Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
In die Mitgliederversammlung
des Vereins „Friedrich-Bödecker-Kreis e. V.“ wird
Herr / Frau
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entsandt.
Sachverhalt und Begründung:
Für die Stadtbücherei ist die Stadt
Burgdorf am 13.02.1995 Mitglied in dem Verein „Friedrich-Bödecker-Kreis e. V.“
geworden. Hierbei handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein, der sich
entsprechend § 2 Abs. 2 der Vereinssatzung der Aufgabe stellt, pädagogische
Arbeit im Bereich der Literatur für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit
mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu leisten. Die Erfüllung dieser
Aufgabe geschieht in enger Zusammenarbeit mit Schule, Elternschaft, allen
beruflichen Miterziehern und der Jugend selbst.
Organe des Vereins sind
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung
Jedes Mitglied hat in der
Mitgliederversammlung eine Stimme. Durch Ratsbeschluss vom 09.12.2004 wurde die
Teilnahme in der Mitgliederversammlung bisher durch die Leitung der
Stadtbücherei wahrgenommen.
Es wird vorgeschlagen, auch künftig die Mitgliedschaftsrechte in der Mitgliederversammlung des Vereins „Friedrich-Bödecker-Kreis e. V.“ durch die Leiterin der Stadtbücherei, Frau Andrea Nehmer-Rommel, vertreten zu lassen.