Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
In die Mitgliederversammlung
des Vereins „Stadtmarketing e. V.“ werden folgende Personen zu entsandt:
1. Herr / Frau
................................................
2. Herr / Frau
................................................
3. Herr Bürgermeister Alfred Baxmann.
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 5 der Vereinssatzung sind Organe
des Vereins
a. die Mitgliederversammlung
b. der Vorstand
Mitgliederversammlung
Nach § 6 Abs. 1 der Vereinssatzung hat die
Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung drei Stimmen durch drei
stimmberechtigte Personen. Diese können ihre Stimmen nur einheitlich abgeben.
Entsprechend diesen Vorgaben sind in die
Mitgliederversammlung drei stimmberechtigte Personen – wovon eine Person als
Stimmführer zu benennen ist – zu entsenden. Da mehrere Vertreterinnen oder
Vertreter zu benennen sind, muss gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG der Bürgermeister,
sofern er nicht verzichtet, dazu zählen. Der Bürgermeister kann an seine Stelle
eine andere Beschäftigte oder einen anderen Beschäftigten vorschlagen. Von den
Fraktionen und Gruppen sind mithin noch zwei Vertreterinnen / Vertreter zu
benennen. Es gilt das Wahlverfahren nach § 71 Abs. 6 NKomVG (Verfahren
Hare-Niemeyer i. S. des § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG). Anhand der
gebildeten Fraktionen ist dieser Vorlage eine Musterberechnung für die Sitzverteilung
beigefügt. Durch Gruppenbildung(en) können sich die Berechnungen entsprechend
verändern.
Vorstand
Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 der Vereinssatzung
ist der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Burgdorf kraft Gesetzes Mitglied des
Vorstandes.
Anlage
Musterberechnung