Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf in der Arbeitsgemeinschaft für „Deutsche Fachwerkstädte e. V.“
Vorlage
2016 0034
Aktenzeichen
31-08-7.7
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

In die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft „Deutsche Fachwerkstädte e. V.“ wird Herr Baurat Andreas Fischer oder eine/ein vom ihm bestimmte/r Vertreterin / Vertreter für die Laufzeit der 18. Wahlperiode entsandt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 26.08.1993 ist die Stadt Burgdorf zum 01. September 1993 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Deutsche Fachwerkstädte e. V.“ geworden.

 

Entsprechend der Satzung der Arbeitsgemeinschaft „Deutsche Fachwerkstädte e. V.“ verbindet die Arbeitsgemeinschaft Städte der Bundesrepublik Deutschland mit bedeutendem alten Fachwerkbestand und historisch nennenswerter Bausubstanz. Diese wollen im gegenseitigen Erfahrungsaustausch und im gemeinsamen Handeln die Erhaltung ihrer historischen städtebaulichen Strukturen durch Einbeziehung in die Ortsplanung fördern. Dies geschieht entsprechend § 1 Abs. 6 der Vereinssatzung durch

 

a)       Erfahrungsaustausch im Hinblick auf Stadtsanierungen, insbesondere auf Objektsanierungen unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten nach dem Baugesetzbuch und in Modernisierungsprogrammen, einschl. dem energetischen Bereich,

 

b)       Erfahrungsaustausch zu stadtbildpflegerischen Maßnahmen und deren Absicherung, z. B. in Ortssatzungen,

 

c)       Förderung aller Maßnahmen, die zu einer positiven Bewertung der historisch bedingten städtebaulichen Strukturen in der Stadtentwicklungsplanung beitragen. Dabei geht es um Aspekte der Nutzung, Funktionsmischungen, um eine angemessene Bewertung des Verkehrs und um die sozialen Probleme,

 

d)       Förderung der touristischen Aktivitäten der Mitglieder, insbesondere im Hinblick auf den Erhalt der Fachwerkstädte,

 

e)       Initiativen zur finanziellen und steuerlichen Förderung von Baudenkmälern und zur Berücksichtigung ihrer besonderen Probleme aus Planungs-, Bau- und Gewerberecht,

 

f)       Förderung der Interesses der Bürgerschaft, insbesondere von Handel und Gewerbe, an der historischen Tradition ihrer Städte durch Information, Wettbewerbe u. ä.,

 

g)       Förderung und Fortbildung des eingesessenen Handwerks, Wiederbelebung und Neuentwicklung von Techniken zur fachgerechten Erhaltung der historischen Substanz.

 

Die Organe der Arbeitsgemeinschaft sind

 

1.       die Mitgliederversammlung

2.       der Vorstand

3.       die Geschäftsführung

 

Es wird daher empfohlen, in die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft „Deutsche Fachwerkstädte e.V.“ den Baurat Andreas Fischer zu entsenden, wobei die Entscheidung, ob dieser selbst die Mitgliederversammlung besucht, oder er einen Vertreter/eine Vertreterin entsendet, von ihm aufgrund der übersandten Tagesordnung entschieden wird.