Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf in der Arbeitsgemeinschaft Limnologie und Gewässerschutz e. V.
Vorlage
2016 0036
Aktenzeichen
31-08-7.8
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

In die Haupt- und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Limnologie und Gewässerschutz e. V. wird

 

Herr / Frau ................................................

 

entsandt

Sachverhalt und Begründung:

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 26.08.1993 ist die Stadt Burgdorf seit dem 01.09.1993 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Limnologie und Gewässerschutz e. V (ALG).

 

Zweck und Aufgaben des Vereins bestehen darin, die Oberflächengewässer und die in ihnen beheimatete Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Dieses wird insbesondere durch folgende im § 3 der Satzung festgeschriebenen Ziele erreicht:

 

·         Datenerfassung über das Abflussverhalten der Fließgewässer

·         Feststellung der Verunreinigung der Gewässer und der Verursacher durch ein Netz von Gewässerbeobachtern

·         Bestandsaufnahmen als Hilfe für die Erstellung „Roter Listen“ für Tier- und Pflanzenarten

·         Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzverbänden und Naturschutzbeauftragten

·         Aufklärung der Öffentlichkeit

·         Einwendungshilfen bei Planfeststellungsverfahren – Ausbau von Gewässern, Wasserentnahmen und Abwassereinleitungen – für Mitglieder mit Wasser- und Fischereirechten

·         Einsatz für die Erhaltung von Feuchtgebieten und für die Anlegung neuer Bereiche

·         Schutz kleinerer Gewässer

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.

 

Organe des Vereins sind

 

a.    die Hauptversammlung,

b.    der Vorstand,

c.    die Mitgliederversammlung.

 

Der Hauptversammlung obliegt nach § 12 der Vereinssatzung neben der Wahl des Vorstandes, der Kassenprüfer und der Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und Entlastung des Vorstandes die Genehmigung des Haushaltsplanes und die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel nach dem Haushaltsplan, während der Mitgliederversammlung die Beschlussfassung über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht nach der Satzung dem Vorstand obliegen oder der Hauptversammlung übertragen sind.

 

Es wird vorgeschlagen, den Umweltingenieur, Herrn Peter Frerichs, in die Haupt- und Mitgliederversammlung zu entsenden.