sehr spezielles Bauvorhaben handelt, kann eine Kostensicherheit und ein wirtschaftliches Ergebnis nur dann erzielt werden, wenn die Bauleistung konkret ausgeschrieben wird und verschiedene Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Im Vorfeld eines Ausschreibungsverfahrens wäre es natürlich erforderlich eine Planungsleistung an einen Fachingenieur für folgende Arbeiten zu vergeben:
konstruktive Ausarbeitung / statische Berechnung / Erstellung eines Leistungs-verzeichnisses.
Ohne diese tiefergehenden Kenntnisse kann der Aufwand für einen „Wiederversatz des Findlings“ nachstehend nur sehr grob umrissen werden und beruht auf Erfahrungswerten der involvierten Steinmetzfirma.
Planungskostenschätzung
grob: ca. 4.000,- € bis ca.
7.000,- € brutto
zuzüglich
Baukostenschätzung
grob: ca. 30.000,- € bis ca.
50.000,- € brutto
Im Hinblick auf das Kostenrisiko der vorbeschriebenen Komplettsanierung und dem Hinweis auf zu erwartende laufende Unterhaltskosten nach einem Wiederaufbau des Ehrendenkmals zur Substanzerhaltung, verweist Abt. 25 auf die Vorlage Nr. 2016 1201 mit der dargestellte Variante, den großen Schlussstein mit der Inschrift neben das Portal des Ehrenmals auf einem Fundament in die Grünfläche neu zu versetzen und die Bau-substanz des Findlingsschaftes lediglich instand zu setzen. Die geschätzte Angebots-summe der Steinmetzfirma für diese Variante beläuft sich auf rd. 6.620,- € brutto.