Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
In die Mitgliederversammlung
des Ausbildungsverbundes „pro regio e. V.“ wird
Herr / Frau
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entsandt.
Sachverhalt und Begründung:
Mit Ratsbeschluss vom 12.10.2000 beschloss
der Rat der Stadt Burgdorf den Beitritt der Stadt Burgdorf zum
Ausbildungsverbund „pro regio e. V.“, Uetze zum 01.01.2001.
Gemäß § 7 der Vereinssatzung sind die
Organe des Vereins
a. die Mitgliederversammlung
b. der Vorstand.
Mitgliederversammlung
Gemäß § 13 der Vereinssatzung hat jedes
Mitglied des Vereins eine Stimme. Es kann sich in der Mitgliederversammlung
durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter vertreten lassen.
Vorstand
Gemäß § 10 der Vereinssatzung werden die
Mitglieder des Vorstandes für die Dauer von drei Jahren von der
Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder gewählt.
Seit Gründung des Vereins nimmt die
Fachabteilung (Wirtschaftsförderungs- und Liegenschaftabteilung) die
Mitgliedschaftsrechte wahr.
Es wird vorgeschlagen, auch in der 18. WP
Herrn Dipl.-Oec. André Scholz mit der Vertretung der Stadt Burgdorf in der
Mitgliederversammlung zu beauftragen.