Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf im Verkehrs- und Verschönerungsverein Stadt Burgdorf e. V. (VVV)
Vorlage
2016 0032
Aktenzeichen
31-08-7.3
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

In die Mitgliederversammlung und in den Vorstand des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Stadt Burgdorf e. V. wird Bürgermeister Alfred Baxmann entsandt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Seit Gründung im Jahre 1950 ist die Stadt Burgdorf Mitglied des Verkehrs- und Verschönerungsvereins.

 

Organe des Vereins sind:

 

  1. der Vorstand,
  2. die Mitgliederversammlung,
  3. der Geschäftsführer.

 

Gemäß § 13 Abs. 6 der Satzung des VVV vom 17.03.1986 hat jedes Mitglied eine Stimme.

 

Gemäß § 13 der Satzung besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden und 13 Beisitzern. Der Geschäftsführer nimmt beratend an den Sitzungen teil. Kraft Amtes ist der Bürgermeister Beisitzer (§ 11 der Vereinssatzung).

 

Gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG ist die Vertreterin / der Vertreter der Gemeinde in die Mitgliederversammlung durch den Rat zu wählen.

 

Da der Bürgermeister kraft Amtes im Vorstand ist, empfiehlt es sich, den Bürgermeister auch weiterhin als Vertreter der Stadt in die Mitgliederversammlung zu entsenden.