Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf im Verein „Stadtmarketing e.V.“
Vorlage
2016 0033
Aktenzeichen
21-27.0
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

In die Mitgliederversammlung des Vereins „Stadtmarketing e. V.“ werden folgende Personen zu entsandt:

 

1. Herr / Frau ................................................

 

2. Herr / Frau ................................................

 

3. Herr Bürgermeister Alfred Baxmann.

Sachverhalt und Begründung:

 

Gemäß § 5 der Vereinssatzung sind Organe des Vereins

 

a.    die Mitgliederversammlung

b.    der Vorstand

 

Mitgliederversammlung

 

Nach § 6 Abs. 1 der Vereinssatzung hat die Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung drei Stimmen durch drei stimmberechtigte Personen. Diese können ihre Stimmen nur einheitlich abgeben.

 

Entsprechend diesen Vorgaben sind in die Mitgliederversammlung drei stimmberechtigte Personen – wovon eine Person als Stimmführer zu benennen ist – zu entsenden. Da mehrere Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen sind, muss gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG der Bürgermeister, sofern er nicht verzichtet, dazu zählen. Der Bürgermeister kann an seine Stelle eine andere Beschäftigte oder einen anderen Beschäftigten vorschlagen. Von den Fraktionen und Gruppen sind mithin noch zwei Vertreterinnen / Vertreter zu benennen. Es gilt das Wahlverfahren nach § 71 Abs. 6 NKomVG (Verfahren Hare-Niemeyer i. S. des § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG). Anhand der gebildeten Fraktionen ist dieser Vorlage eine Musterberechnung für die Sitzverteilung beigefügt. Durch Gruppenbildung(en) können sich die Berechnungen entsprechend verändern.

 

 

Vorstand

 

Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 der Vereinssatzung ist der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Burgdorf kraft Gesetzes Mitglied des Vorstandes.

 

 

Anlage

 

Musterberechnung